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Juni 1687.
t. Da, seitdem die Madcrm in Lauis die Post aufgegeben, das Postwcscn zwischen Italien und Baselunkatholischc Hände gefallen ist und übel besorgt wird, so soll man auf Abhilfe oder auf Mittel sinnen, ^das Postwcsen wieder von den Katholischen könnte an die Hand genommen werden.
tis.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lucern. llttt?, 2. bis 4. Juni.
Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. UXXlll, kol. 14. — Landesarchiv Schivvz. Abschiede.
Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zurgilgcn, alt -Schultl,'^>'und Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter lind Stadtvcnncr; Johann Rlidolph Dürlcr,Landvogt lind dcS Raths. U r i. Johann Karl Beßlcr, Landammann und Pannerherr; JohannPüntiner, alt-Landammann. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Anton Jgnaz Ceberg, dcöUntcrwalden. Johann Wirz, Statthalter und Obcrzeughcrr ob dem Wald; Wolfgang Christen, ^ammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Branden^'Statthalter; Beat Blattmann, des Raths; Martin Schmid, Sckclmcistcr.
n. GlaruS, Freibnrg und Solothurn, welche zu dieser Conferenz ebenfalls eingeladen waren, gcbc»Ursachen ihres Alisbleibens schriftlich ein. I». Das Hauptgeschäft der Conferenz bildet der zwischenBischof von Como lind den XII in den cnnctbirgischen Vogtcien regierenden Orten entstandene JuriSdictn'"streit. Borcrst wird das an diese Conferenz gerichtete weitläufige Rcmonstrationöschrcibcn dcS Nuntius sa""den dicsfälligcn Acten verlesen. Obgleich nun diese Angelegenheit die XII Orte bcschlägt, glaubtdennoch in dieselbe eintreten zu müssen, um wenigstens eine unvorgrciflichc Vorarbeit zu machen. Zu d>ll^Zwckc wird eine Abordnung von jedem der V Orte zum Nuntius gcschikt lind mit ihm auf Grund ll>von Luccrn vorgelegten Entwurfes Bcrathung gepflogen und darüber ein einläßliches Protokoll g^Dieses Alles wird den Obrigkeiten zur Erdaucrung hintcrbracht, in der Meinung, daß darüber nach B^^instruirt und zunächst von den katholischen, dann aber von den gesammten regierenden Orten derbirgischcn Vogtcien darüber entschieden werde. (S. u. SarganS.) «I. Katholisch GlaruS, das zw« ^ ^gemeinen Bedauern hier nicht erschienen ist, erklärt in einem Schreiben vom 3<I. Mai, es wcrdc ^Verglcichsinstrumcnt nicht besiegeln, bis die verlangte Erläuterung der bekannten zwei Punkte von ^katholischen und protestantischen Orten erfolgt, die unbedingte Garantie der katholischen Orte wegenund Gaster ausgesprochen und die vertrösteten Geldmittel ihm bestellt sein werden. Hierauf beschließtauf der badischcn Tagsazung neuerdings in die protestantischen Orte zu dringen, daß sie sich, daihre mündliche Auslegung des sechsten Artikels mit dem Verlangen von katholisch GlaruS übercinstw'herbeilassen, diese Erklärung in die Erläuterung aufzunehmen, indem man sonst vermuthcn müßte, daß ß ^dieser Weigerung andere Anschläge verborgen seien; sollte dies nicht erreicht werden können, sodoch wenigstens die verlangte Erklärung zu Baden in den Abschied fallen lassen. Hicvon wird kall« ^GlaruS Mittheilung gemacht, zugleich mit dem Gesuche, daß eö, mit Hintansezung seiner Privatum««^'"sich besser bequeme, v. In Berathung kommt, ob man sich mit der im Dcccmber eingegangenen Bill!