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nössischen Geschäfte erwachsen zu lassen, da die gegenwärtig im Vorthcil stehenden katholischen Ständelaut reden, hingegen das evangelische Häuflein den Athcm lcis ziehen muß", wird man einig, Schaffha»!^durch einen Abgeordneten mündlich anrathcn zu lassen, seinen Stadtschreibcr, „der den Fehler geschossen,seines Amtes zu cntsezcn, auf unbestimmte Zeit des Landes zu verweisen und ihm die Rükkchr auf e»nbaldige erste Bitte nicht sogleich zu gewähren, Nebenbei soll aber auch der Rath crthcilt werden, sichdie katholischen Orte wegen ihres beleidigenden Verfahrens zu beschweren, um dadurch die Ehre des dortigStandes zu schüzcn. I». Wegen der erwarteten picmontcsischcn Flüchtlinge wird eine Confercnz nach Aar»'"beschlossen, der Tag aber noch nicht festgcsezt. «. Zürich wird beauftragt, die übrigen Orte anzufragen, ^der künftige NeujahrStag nicht zu einem Fast-, Büß- und Bcttag bestimmt werden solle. «I. Zürich dr>>^auf Regelung der Ausstände wegen Verpflegung der französischen Flüchtlinge. Bern crtheilt überRechnung weitläufigen Bericht und erklärt, seine Gesandtschaft werde auf die nächste Confercnz in AK""gehörig instruirt werden. Bern kann sich nicht entschließen, jczt schon sein Betrcffniß an den in Sch"^Hausen zu bildenden Fond für die Reisekosten der französischen Flüchtlinge zuzusichern, sondern behält sich ^Erklärung auf der Conferenz in Aarau vor. t. Man ist beidseitig einverstanden, einen Zürcher alsordneten nach Turin zu senden, um die Freilassung der gefangenen piemontcsischcn Thalleutc zu sollicitire»-wenn von Turin nicht bald eine Entschließung des Hofes eingehe. Jedoch soll von der Sendung ^Grafen von Govone Kcnntniß gegeben werden. Die Dckung der Kosten erwartet man von den gesa»»«^evangelischen Orten nach der ncunörtischcn Scala von 1673. Ucbcr die Frage, wie die erwartetpicmontesischcn Flüchtlinge im Ausland untergebracht werden sollen, findet man besser, daß einige aus si»'^selbst zur Unterhandlung an die fremden Fürsten und Stände abgcschikt werden, als eine Abordnung ^evangelischen Orte hicmit zu betrauen. Uebcr die wirkliche Ausführung dessen behält man sich noch we>^Beschlüsse vor, wenn diese Leute ankommen, desgleichen über die Tragung der Kosten. In Betreff ^Abholung und Weiterbeförderung der Flüchtlinge findet man die im verflossenen September beschlossene ^scndung von Commissaricn aus jedem Ort für unausführbar und beschließt, Bern solle den Zug bis Br>^führen, von wo an Zürich denselben bis Schaffhausen zu begleiten und unterhalten habe. Sofern ein ^ ^der Flüchtlinge über Mailand nach Zürich kommen würde und dieses also nach dem Verabredeten mehr "sein Kontingent bekäme, soll der Ucbcrschuß sogleich nach Basel und Schaffhauscn vcrthcilt werden.
Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen.
Aarau. L4. bis L». Dcccmber. (14. bis 18. a. K.)
GtaatSarchi» Zürich. Mg. Absch. Bd. l!5, S. 411.
Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, desBern. Abraham Tillicr, Sckclmcistcr; Johann Georg Jmhof, Gclcitshcrr und Salzdirector. Glal"Christoph Elmcr, Landammann. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Niklauö Weiß,
Herr. Schaffhausen. Tobias Holländer und Konrad Rcukomm, beide Bürgermeister. AppcnZ^Außcrrhodcn. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Heinrich Hillcr, Schaffner 'dcS Raths.