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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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März 1K8K, ^

Zürich mitgctheilt werden soll. <-. (Die IV evangelischen Städte.) Ein vom Knrsürst von Brandenburg

Zugekommenes Schreiben, worin er den gcsammtcn evangelischen Stand aller guten Freundjchast vcrnchcrt,

wird freundlichst zu verdanken beschlossen, wobei zugleich berichtet werden soll, daß sämmtliche Städte und

^tc der Eidgenossenschaft noch beständig in guter Vertraulichkeit zu einander stehen. Zürich und Bern

5uden dabei noch nöthig, demjenigen, der dieses Schreiben an den Kurfürsten abgeben sott, bewnderc In-

üruction zu crthcilcn, waS vom lcztcrn mit fremden Mächten über daö Verhältnis der evangelischen Staubt

Erhandelt werden möchte, t. DaS von Basel entworfene Schreiben an den Kurfürsten von Brandenburg,

Messend den Anstand mit dem Bischof und Domcapitcl von Basel soll kürzer gefaßt und so eingerichtet

werde», daß das beigelegte Factum und juristische Gutachten dem Minister zu RegcnSburg nur zur

l°n»anvn dienen soll, wenn vom Bischof von Basel beim RcichScollcgium etwas angeregt werde, keineswegs

dazu, den Gegenstand selbstständig anhängig zu machen, »x. (Die nämlichen Orte.» Aus 'Anregung

Zürichs wird der französische Gesandte durch zwei Abgeordnete über den Stand der kurpfälzischcn Schuld-

Gerung befragt, worauf derselbe crwirdcrt, er habe vom Hofe noch keinen bestimmten Bericht und wahr-

Hcinlich werde ein solcher nicht eintreffen, bis die Prätcnsioncn von Madame von Orleans liquidirt seinwcrdc»,

9».

Confcreilz zwischen Zürich und Bern.

Aarau. Uiitti, Ä». u Ä». März. (18 u 19. a K)

^>aa««ar<i,!v Bern. «oang. Adsch. Vd. I., k°>. 2»?.

Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. JohannKilchberg?!, Schultheiß; Johann Jakob von Wattcnwyl, des Raths und Obercommandant derAschen Lande.

Bern, welches diese Confcrcnz gewünscht hat, eröffnet, daß cS Bericht erhalten habe, cS wolle der'^"ig von Frankreich an der Saone, der Saar und im Delphinat Lager veranstalten, was vielleicht einen^"Ühlag auf Genf vcrmuthcn lasse. In Bcrathung dessen bestätigt Zürich seine frühern Zusagen und an-zum Schuze von Genf bis auf 0000 Mann, Bern neun Regimenter je von 2900 Mann, und mi^'hfall ,wch einen Zuzug von 0000 Mann auö dem Waadtlande, in der Meinung, daß eine allfällig nachZu verlegende Garnison nach der früher verabschiedete» Repartition aus der Gcsammtzahl der Z0,l>lll)""" gezogen werden soll. Im Einzelnen anerbietet Bern eine Artillerie von mindestens scchözehn Stük^'"'Nt Mu..i.ion die Lieferung des Proviantes für die Zürcher, jedoch gegen Rükcrstattung, und Vorsorgede».higcn' Wein. Alö Wochcnsold wird ein halber RcichSthalcr fcstgcsezt. Beider Städte Hcerhaufenunter gesondertem Commando stehen und der Oberbefehl zwischen ihnen wechseln. Sollten von andern^"Aischm Städten und Orten noch Hilfövölkcr dazu stoßen, so soll nach dem eidgenössischen Dcfens.onalfahren werden. Der KricgSrath soll aus beiden Co»,Mandanten und drei von Zürich und sieben von BernZeichne,wo» Personen gebildet werden. Dabei macht aber Zürich den Vorbehalt, daß im Kricgörathcper nmzoru. sondern durch gute wichtige Gründe und freundcidgenössischc Erinner.ingen gehandelt