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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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197
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Juli 1687, 197

Schillinge. Den Ortcn und Landvögtcn, wo diese Verordnung etwa nicht durchführbar sei» sollte, wird indessen^ nöthigc Rcmedur vorbehalten, t. Rüksichtlich der Klagen über die schlechte Probe des Silbers wird inAbschied genommen, ob man nicht in allen Ortcn für Silber die dreizehnlöthige Probe einführen wolle.Nach gemachtem Anzug über den Glarner Landcsstrcit eröffnet Landammann Elmcr, er sei instrnirt,Illach hxj Vcrglcichsinstrument zu verbleiben; Statthalter Tschudi dagegen fordert, daß die auf der im^llvffcncn November in Luccrn gehaltenen (Konferenz beschlossene Erläuterung dcö sechsten Artikels dem Vcrgleich beigefügt werde. Nach dem Austritt beider Gesandten und derjenigen von Schwyz dringen die^ tischen Orte auf Annahme der begehrten Erläuterung, wozu sich endlich auch die evangelischen Orter «lassen. In Folge dessen wird von den unbcthciligtcn Ortcn schriftlich folgende Erläuterung proponirt:gcincincn Standes wegen solle kein Thcil weder Hohheit, Herrschaft, Recht, Oberkcit noch Eapital zu"«wenden befugt sein, jedoch dem vcrinstruincntirten Vertrag, den Rechten der gemeinen Rathstubc und all-^»icincr Landsgemeindc, außer dein Fall der Alienation oder Verwendung, ohne Nachthcil. Nach Eröffnungllcs Vorschlages erklärt Statthalter Tschudi, gemäß seiner Instruction nicht darauf eingehen zu können,rmutclt denselben aber seiner Obrigkeit, welche indessen den Entscheid einer LandSgcmcinde vorbehält, die« nicht gehalten werden könne, bis Landammann und Statthalter wieder bei Hause seien. Auf diese ver-Mllchc Antwort dringen die katholischen Orte nochmals in die evangelischen, die Erläuterung, wir sie^ Filsch Glarus begehre, anzunehmen,weil endlich doch AllcS Einen Verstand habe" ; hinwieder vcr-z»r^" ^ evangelischen, daß katholisch GlaruS gemäß mehrmaligem Versprechen mit dem erforderlichen Ernst^ Annahme dessen angehalten werde, was die unbcthciligtcn Orte einhellig vorgeschlagen haben. I». Auf^ Eröffnung von Schwyz, mehrere unlängst in Uznach Hingerichtete Strolche hätten bekannt, daß einigetract Desgleichen in den eidgenössischen benachbarten Landen herumstreifen, werden die vorgelegten Ex-" der Procedur zu Händen der Obrigkeiten hcimgcnommcn, in der Meinung, in den Orten und denwen Herrschaften eine Bettel- und Strolchenjagd zu veranstalten, i(S. u. d. Vogtcicn.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

. ,lAllc katholischen Orte und der Abt von St. Gallen, ohne Schwyz.) In Betreff des Glarner>u '«öffnct der katholische Ehrcngcsandte auf an ihn gestellte Begehren, er sei instrnirt, diejenige Er-^ Artikels des VcrgleichSinstrumcntcs zu diesem leztcrn als Zusaz zu verlangen, welche ihnenQ i"> verflossenen November in Lucern gehaltenen Confcrcnz übersendet worden sei. Was dann in^schnw «ber ohne Erfolg versucht worden, ist im allgemeinen Abschied zu sehen. Dem Statthalter

selbst'^^ Händen der katholischen LandSgcmcinde ein eindringliches Schreiben mitgegeben und erliebdas Scinigc beizutragen, daßdiesem bald aller Welt feilen Geschäft zur Ruh und Endschaft«>bv " Auf die Anfrage, ob ihnen vielleicht, wie verlaute, lieber wäre, im alten Stand zu sein,

^ "«« er, cr habe keinen Befehl hicvon zu reden, kk'k- lAllc Orte und der Abt von St. Gallen.)^sstnc"^^ der Confercnz in Luccrn im Juni an Schaffhauscn wegen Stadtschrcibcr Spciöcgger erkeine Antwort erfolgt ist, so wird mit den dortigen Ehrcngcsandten darüber geredet. Diesedie Katholischen frcundcidgcnössisch zu ersuchen, sie möchten sich mit der Art und Weise, wie^in Fchlbaren eingeschritten worden sei, begnügen. Er habe nämlich mit Weib und Kindern und^""^jchaft vor Klein- und Großräthcnden Stand thun müssen", wie noch keinem Bürger wicdcr-Auf diese Fürbitte lassen die Katholischen mit Ausnahme von Schwyz, das nebst Vorbehalt