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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 1K86,

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uiidcspflichten gegen die Orte getreulich erfüllen werden. Dieses Schreiben wird verdankt und mit gleicher^sicherung crwicdcrt, auch von der beschlossenen eidgenössischen Erklärung Kenntnis! gegeben. I'. (S. u.Knthal.) (S. u. Thurgau.) I». In Betreff des JuriSdictionöstrciteö auf dem Bodcuscc werden die'R der lczten Confcrenz in Luccrn erhobenen Bedenken eröffnet und darauf Freiherr von Thum, welcher^us lcztcr Tagsazung die Unterhandlungen geführt hatte, in die Session berufen, welcher, jedoch nur in derbjcnschaft als Private, diesem Rufe folgt. Dieser beleuchtet nun die beanstandeten Punkte im Einzelnen,^ zwar in ziemlich überzeugender Weise. In der darauf gepflogenen Berathung sprechen sich Zürich,Frciburg und Solothurn für die Ratification des in Baden geschlossenen Vergleichs aus. Luccrn,Zug und Glarus wünschen die crtheiltcn Aufschlüsse, vor Abfassung der Instructionen, mittelst^ ^bichixpxs zu erhalten und sprechen die Erwartung auS, auch ihre Obrigkeiten werden auf ihre Relation^ ) eines Guten bedenken" und innerhalb Monatsfrist ihre Entschließungen nach Zürich mitthcilen. Uri^ bei dieser Berathung abgetreten. Schließlich wurden das von Uri an einige Stände erlassene sachbczüg-c harte Schreiben und das unerwartete Abtreten desselben, sowie das gänzliche Ausbleiben von Schwyzuichtcidgcnössisch geahndet, t11. (S. u. d. Vogtcien.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

" lAllc anwesenden Orte.) Lucrrn berichtet aus besonder,« Auftrag, Schwyz habe sich wegen seinesbillj ^ ^ Obrigkeit schriftlich entschuldigt. Der Antrag mehrerer Orte, an Schwyz ein miß-, ^"^s Schreiben zu erlassen, bleibt insofern in Minderheit, als die meisten Orte Verschiebung einesSchreibens verlangen, p. Der Nuntius stellt schriftlich das Ansinnen, zu Gunsten von katholisch^ "Elches nicht anwesend ist, auch in den katholischen Orte», etwa unter dem Vorwand eines^ Steuer aufzllnchmcn. Da man sich hierüber ohne Instruction befindet

de», ^ möchte das Gchcimniß der Sache nicht verschwiegen bleiben, wird Luccrn beauftragt, mit

.^^""tius über andere Maßregeln mündlich zu verkehren. «>. (Die mit Spanien verbündeten Orte.)de,« ^richte von Oberst von Bcroldingcn ist nunmchr ein neuer Gubcrnator nach Mailand ernannt,^>^^"^'ds halber gratulirt werden sollte; dem nämlichen Bericht zufolge habe der Wechsel in der Stelle^ Gubcrnators auch die Bezahlung der Ansprachen seines, Bcroldingens, lczten Regiments verzögert.

Gratulation wird unstatthaft befunden, bis der neue Gubcrnator sich den Orten wird ange-' haben. (S. u. Thurgau.)

Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcaenheiten:awfschlist Thurftau. Art. «Sa. Mitraler»»., der lll Städte. Art. S2t. Kirchliches, Glattbenss.; Geistliche.

I. 52». Kirchliches, Glaubens).; Gcistl.

Bade». I. Art. tSl. Jndicatur- u. Comvetenzanst. in. Art. 467. Locales lZurzach.)

,< 46k. Locales (Zurzach). n. 4Z8. Stifte u. Klöster (Zurzach).

inthal. f. Art. I4Z. Landesvcrwaltung.

Zu «». I» dein lncernischen Gesandtschaftsbericht (Abschiedsbeilaye) wird der Verschiebungsbeschluß dahin° >virt, Schwyz würde sonst »iclnen, man könne in seiner Abwesenheit nichts verhandeln.

Au» dem Luccrnkrecemplar Bd. I.XXII, ko>. »s.