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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 168k,

Statthalter, Bascl. Johann Christoph Bnrkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Balthasar BurkhardDrcicrherr, Freiburg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vögelin, des Raths, Soloth»"»Victor Bcscnval, Ritter, Vcnncr; Ursuö Suri, Sekelmeistcr, Schaphausen, Johann Konrad Neukom»'-Bnrgcrmcister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmeistcr, Appenzell. Johann Konrad Gyger, Ritter, La»bammann und Panncrherr, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landanunann, von Außcrrhodc». Abt b"St, Gallen, Fidel von Thurn, Ritter, Landhofincistcr. Stadt St, Gallen, Tobias Schobubp'Sekelmeistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister.

n. Bei Eröffnung der Tagsazung wird mit Bezugnahme auf die gegenwärtigen kriegerischen Aussichtauf die Nothwcndigkcit hingewiesen, sich allseitig zu erklären, was ein angegriffenes oder in Gefahr stehen^Ort vom andern zu erwarten habe. Nachdem sich zuerst die protestantischen und dann die katholischen ^für kräftigen Schuz jedes eidgenössischen und zugewandten OrtcS ausgesprochen, vereinigt man sichmehrtägiger Bcrathung auf folgende einmüthigc Erklärung: Wenn eines oder mehrere Orte von frewbGewalt angegriffen würden oder einen erklärten Feind hätten, so sichern alle übrigen zu, dieses eine obdie mchrcrn Orte ohne Unterschied nach dem Laut und Inhalt der Bünde, ungehindert aller Sachen,äußerstem Vermögen zu schüzen und zu schirmen und zu dem oder den Orten Leib, Ehre, Gut und Bl»tsezen, getreulich und ohne Gefährde. Im Weitem erklärt man sich einverstanden, daß denjenigen Ob"'welche mit andern besondere Verbündung haben, zum Schuzc derselben der freie Paß gestattet sein soll,Gesandtschaften von Uri, Obwaldcn und Zug sprechen sich auch für diesen Grundsaz aus, behalten sich abdie ausdrüklichc Erklärung ihrer Obrigkeiten vor. Ferner sichert man sich bei nöthigcn Durchzügen, >b"möglich, rechtzeitige Anzeige und geziemende Abtheilung der Truppen zu. Endlich wird wohlmeinend crinnbdaß man in allen Orten mit Reden, Schreiben und Zeitungen behutsam sei. Bern eröffnet hierauf,diesfalls aus seiner Drukcrci ausgegangen sein möchte, sei wider der Obrigkeit Wissen und Willen gescheht'auf das Schreiben von Luccrn habe man sofort Vorsorge getroffen, daß alles Vcrlczendc unterbleibe; ^müsse aber bitten, daß auch katholischcrscitS alle Schmachbüchlcin wider die evangelische Religion unterbleib'was zu hinterbringen und zu verhüten von den Katholischen zugesichert wird. I». Der französische Gcsin'beröffnet mündlich und schriftlich vor der Versammlung, das gute Vertrauen des eidgenössischen Standessich und der enge Anschluß an die alten Bundesgenossen sei der Eidgenossenschaft stets ersprießlich gcwb"'wogegen Acndcrungcn und neue Verbindungen der Stände nicht von Nuzcn sein können und nur Nach'"',gebären möchten. Diese Mahnung wird ihm schriftlich und durch einen Ausschuß verdankt und damit bVersicherung verbunden, man werde sich die Wahrung des guten bundesgenössischen Einvernehmens g'b"den König und die Einigkeit des eidgenössischen Standes angelegen sein lassen. «. Bascl beschwertdaß ihm der französische Intendant im Elsaß alle Zufuhr von Früchten von dort her verboten habe, angebt'wegen Begünstigung der Ausrcißerci französischer Soldaten oder Verleitung zu solcher. Da alle Rcclamatio"^beim Intendanten erfolglos gewesen seien, so habe man an den Hof und besonders an den MarquiS bLouvois geschrieben. Sollte die Antwort darauf unbefriedigend ausfallen, so bittet Basel um die Vcrwcnd""^Zürichs im Namen aller Orte, Diesem Gesuche wird entsprochen, «I. In einem an den Vorort gcrich'b"und der Tagsazung vorgelegten Schreiben entschuldigt Schwyz sein Ausbleiben damit, man habe ja ^leztcr Tagsazung in bcstcrfordcrlichcr Form Anlaß gehabt, sichwegen der starken Union" zu unterreden; "Weitem werde Schwyz dem Angegriffenen jederzeit laut Bünden beibringen. Die zu Chur vcrsa»n»bRegenten und Häupter der III Bünde versichern mittelst Schreibens, daß sie in jedem eintretenden Fall