Deccmber 1K86,
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Dicsc Confcrcnz findet hauptsächlich wegen der Lcdigung der piemontesischcn Gefangenen statt, rük-l'-h'lich welcher der Herzog von Savoyen den evangelischen Orte» unterm 3U. November zwar eine zusagendeErklärung abgegeben hatte, ohne daß aber den Orten weder über die Paßgestattung durch das Wallis, »ochüber die Zeit deö Abmarsches dieser Leute ein bestimmter Bericht zugegangen ist. Auf die nun von Gens"nd andern Orten eingegangenen Sollicitationcn, durch welche eine neue Abordnung an den Hof m Turin«'s Gewisscnösachc verlangt wurde, wird die fragliche Abordnung grundsäzlich beschlossen und dabei gut be-funden, daß dieselbe von einem Herrn von Bern übernommen werde. Borläufig aber werden die HerrenNathshcrr von Muralt von Zürich und Drcicrhcrr Weiß von Basel an den savoyiichen Gc>andtcn nach^ccrn abgesandt, um sich mit demselben wegen der vorhabenden Mission nach Turin zu verständigen, sfnnäherer Bcrathung des Gegenstandes werden folgende Beschlüsse gefaßt: l. Die den Orten Zürich, Basel,Schaffhausen und der Stadt St. Gallen zufallenden Kontingente der Flüchtlinge werden von Bern um denPreis von 2l) Bazcn auf den Kopf bis nach Brugg befördert, wo sie von den Eommissaricn jedes Ortesau die Ha„d genommen werden. In Bezug auf die Verpflegung sollen die Flüchtlinge gehalten werden, wieLandvolk, wo sie durchziehen. 2. Bon je hundert Flüchtlingen übernimmt Zürich 28, Bern 44, BaselSchaffhauscn 9 und St. Gallen 6 ; die zu GlaruS, Appenzell, Mülhausen, Biel, in den III Bündenm Neuenbürg fallenden Steuern sollen zur Erleichterung der gemcinpflichtigcn Reisegelder verwendet'""dt", worüber innerhalb acht Tagen die Erklärung jedes OrtS erwartet wird. 3. Die Abordnung an die'"'»de» evangelischen Fürsten und Stände sott den Piemontesen selbst überlassen, sie aber mit Rceommen-
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usschreibcn verschen werden, weil die Unglüklichen ihre Noth selbst am Besten zu schildern und den ge-
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nttcn NicdcrlassungSort auszucrschcn in der Lage sind. Die Reisekosten der Abordnung soll aus dender hinterlegten piemontesischcn Gelder bestritten werden. Ob dann eine oder zwei Abordnungen statt-Lcu," wird Zürich und Bern zu bestimmen überlassen, wenn man einmal weiß, in welcher Zahl dicscpikm 4. Genf ist zu ersuchen, daß sein Bürger Stephan Turrcttini über die Verwaltung der
5 'Züschen Gelder statt einer Gcneralrcchnung die schon oft verlangte spccificirtc Rechnung einsende.^ ^ fünf Städte, mit Ausnahme von Bern, welches die Sache nä rekeronäum nimmt, sind einig, ihrFlüchtlinge beliebig mit Reisegeld zu versehen, wobei man sich jedoch über zwckmäßigc Glcich-"sch unterrede» solle. Die von Glaruö, Appenzell, Mülhausen, Biel, den III Bünden und Ncucn-f^Ücndcn Beiträge sollen behufs der fünförtischen Rcpartition nach Zürich gesandt werden. I». Zürich>l Schaafhausen dringen auf die Bildung des schon im September beschlossenen Fonds von 2l)l)t1 RcichS-^ Reisegelder der aus der Eidgenossenschaft wegziehenden französischen Flüchtlinge, zu dem Baselüilhaussu ihre Betreffnisse bereits eingeschossen haben, und stelle» als unerläßlich dar, daß dieser Fonddur/"^ ünncinpflichtigc, die Religionsgemeinschaft betreffende uud von den Zehrgeldern auf dem Durchzugkcheb ^ gesonderte Beisteuer betrachtet werden müsse. GlaruS, Appenzell und Stadt St. Gallen»g ^'Ükgcn, zum Theil »vcgen mangelnder Instruction, Einwendungen, nehmen aber endlich die Sachetrüber man innerhalb acht Tagen eine zustimmende Erklärung erwartet. Das Gesuchj^ü^Ujcns um Ersaz seines auf der lcztcn Tagsazung in Baden geltend gemachten Borschusses vonhall ' Z Schilling 9 Heller für die Reisegelder der französischen Flüchtlinge wird auf die nächst zu
üknos . - ^'"fsrenz verschoben. «I. Auf obrigkeitliche Genehmigung wird in gesammter evangelischer Eid-v. ""d den zugewandten Orten der 24. Februar als Bet-, Büß-, Fast- und Danktag fcstgcsczt.
s lV Städte.) Auf das Schreiben des französischen Gesandten vom 27. November wegen der kur-
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