Juni 1K87,
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^Montagny beeinträchtigt worden, wird Abhilfe verlangt. Frcibnrg behauptet, die Fischerei stehe seinen»rgcrn gleichmäßig zu wie das Jagdrccht, und es bestehe kein Unterschied zwischen den großer» und kleinencwäistrn; andernfalls sei beidseitig eine Verständigung zu suchen. kltk. Die Gemeinde Ehabrcy klagt,ihr von Dcllcy an ihrem gemeinen Wcidgang viel Schaden zugefugt werde. Frciburg regt die Thcilungw gemeinsamen Grundstükc an. III. Da dem Vernehmen nach der Vichzoll zu Frciburg gesteigert worden^suchen die Gesandten von Bern um Abstellung dieser Neuerung. Wird in den Abschied genommen.Da die zinSpflichtigcn Untcrthancn des Amtes Montagny anfangen, ihre nach Wifliöburg schuldigen^älle, dem Vernehmen nach aus Befehl des LandvogtS, zu verweigern, weil die von Corccllcs ihre Ge-Schlosse Montagny auch vorcnthicltcu, was einer Art Repressalie gleichsehe, verspricht Freiburg^lfc, wenn es sich wirklich so verhalte und auch die von CorcellcS zur Abstattung ihrer Zinse angewiesen^ »»„. Bern zieht an, daß die bernischcn Untcrthancn vielen Plakcrcicn von Seite der frciburgischcnlcutc, wie Büßungen, Gerichtsvorladungcn, sodann mit Schmähung ihrer Religion, Feiertage u. s. w.
und ersucht um Abstellung dieses wenig frcundnachbarlichcn Benehmens. Die GesandtenFreiburg wollen hicvon kein Wissen haben und ersuchen um genauere Angaben, da man jederzeit gutesA,./ Excesscn vorzubeugen. Der Feiertage halber verweisen sie auf den
1678. Wird beiderseits in den Abschied genommen. «»«»«». Was den streitigen Ehrschaz von^ ^ühlc ä. la Croix cn Coppct betrifft, wird der Befehl an die Eommissärc, diese Sache endlich einmal zuerneuert. i»i»i» Das Brükcngcld zu Palczicux betreffend, das nach der Behauptung der frci-svi,d^" ^csaudteir nicht nur von solchen, welche die Brüke befahren oder in der Nähe durchpassircn,"uch zu Esscrtcö, Ecotcaux und Oron bezogen werde, verlangt Frciburg, daß hierin die Abschiedel>Ur als Richtschnur angenommen werden. Wird uä rekerenäum genommen. Frci-
^ "'uiiert an die Erledigung des Begehrens seines Mitbürgers, Rathsherrn Vögclin, den ScchStheil dcö^us zu RessudcnS betreffend, i-i»!« u. «nn. (S. u. Murtcn.) ttt. Frciburg verlangt die dcmnächstige^ JuriSdictionSstrciteS betreffend die Broyc. im». (S. u. Murten.) vvv. Die vom Stand^ auf den 3. Juli angeordnete allgemeine Bcttlrrjagd wird von Frciburg, daS zu coopcriren wünscht, fürdk ,^gcmäß befunden und es werden die anzuordnenden Maßnahmen über die Jagd, den Abschub und^"^cation der Bettler in'S Einzelne besprochen und festgestellt. »» ». (S. u. Murtcn.) xxx Ab-^ Gemeinden im Amt Oron beschweren sich über das dortige Grcnzbcrcinigungsprojcct gegenüber"klangen zum Untersuch ihrer Anliegen die Einnahme eines abermaligen Augenscheins. Wird^»v» Der Anzug von Freiburg auf Thcilung der gemeinen Herrschaften wird in den Abschied
u. »»,»». (S. u. Schwarzenburg.) I»I»I»I». Die Conccssion des Dufour in ViviS,b^"^^kßlichc Berechtigung, die KäSfäßchcn zu fabrieircn, betreffend, bemerkt Bern, daß die Vergünstigungklirzc/^^^ ""d alsdann andere Anordnungen getroffen werden können. < «« «-. Frciburg wünscht eineder Abschiede, und zwar so, daß alle Vereinbarungen und Beschlüsse inhaltlich aufgenommen' wogegen die Punkte, über die man sich nicht einigt, nur gemeinhin angeführt und berührt werden.
Man sehe auch in der Abtheilung HcrrschaftSangelegenheiten:
^vtej ^'^>e»b»rg. I». I,—I. Art. 52—SN, ,
^°«>ei " Tlchttlij. ^ ^ t—It. n». Art. 127—147.
^^trj ^ «—<K. >«>. Kit. >»i». >»i». rr. Art. 38S—4»».
ww». wv. Art. V2K—KZI.