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August 1688,
solchen gütlichen Besprechung keine Partei sich gern in die Jurisdiction der andern begibt, so würdeam besten finden, wenn hicfür Pfäffikon bezeichnet würde, zumal cS dem Abt von Einsiedel» gelegen si'"könnte, daselbst auch mit demjenigen von Wcttingcn über einen zwischen ihnen waltenden Streit zu verhandeleI». Die III Orte, welche die Philippsthalcr auf fünf Dicken zu wcrthcn wünschen, während sie Lueernzu 2 Gl. 16 Schill, valutirt hat, einigen sich, es solle jedes Ort für sich bei Lueern dahinwirkcn, das« ^sich zu dieser Wcrthung oder doch wenigstens zur Valutation von 29 guten Bazen, wie sie Zürich, ^und andere Orte haben, verstehen möchte. «—v. (S. u. d. Vogteicn.) t. Da sich außer Lueern,Schwyz, Obwalden und GlaruS alle das Thurgau regierenden und am Malcfiz beteiligten Orte cntschl^haben, das Juriödictionsgeschäft auf dem Bodensce mit dem Erzhauö Oesterreich zu verinstrumentirc»,den Ausdruk „gcoknctrischcr Schritt", der drei Schuh betragen soll, aber noch auseinandergehende Ansich^'bestehen, wird angeregt, die Unterzeichnung des Instruments hintcrstcllig zu machen, bis man sich dicsß'geeinigt habe und dem Kaiser gegenüber die vollständige Harmonie der Eidgenossenschaft beweisen kö»^'Uri und Schwyz übernehmen, diesen Antrag ihren Obrigkeiten zu hinterbringen, zweifeln aber, ob diest ldem Instrument beitreten, wenn Oesterreich den regierenden Orten das Bauen bei und neben derKonstanz auf eidgenössischem Grund und Boden versperren wolle. Nidwaldcn möchte dieses Recht, dcssc»Instrument nicht erwähnt werde, ebenfalls rescrvirt wissen. Von diesen Bedenken wird Lueern Milche^zu machen beschlossen, x—lt. (S. u. d. Vogteicn.) I. Lueern wird ersucht, gehörigen OrtS dahinwirken, daß die Waldcnscr und französischen Flüchtlinge beförderlichst aus der Eidgenossenschaft entfernt
Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschastSanqelegcnheiten:
Landgrasschast Thurgau. «. Art. 363. Abzug. «I. Art. 76». Locales (Ntw>)l)>
Grafschaft Baden. It. Art. 365. Handels- u. Verkehrswesen.
Vogtei Freiämter. v. Art. 227. Stifte u. Klöster (Hitzkirch).
Vogteicn Bellcnz il. « 1 Art. 22—24.
Zu k—t. Das Wochcnrathsprotokoll (kol. 298) von Nidwaldcn vom 18. August d. I. cntha^ ^das Sindicat in Bcllenz noch folgende Jnstructionspunkte: 1. Wegen der Verlängerung der Zahlungssi'lLandshauptniann Heina in Bollenz soll der Gesandte mit den übrigen Orten thun, was recht und2. Wegen der Gebietsverlezung bei Monticcllo sollen bis Austrag des Handels die Bündncr Kaufw^ ^waaren niedergelegt werden. 3. Statthalter Tatti und Commissär Lusser sollen über ihre Fehler zurgestellt werden.
136.
Conferenz der Städte Zürich, Bern und Straßburg.
Aarau. Iii»», l». Angnft. (8 a. K.)
EtaatSarchiv Bern. Deuilchlandbiicher <SIraßburg> Bd. X. von Seite s?l an bis SV8.
Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Sekelmcister.Abra ham Tillier, alt-Sekclmcistcr; Johann Rudolph Sinncr, Sekelmcister wälschcr Lande. Straßb'^Franz Reißeysen, alter Ammcistcr; Christoph Jakob Mockcl, Dreizchnerhcrr; Johann Jakob Fried, der ^Licentiat.