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Januar 168k.
der mit ihnen verbündeten Stadt Kens, wobei gutbcfundcn wird, dieser leztcrn einen Zuzug von 500 Ma»"und zwei kriegserfahrene Herren zur Erkundigung der dortigen Verhältnisse zu schiken. Die Abgeordnetvon Genf crwicdcrn jedoch auf die ihnen diesfalls gemachte Eröffnung, Stadt und Behörden seien n'l^gerüstet und einig, der französische Resident du Pro habe sie der Wohlgcwogcnhcit des Königs versichert »»?ihnen sogar Briefe vorgewiesen, nach welchen er mit ihrem Benehmen zufrieden sei. Sie wünschen dahclmit der Garnison von 50t) Mann verschont zu werden, bitten aber, den auf den Fall der Roth vcrsprochcncn Zusaz von 2000 Mann in Bereitschaft zu halten. Mit der Abschikung zweier Deputirten >»ög^eS die Städte halten, wie sie wollen; doch seien sie, die Gesandten, darüber nicht instruirt. Nach dictErwiederung findet man besser, von der Abfindung der 500 Mann abzustehen und es rüksichtlich der tgebotenen zwei Abgeordneten auf den spcciellcn Wunsch Genfs ankommen zu lassen. Im Ucbrigen wird ^Gesandten die Bcreithaltung von 2000 Mann zugesichert, gleichzeitig aber Wachsamkeit, Vermehrung v''"Proviant und Munition und Verbesserung der Festungswerke empfohlen, zu welch' lcztcrm Zwek ihnenArbeiter anerboten werden. Bern übernimmt auf Ansuchen Zürichs, bei seiner Obrigkeit den Entscheidverlangen, ob für daö zürcherische Eontingcnt der nach Genf bestimmten Mannschaft Artillerie, Proviant u>^Munition von dortiger Stadt in gebührendem Preis erhältlich wäre, oder ob dicS AllcS von Zürich ^mitgeführt werden müsse. Zur Sicherung des Passes nach Genf wird auf den 7/17. Februar eine aMmeine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben, für welchen Anlaß die evangelischen Orte auch wegen ^1K28 geforderten Restitution der geistlichen Güter in ihren Archiven besonders nachschlagen möchten.Der Gesandtschaft von Basel wird auf ihr Begehren der Rath crthcilt, dem Bischof und Domcapitel 'dem „Schrot" der vorherigen Schreiben zu antworten, wenn diesfalls neue Instanzen gemacht werden. ^der Bischof dem Vernehmen nach dem Rcichscollcgium zu Rcgcnsburg einen dicsfälligcn Bericht abzug^'beabsichtige, wird beschlossen, einen Gcgcnbcricht abzufassen und dem Kurfürsten von Brandenburg zu Ha^seines Ministers in RegcnSburg im Namen der vier evangelischen Städte abzugeben, mit dem Ers»^'davon zutreffenden Falls Gebrauch zu machen, v. Jede Stadt soll über die sich immer mehrende Zalss ^französischen Exulanten, welche dort und auf der Landschaft auf obrigkeitliche Kosten verpflegt werden, ^spccificirtcS Verzeichnis) nach Zürich finden, damit die Steuern derjenigen Orte, welche keine Exulantengenommen, gehörig verlegt werden können. An solche wahrscheinlich noch nachfolgende Exulanten, 'anfänglich die evangelische Religion abgeschworen, später sie aber wieder reuig angcuommcn haben,Reisegelder abgegeben und dieselben an Fürsten und Stände des Reiches, welche ihnen Aufnahme zugcsiä^ 'verleitet werden. «I. In einem Antwortschreiben vom abgelaufenen 27. Dcecmbcr versichert dervon Brandenburg die evangelischen Orte seiner Gewogenheit und Untcrstüzung, mahnt sie aber zursamkcit und empfiehlt ihnen, sich rechtzeitig zu ihrem Schuze mit Bündnissen zu versehe». Diese Mitthew' ^wird bestens verdankt. «. Jede Stadt soll sich um hohe Officicrc umsehen, lim sich deren im Not^bedienen zu können, t. sZürich und Schaffhaufin.) Rüksichtlich der von Schaffhaufin angeregtenlcgenheit dcS Gcrichtshcrrn Ringk wegen seiner GcrichtShcrrlichkcit zu Flaach werden die Gesandte» ih>» ^in Zürich erfolgten Bescheid zu eröffnen wissen und ihm besonders anzeigen, daß er nicht anders tfih"worden, als die zürcherischen Angehörigen und verbürge«?,, Gcrichtöhcrrcn selbst.