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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juni 1686.

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

xx. (Alle katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen, außer Schwyz und Glarus.) In Acrathung kommt, wie man die vor zwei Jahren im Glarncrgeschäft gemachte Erläuterung über die Abstrafunßder Fcicrtagbrüchc und über den sechsten Artikel des Vergleichs, betreffend die Alicnation obrigkeitlicher"rund Rechte, dem Hauptinstrumcnt durch TranSfix bcisczcn könnte. Da aber besorgt wurde, es mochten ^der Erläuterung dcS sechsten Artikels seither beigefügten Wörtlein:und in kein Weis noch Weg" bei d">andern Orten neue Bedenken erregen, so wird Statthalter Tschudi von katholisch Glaruö in die ScsMberufen. Dieser erklärt laut Instruction bei der in Luccrn verbesserten Erläuterung des sechsten Artikelverbleiben zu müssen und verlangt ebenfalls das VcrsicherungSinstrumcnt der katholischen Orte zur Wahr»»»!der freien Stellung von katholisch GlaruS in einem allfälligcn Rechtsstreit zwischen Schwyz und cvangcü^Glarus wegen der Vogteicn Uznach und Gaster. Lczteres wird ihm, da bereits aufgesezt sei, zugesichertrüksichtlich der anstößigen Wörtlein wird ihm vorgestellt, daß die unkatholischen Orte schwerlich daraufgehen werden. Hierauf nimmt Schultheiß Amrhyn mit Bürgermeister Eschcr über diese wenigen Wörtlu"private Rüksprache, bringt aber den Bescheid zurük, daß die unkatholischen Orte genau bei der vor z"'"Jahren gemachten Erläuterung verbleiben und nicht den geringsten Zusaz zulassen. Hierauf wird StatthatTschudi ersucht, bei seiner Obrigkeit die Auslassung jenes Zusazcs zu erwirken zu suchen, worauf aber14. Juli, da die Gesandten von Freiburg und Solothurn bereits verreist waren, eine ablehnende A»M"^einging und die Session unterm 19. gl. M. zu einer nochmaligen ganz eindringlichen Vorstellung a»katholischen Rath in Glaruö veranlaßt wurde, diesem Gesuche nachzugeben. Unter diesen Umständen w»^der Gegenstand wiederum in den Abschied genommen, tt. Katholisch GlaruS berichtet, Bern sinne ^dortigen gemeinen Stand an, ihm das Waadtland schüzcn und schirmen zu helfen; allerdings sei katholgGlarus an einer allgemeinen Landsgemcinde 1584 übcrmchrt worden, habe aber seither diese Obligatstets widersprochen und bitte deshalb um Rath. Dieser wird ihm dahin crthcilt: die Verpflichtung ^Schuzc des Waadtlandrs wegen Ucbcrmchrung und seitheriger steter Protestatio,, zu bestreiten, dann,dieses nicht verfange, ihren unkatholischen Mitlandlcutcn ihre Documcnte zu eröffnen und, sofern auch dulohne Erfolg sei, unter dem Vorwand, den Rath der katholischen Orte einzuholen, Aufschub zu verlangtDie katholischen Orte haben übrigens die Ansicht, katholisch Glarus könne nicht zu jener Verpflich^angehalten werden, weil jene Landschaft nicht in den eidgenössischen Bünden einbegriffen sei. Appc"^ 'weil ohne Instruction, nimmt diese Sache all rstoromlum. im. (Alle katholischen Orte und der Abt ^St. Gallen.) Die Gebrüder Madcrni in Lauis zeigen an, sie seien genöthigt, die ihnen vor sechSundzw^'Jahren übertragene Post den katholischen Orten in vierzehn Tagen wieder zur Disposition zu stellen, ^sie dabei je länger desto schlechtere Geschäfte gemacht hätten. ES erscheint daher nothwcndig, in Erwäg",zu ziehen, wie die Besorgung der Post nach Italien Katholischen übergeben werden könne, damit nicht 9durch die Zürcher Post gehen müsse, wie denn Luccrn diesfalls bereits mit dem Nuntius Rüksprache ^nommcn hat. vv. (Die mit Savoyen verbündeten Orte sammt katholisch Appenzell.) Ein Schreibe»Herzogs von Savoyen vom 22. Juni an die sechs verbündeten Orte wird freundlich crwiedert unddie Bezahlung der gemeinen und besondern Ansprachen und die Verbesserung der Lage der dort dic»c ^Völker gefordert, mit der Bemerkung, daß sonst eine Gesandtschaft dorthin geschikt würde, » n. (Dielichcn Orte.) Da Landschreibcr Zurlauben in den Frciämtern daö ihm zur Vernehmlassung mitgctheilte S