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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 1686.

«7.

Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel anläßlich der

gemeineidgenössischen Tagsaznng zn

Baven, litttl», 1». bis LL. Februar. (8 bis 12 a. K.)

Staatsarchiv Zürich, Allg. Absch. Bd. «S.

Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann ChristiElmer, Statthalter.

». Von Basel wird beschwerend eröffnet, daß der französische Intendant de la Grange auf Befehl ^Königs alle Zufuhr der Früchte aus dem Elsaß nach Basel verboten habe, unter der unrichtigen Vorgabals seien Personen aus der Stadt mchrcrn Soldaten zur Desertion aus der Festung Hüninge» vcrhilß^gewesen. Auf diesfalls von Basel eingeholten Rath wird gutbcfunden, dem französischen GesandtenAngelegenheit zu empfehlen, sofern nicht inzwischen die für die Aufhebung des Verbotes gcthancn Schü^guten Erfolg haben. Was Basel des Weiter» vertraulich eröffnet hat, wird jeder Gesandte zu bcrich^wissen. I». Aus den eingegangenen schriftlichen und mündlichen Rachrichten glaubt man entnehme» ^können, das unlängst zu Gunsten der rcformirten picmontcsischcn Thälcr unter gemeinem evangelischem M»""an den Herzog von Savopcn erlassene Schreiben werde von geringer Wirkung sein, indem man damitgehe, dieselben mit Gewalt zur Wiedereinnähme der papistischen Religion zu zwingen. Daher werden ^Herren Kaspar von Muralt von Zürich und Bernhard von Muralt von Bern zum Herzog nach Turingeordnet, um daselbst gcstüzt auf das Patent vom 18. August 1655 und die Conecssion vom 14. Febn^1664 für die bedrängten Glaubensgenossen zu intcrccdircn. In Genf sollen sie sich über die Verhält»^besagter Thalleutc sowohl, als auch über den Zustand der Stadt Genf, wohin Zürich und Bern vor K»r^"eine Abordnung zu schikcn Willens waren, erkundigen und neuerdings die Bereitwilligkeit aussprechen, ^picmontcsischcn Thallcutcn Gcldunterstüzungcn verabreichen. « . In Rüksicht des Hauptgeschäftes, welchdie Einberufung der gegenwärtigen außerordentlichen Tagsazung veranlaßt hatte, vereinigt man sich ans ^wohl formulirte cid- und bundsgcnössischc Erklärung, daß im Fall eines Angriffes oder drohender ^esayein Ort dem andern ohne Unterschied der Religion laut Bünden beibringen werde. Eine gleiche Gest"'crklärung soll auch von den Katholischen begehrt werden. Da aber die katholischen Orte in gemeiner Scss'^Bedenken erhoben, in der fraglichen Erklärung der Religion zu erwählten, bequemte man sich auf Znw^der drei katholischen Städte cvangclischerscitS zu derjenigen Erklärung, welche sich im Hauptabschicd besi»^<>. Zürich weist auf die Nothwcndigkcit hin, Genf, als den Schlüssel der Eidgenossenschaft, mit einer ^sehnlichen Mannschaft gegen jeden Angriff in Schuz zu nehmen und anerbietet mit Bern ein namhnlEontingcnt. Die übrigen evangelischen und zugewandten Orte, obschon nicht instruirt, stellen gleicheWilligkeit in Aussicht, außer Appenzell, welches, als ganz mit Papisten umringt, die Sache rokoron»^nimmt. Hierauf wird die ganze Angelegenheit in den "Abschied genommen, mit der Verabredung, daß ^Ort sich bei Zürich über seinen Beitrag an Fußvolk, Reiterei, Artillerie, Munition und Schanzzcuß >

erklären habe. Bern anerbietet überdies die Lieferung des Proviants gegen Wiedererstattung oderBezahlung, sowie die Entwcrsung eines militärischen Plans durch den dortigen Kricgörath, welcher