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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November I68Z.

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^tig mit Mitteln an die Hand gehen mochte, damit sie ihren Stand politisch und religiös gebührendgalten können; ll. daß sie, wenn möglich, von allen nnbcthciligten Orten der Eidgenossenschaft auf den"h daß die Evangelischen in GlaruS wegen der Vogteicn Uznach lind Gastcr mit Schwyz einen RcchtS-anheben solltcil, von der Beteiligung an diesem entweder im Vergleichsinstrument oder im Bcibricfneit werden möchten; sollte dieses nicht erhältlich sein, so bitten sie wenigstens um eine besiegelte Zusageunbctheiligtcn katholischen Orte, im oben bezeichneten Fall den katholischen Stand GlaruS in ihrenPlenen Kosten zu schüzcn und zu schirmen; -t. daß man es dahin zu bringen suche, daß die Kosten der^ ^liidhchaftcn nach Baden und über das Gcbirg auö dem gemeinen Sckel bestritten, lind diese Bestimmungandern Artikeln beigefügt werde; doch soll dieser Punkt keinen Bruch veranlassen. Sofern nun diesen>uchcn willfahrt werde, seien sie crbötig, das Vergleichsinstrument zu besiegeln, anders aber können sie

nicht annehmen. In der hierauf im Abstand dcö Landammann Bachmann gepflogenen Bcrathung^ man, am Vergleichsinstrument selbst sei nichts mehr zu ändern, wenn anders man dasselbe nicht ganz" den Haufen werfen wolle. Daher könne auf den vierten Punkt nicht eingetreten werden. Da in Bc-" des dritten Punktes von den evangelischen Orten sicher nichts zu erhalten ist, so will man auch dicS-kcincn Anzug machen, wohl aber das vorerwähnte VcrsichcrungSinstrument aufstellen. Rüksichtlich dcö^ciicil Punktes wird Lucern ersucht, im Namen aller unbctheiligtcn katholischen Orte beim Nuntius umvermehrten Zuschuß anzuhalten und denselben anzugehen, durch seine Anctorität eine Beisteuer von den"ltern zu erwirken. Mit dem erstell Punkt ist man allseitig einverstanden, findet aber zur schleunigen Er'Piiig der Sache für nöthig, daß das Instrument möglichst bald zur Besiegelung nach Glarns gesendetDa dies aber wegen der Abreise mehrerer Gesandtschaften nicht mehr bewerkstelligt werden konnte, so^rde solches in den Abschied genommen. Dieses Glarncrgcschäftcs wegen ist auch von den Ehrengcsandtcnandern Religion in gemeiner Session Anzug geschehen und darüber bcrathschlagt wordeil, wie im gemeinen^ )>ed zu sxheu ist. w(S. u. d. Vogteien.) » (Die mit dem Bischof von Basel verbündetenDem Wcihbischof von Basel, der wegen deslauen" Antwortschreibens von Basel auf die Re-

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^ttiuug crthcilt, diese Rcclamation zur Verhütung der Verjährung zu erneuern, jedoch in ganz gelinden

^ brüte,,. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Da auf die frühem Rcclamationeir beim savoyischcn

Klon der Rechte des Bischofs und des Domstifteö persönlich bei den Gesandten Rath begehrt hatte, wird!eis»

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>^"btcn keine Abhilfe erfolgt ist, wird Lucern beauftragt, neuerdings an denselben zu schreiben und nichtauf Verbesserung der Behandlung der Leibgarde und der in dortigem Dienst befindlichen eidgenössischener und auf Befriedigung der Particularansprachcn, sondern auch aus Vcrabfolgung der Particular-l'oiicn oder des freienStaad" zu Händen sämmtlichcr Orte zu dringen. I»I». (S. u. Thurgau.)

> Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclcgenheiten:

^ Avsit. iiberh. i«. Art. 2. Verwaltung im Allgemeinen.

Kosschaft Thnega». »x. Art. «4. MItrcgieriing der III Städte. i». Art. 7ii8. Locale« (Utwhl).

I. Ziiit. Ab^ttg. >»>». S87. Localc« (Gachnang». Mannenbach).

It. 587. Stifte u. Klöster (Fischingen).

^beiilthal. i«. Art. Z9. Verwaltung im Allgemeine».

«>>,,>1^ Targans. «». Art. t 17. Justizsachen, Recht. Gericht.

last Bade». ß». Art. 14!>. Judicatur- II. Gvmpetenzanst. Art. 4K5. Lecales (Zurzach).

«> 142. Judicatur- n. Eompetenzanst. 1. Ztl>. Handel«- u. Verkehrswesen,

r. 2l8. Judicatur- ». Vivmpetenzanst.