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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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December 1682.

44.

Confcrenz der VII katholischen Orte nel'st katholisch Glarus.

Lucern. tt. bis lt. December.

Staatsarchiv «uccr». All«. Alisch. Bd. I.XVIII, ko>. ISS.

Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Pannerherr; Joseph Amrhyn, alt-Schultheiß und Pannerherr; Rudolph Mohr, Statthalter; Beat Schumacher, alt-Statthaltcr und Sckclmcistc»Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landammann. S ch w y z. Franz BetschartLandammann; Franz Ehrler, alt-Landammann. Untcrwalden. Johann Melchior von Atzigen, alt-Landammann und Pannerherr ob dem Wald; Johann Jakob Staitz, Landammann nid dem Wald. Zug!Landvogt Paul Müller und Christoph Andcrmatt, beide des Raths. GlaruS. Johann Georg Bachma»»/Statthalter. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid, Statthalter; Johann Castclla, Sckclmcistcr und desRaths. Solothurn. Johann Victor Bcscnval von Brunstatt, Stadtvcnncr.

Die Acten über das Glarncrgeschäst, wie sie lcztcn Herbst in Anwesenheit der zu Baden erbetene»Vermittler im Lande Glarus passirt worden, sowie die von beiden Theilen übergebenen Mcmoriale a»kInformationen werden angehört lind darüber von den katholischen Vermittlern mündlich Bericht erstattet, vclüi per Wesenheit dahin geht, daß sie bei dem hartnäkigcn Begehren und Verweigern einer Landcöthcilungunverrichteter Sache von einander haben scheiden müsse», und daß dann die katholischen und evangelische»Vermittler gesondert je ein Vcrglcichoprojcct ausgesezt und beiden Parteien zur Bcrathung hinterlassen habt»» ^ES werden auch die von der katholischen Landsgcmcindc über die beiden Projecte gemachten Rcflexionc» ^angehört, worüber dann Statthalter Bachmann noch mündlich seine Instruction eröffnet, welche auf ei»cLandcöthcilung, oder auf die Anweisung des unparteiischen Rechtes lautet. Stach seinem Austritt auS dcrVersammlung berichten die katholischen Vermittler, die Durchführung dcr begehrten LandcSthcilung sei wirklichsehr schwierig, weil sie die Unkatholischcn harter treffen würde, als die Katholischen. In dcr Umfrage werde»verschiedene Mittel auf die Bahn gebracht, einmal, daß die Katholischen denen dcr andern Religion nochBitten oder Niedcrurncn zu ihrem Wohnbezirk einräumen, wodurch das Vcrhältniß dcr nöthig werdende»Emigrationen sich gleicher gestalten würde; sodann, daß eine ganze Söndcrung in Gericht und Rathgemacht und von dcr LandcSthcilung abgestanden werde. Die lcztcrc wird namentlich deswegen für bedenklichgehalten, weil, besonders wenn Biltcn oder Niedcrurncn den Unkatholischcn abgetreten würde, die Katholische»auf ewige Zeiten auf einen kleinen Bezirk Landes angewiesen waren, und solchen, die später zur katholische»Religion zurükkchrcn wollte», fast unmöglich würde, in demselben sich niederzulassen, wogegen eine Söndcrungin Gericht und Rath diesen Nachthcil nicht hätte. Werde die Sache an das eidgenössische Recht gezogen,so sei dcr Ausgang zweifelhaft, so daß die allda zu suchende Mcdicin vielleicht gefährlicher sein würde, alsdie Krankheit selbst. Diese Ansichten werden des folgenden Tags Statthalter Bachmann in dcr Sizungeröffnet, der sich aber einfach auf seine Instruction beruft. Nach seinem nochmaligen Austritt findet ina»für gut, den katholischen Glarncrn schriftlich die Versicherung zu geben, daß man ihnen behilflich an dieHand gehen wolle, soviel die Möglichkeit nur immer zulasse; wenn man aber sehe, daß eine LandeStheilungdurch billige Mittel und zu ihrem Nuzcn nicht in'ö Werk zu bringen sei, sollten sie sich der Söndcrung