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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juni 168«,

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gerichtete Schreiben des Schweizer Generalobersten Grafen von Masin in Turin noch nicht beantwortet,die Beschwerde der Leibgarde noch nicht abgefaßt hat, so wird er neuerdings ernstlich angewiesen, diesförderlich z« thun, damit Masin geantwortet werden kann, Auch soll er die zum Grafen von Masin inTurin gebrauchte» Worte, er habe die Orte in seiner Hand, den regierenden Orten gegenüber besser ver-antworten, als cS bisher geschehen ist, xx (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Gin Schreiben des^ubernatorS von Mailand, Grafen von Fucnsalida, wird einstweilen nicht beantwortet, weil ohnedies bald»laß stj hxj jh, Hjifx suchen, (Die nämlichen Orte.) Lucern verlangt in einem an seine

^ ^ngcsandtschaft erlassenen Schreiben, es solle dem Oberst von Beroldingcn Auftrag crthrilt werden, beimubcrnator die Ansprache dcS lcztcn im mailündischcn Staat gestandenen Regiments zu sollicitiren, »vcil dieKröche»? Gesandtschaft noch um etwas verzögert werden konnte. Die meisten Orte sind aber der Ansicht,WS Geschäft sei den intcrcssirten Herren zu überlassen, wenn man nicht die Abreise der Gesandtschaft ab-^uttcn wolle. Viel nothwcndiger finden die nämlichen Orte aber, daß man den von Oberst BcroldingenAbreche»?» Revers wegen der Bürgschaft der 4<),l)<><) Dublonen ernstlich abfordere, weil der Obrigkeiten°utät und Ansehen nebst dem Interesse dabei in Frage komme, «5 (Die nämlichen Orte.) Da der^geiwssischx Resident zu Madrid fallit geworden, so fordern Schwyz, Frriburg und der Abt von St, Gallen^ fsssirung desselben; die übrigen Orte nehmen in Ermangelung von Instruction die Sache ml roteren-versprechen ihren Entschluß baldigst an Lucern cinzubcrichtcn. (Die nämliche» Orte.) In

^ der von dem spanischen Grafen RosalcS gegen Particularcn von Lucern, Uri und Schwyz erwirkten'gründeten Arreste sind die übrigen Orte der Meinung, die Jntercssirtei» sollten das von Mailand vcr-Mi,c cp,w schleunige Recht durch den schweizerischen Agenten Erivclli gegen den Grafen antreten,^ ^ "ut dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung dcS Bischofs von Basel klagt, daßAkl die im verflossenen Februar von alle» Orten zum Schirme dcö Vaterlandes gegen feindliche Gewalt. )ui,c Erklärung zum Nachthcil der rechtmäßigen Anforderungen des Bischofs und DomcapitclS an derErst' auslege und ausdehne und bittet um eine Erläuterung durch alle verbündeten Orte, daß jene"Gug as allezeit widersprochrncn Bcsiz Basels an den vom Bischof und Domcapitcl stets rc-hab Gütern keine Anwendung finde, wie sich bereits Lucern in einem bcsondcrn Schreiben ausgesprochen' Gleichzeitig wird ein Inventar desjenigen eingelegt, was Basel von den bischöflichen Gütern unbefugtlandet' T)ic verlangte Erläuterung wird dem Bischof mittelst Schreibens vom 5. Juli crthcilt. Die Gc-cn Frciburg sind nicht instruirt, zweifeln aber nicht, daß ihre Obern im gleichen Sinne an den

vvi, Stäben werden, (Die V katholischen Orte sammt katholisch GlaruS.) Sckclmcistcr Andcrmatt

»>>d Bevollmächtigter dortiger Gemeinde, trägt vor, zwischen ihren Gcmcindögcnosscn im Grüt

^ ^ Bürgerschaft der Stadt Zug walte schon einige Zeit wegen der Nuzung eines WaldcS und einerStreit, in Folge dessen die Stadt Zug über Rechtsvorschlag die im Grüt mit einer Bußeund drei ehrliche Männer von dort auf dem Rathhauö in Zug in Arrest gesczt habe. Nachdem

H ^ Freilassung der Arrestanten ein Schreiben an Zug überlassen worden, erschien eine besonderem die den Sachverhalt auseinander scztc. In der Meinung, dieser Anstand könne unter

fch, silbst ausgeglichen wcrdcit, wird die Ehrcngcsandtschaft von Zug ersucht, die Arrestanten dem

»nur """^^lhcilig loszulassen und jede Partei durch wohlmeinende Schreiben crmahnt, diesen Streit gütlich^»gt ^ erledigen. (S. u. d, Vogtcicn.) III. (Lucern und Schwyz.) Schwyz vcr-

daß Lucern angewiesen werde, denen von Arth, welchen vor einigen Jahren zwei Ochsen entwendet