Octvber 1683.
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tti».
Konferenz der evangelischen Orte nebst Stadt St. Gallen und Biel.
Aarau. llttik», 17>. bis 17. October. (5 bis 7 a. K.)
'D1aa«»ar«,n> Zürlck,. A»a. Abschirde Bd. a», k»I. 171.
^ Gesandte: Züri ch. Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter.
Johann Anton Kilchbrrger, Schultheiß; Abraham Tillier, Sekelmeister. GlaruS. Johann^istoph Elmer, Statthalter. Basel. Christoph Burkharbt, Oberstznnftmeister; LnkaS Burkhard!, desSchaffh au scn. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, alt-Burgcr-wnstcr. Appenzell - Außerrhoden. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Heinrich°ü>cr, Spcndherr und des Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Johann Peter Wildcrmct,^kclmcistcr.
w. Den ersten BcrathnngSgegenstand bildet der betrübte Zustand der evangelischen Kirchen in Frankreich,w verschiedene Schreiben angehört »nd deir Gesandten zugestellt werden. Am zweiten Tag wird auf^ ßlcation der Obrigkeiten beschlossen, auf je hundert Exulanten soll Zürich dreißig, Bern fünfzig, Basel^ l und Echaffhausen acht aufnehmen; jedoch ohne Nachtheil der wegen vorfallende» „Honoranzrn" imjß7z verabschiedeten und seither immer festgehaltenen Reparation. Schaffhausen glaubt aber 1673 in' starke Proportion gesrzt worden zu sein und läßt dies in den Abschied nehmen. Dabei hat cö im All-^ ^ Meinung, daß diejenigen Städte, welche bereits viele solche Exulanten bei sich haben, so1<>4, dieselben für ihr Eontingent in Rechnung nehmen können. Da sich aber die übrigen Orte^ ^" Aufnahme und Verpflegung solcher Leute beschwerten, übrigens ihre Mitwirkung nicht verweigerten,Ratification am angemessensten, daß dieselben nach der Rcpartilion von 1673 auf jedesdes Hilfsbedürftigen ihren Anthcil, als einen Gulden monatlich für jede Person ohne Unterschied
kiner^""^ Alters, an die vier Städte baar beitragen. Ferner sollen die evangelischen Bündncr zn^ Wetter» Beisteuer und im Allgemeinen die Geistlichen zur Empfehlung dieses Werkes der Barmherzigkeit1 "Wwgcn werden. >». Bern legt über die Ausgaben seiner Collcctcnkammer vom Juni 1684 bis»c»„ Ncchmmg ab, welche die Summe von 2266 guten Gulden ergibt und laut Scala auf die
stich, ^ücnössischx,, und zugewandten Ort verlegt wird. Dabei ist man der Meinung, den Etat der Untcr-ein halbes Jahr bestehen zu lassen, worüber sich aber die Orte in Zeit von vierzehnsti»s/ Zürich erklären sollen. «. Ans den Fall, daß der König von Frankreich wegen Aufnahmeso»/ Rüstigen evangelischen Untcrthancn gegen ein oder das andere Ort einen Anstand erheben würde, soll"aci allgemeine evangelische Tagsazung ausgeschrieben, vorher aber noch eine vierstädtische Gesandtschaft
^lalt strickt werden, uin allen Widenvillcn abzulenken und die bundcögcnössische Wohlgcwogcnhcit zu»>>d ^ ^^rigcnS erklärt man sich allgemein und gemäß Abschied von 1682 für Beschirmung der „LcibeS-berikl ^"ürcihcit" und äußert sich vertraulich über die nothwcndigcn Rüstungen, wie jeder Gesandte zu^ Eh' ^ Sofern die Thallcute in Picmvnt mit gleicher Behandlung bedroht werden sollten wie
v»ii ^^üschcn in Frankreich, wird verabschiedet, daß im Namen gesammtcr evangelischer Orte beim Herzogavvycn intcrccdirt werde, dieselben wegen ihrer jederzeit bewiesenen Treue bei den von den Orten und