166 März 1686.
werden solle. An die andern evangelischen Orte wird unter gemeinsamen! Namen das Gesuch gestellt,über ihre Hilfeleistung zu erklären. Sollte das Waadtland angegriffen werden, so hat Bern die nöt>bundesmäßige Mahnung zu machen. Genf wird zur Behutsamkeit und zur rechtzeitigen Stellung des Zuzugsbegchrcns gemahnt. I». Zürich legt ein neulich eingegangenes Schreiben des französischen Gesandten vor,betreffend die Lösung der den IV evangelischen Städten versczten kurpfälzischcn Juwelen. Es wird diethcilung dieses Schreibens an die verwittwete alte Kurfürstin zu Pfalz beschlossen, wobei sie um ihrestimmung zur Oeffnung des Kistlcins, woriu die Juwelen verwahrt sind, ersucht wird. Gleichzeitigder französische Gesandte ersucht werden, diesen Konsens auch bei der Herzogin von Orleans auszuwirk^Zürich begehrt Rath, waö man auf daS an gesammte Eidgenossenschaft erlassene freundliche Schreib„und andcrwärtigcS gutmüthigcs Anerbieten" des Kurfürsten von Brandenburg in Antwort geben wolleob dieses schriftlich oder mündlich geschehen solle. Nach sorgfältiger Bcrathung wurde auS mchrcrn Gründlund namentlich auch, weil der Kurfürst von Brandenburg Geheimhaltung verlangt hatte, der schriftliche 2beliebt und das Schreiben dem bekannten Herrn zu eigenhändiger Belieferung zugestellt, auch demselben c>>^Copie davon mitgegeben, dabei aber injungirt werden möchte, diese Copic nach dem nöthigcn Gebrauch u»»'"zu machen, und so Ihre kurfürstl. Durchlaucht ihm deshalb etwas Weiteres auftragen möchte, solchesretorknänm zu nehmen. «I. Da man sich in der Erwartung getäuscht sieht, daß wegen Erneuerung ^Salzvcrtragö der fünf Städte mit Tirol im Namen der andern drei Städte Jemand mitreisen werde,mehr verlautet, lczterc werden, statt Zürich und Bern für sich zu bevollmächtigen, einen Fremden da»^betrauen, wird Bern ersucht, solches gehörigen Orts anzubringen und auf Abhilfe zu dringen, v. Z^''beschwert sich über die großen Kosten der Verpflegung der laut vorgewiesenem Verzcichniß dort befindlich^französischen Flüchtlinge und ersucht Bern, ihm keine mehr zuzusenden, indem von Basel und aus Bü»^'noch viele anlangen. Bern entschuldigt sich wegen Mangel an Instruction, verspricht aber über denverhalt bald nach Zürich zu berichten und auf die badischc Jahrrcchnung ein genaues Verzcichniß ^Flüchtlinge zu gestalten. Auf Ratification der Obrigkeiten wird den französischen Flüchtlingen in Anss" 'für ihren vorhabenden Kirchcnbau eine Beisteuer von 200 Rcichöthalcrn zuerkannt.
Zu Zur Beleuchtung dieser nicht unwichtigen Verhandlung reihen wir hier noch folgendeaus dem Staatsarchiv Zürich ein:
1) 1686, 2/12. Januar, Potsdam. Simeon Bondcly von Bern, Kammerjunker bei dem Kursiv/von Brandenburg an Stadtschreiber (Johann Heinrich) Hirzel in Zürich. Das lezte Schreiben habe
dem Kurfürsten eigenhändig zugestellt, aus dessen Inhalt derselbe zur größten Befriedigung das gute ^vernehmen des ganzen eidgenössischen Standes erfahren habe; seit Langem haben die gefährlichen Eonst"turen für die reformirtc Kirche ihn auf Mittel und Wege sinnen lassen, um dieselbe gegen dieses apocalypt ^Ungethüm sicher zu stellen; daher bemühe er sich eifrig, einen Geist der Eintracht wenn nicht unter « "'so doch unter der Großzahl der protestantisches Fürsten und Stände zu säen, und hoffe, daß die eva^ .lischen Kantone ihrerseits hierzu das Möglichste beitragen und mit allen Kräften an der Erreichung ^Zieles mitarbeiten werden. Aus dem beigelegten (nunmehr fehlenden) Schreiben des Kurfürsten selbstman die gute Absicht desselben sehr gut verspüren.
St. A. Zürich: Acten Kurbrandcnburg. Orig, tsranMI^
2) 1686, 8/18. Februar. Stadtschreiber Hirzel von Zürich meldet den auf der Tagsazung inanwesenden zürcherischen Gesandten, daß gestern Abends Herr Bvndely incognito in Zürich eingctrofst"^,und ein Schreiben des Kurfürsten von Brandenburg betreffend die zeitweilige Beurlaubung Bondelys "geben habe. A. a. o.