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Juni 1K87.
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vorenthielten. Der Pfarcr des lcztcrn Ortcs hatte aber eine Bescheinigung ausgestellt, daß er in Trey nich^zu fordern habe, weshalb Frciburg um entsprechende Weisungen an die Gemeinde Billcncuve ersucht wirdDie Gesandten von Frciburg wollen das Zcugniß des Pfarrers von Torny vorher doch noch untersuchtda er nach ihrer Ansicht nicht berechtigt war, ein solches auszustellen, und nehmen das Gesuch in den ^schied. —ri». (S. u. d. Bogtcicn.) Louis, Mithcrr von Marnand, gibt verschiedene Klagen t-cs wollen mehrere seiner Zinslcute als nach Surpicrrc zinspflichtig erklärt werden, ferner daß ihm zu Midd^die Zinse nicht mehr wollen entrichtet werden, lt. s. w. Bern verlangt eine Erwahrung der Rechtsamcn durchden Obcrcommissär hinsichtlich der Herrschaft Marnand und auch betreffend Middcs die entsprechende AbhiwDie freiburgischcn Gesandten empfinden daS Vorgehen des Herrn Louis sehr, der seinen Richter in Frcibublhätte suchen sollen. Was Middcö betreffe, so seien das alte und verwaiste Sachen, aus denen heraushelfen man nicht abgeneigt sei. Mit der Untersuchung der Rechtsamcn von Marnand ist man einverstanden'tt. Der niedere Zehnten zu Gollion wird Abraham Charricrc, Herrn zu Scnarclcns, auf neun Jahre verliehen, ii». (S. u. Orbc und Tschcrliz.) w. Die Klage des Franz Lador von Marnand wider de"Obcrcommissär Bulictti betreffend Uebcrfordcrung an einer Ehrschazgcbühr wird den Gesandten von Freiingmitgcthcilt, um sich durch den Landvogt zu Surpicrrc den nöthigcn Aufschluß geben zu lassen, wAbgrenzung zwischen LuccnS einerseits und Vuarmarcns und Burinaux ist bereits an die Commissärc ^wiesen. Die von Vuarmarcns haben inzwischen mit frrncrm Holzhau auf der streitigen Stelle cinzuhall^xx. Die Anstände zwischen den zwei Orten betreffend die Beschlagnahme und Repressalien wider ^burgischc Untcrthancn in der Vogtei Oron können nicht erledigt werden und werden zu weiterer Bcriä)'crstattung in den Abschied genommen. >>. Bern verlangt Abstellung der Neuerung, daß zu Domdid^einerseits die Wiflisburgcr zur Zollabstattung angehalten werden, anderseits der Weinzoll daselbst erh^worden sei. Laut Bericht von Freiburg wird der Zoll daselbst nach den Ansäzcn von Murtcn bcM^x«. Alle Streitigkeiten zwischen den Aemtern Oron und Rue und deren Angehörigen und AmtSleutcneinander werden eingestellt, bis die verordneten Ausschüsse zur Grcnzbcreinigung an Ort und Stelle cintrc^werden. ,1,1». Die Angelegenheit wegen des Passes über den Mont de Jaman und den Zoll zubcrg (Akontbovon) oder AllicrcS wird abermals in den Abschied genommen. l>»>»I». Die Klage wegenBezugs eines dreifachen Zolls zu ViviS von den freiburgischcn Handelsleuten wird nach langer Disc»s^wieder in den Abschied gcsczt. «««'. Die Gesandten von Bern ersuchen um Abstellung der HolzauSf»^gebühren, welche dem Landvogt zu Montagny zu bezahlen seien, da sich diese Taxen dircct gegenbernischcn Untcrthancn richten, ililil. Freiburg dringt auf einen endlichen Bescheid betreffend diecxemptionen zu Wangen, Blcicnbach, Herzogcnbuchsce uird Aubonnc. vvv. Es tvird beschlossen, »ach ^Erndte zwei Commissionen zur Bereinigung der Grenzen vom Amt Laupen an bis nach Oron in Thäüötreten zu lassen, IN. Bern klagt, daß an der Sense schädliche Schupfschwcllcn errichtet werden; Frc>'^dagegen beschwert sich über eine Schwelle bei Laupcn, durch welche den Fischen der Durchgang lM ^werde. Beide Orte versprechen gebührende Abhilfe anzuordnen, (S. u. Grandson.) IiI»I> ^
Gesandten von Bern verlangen die Bestrafung derjenigen Angehörigen von Montagny, welche diePetcrlingcn erstellte Schwelle im Bach Motcllon gcwalthätig zerstört haben. Freiburg entgegnet, ^Bach bilde die Grcnzschcide; durch die Stauung deS Wassers hätten die freiburgischcn Anstösscr Sch"gelitten und daher die Hälfte des DammS weggeschafft. Soll bei Anlaß der Marchbereinigung näher n»sticht werden, iii. Da der Schaffner von Petcrlingen in seinen Fischcnzcn durch die freiburgischcn A»>^