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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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October 1K82.

42.

Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Unterwalden.

Brunnen. lttttS, 7. Oktober.

Li>»dcsi>r<>>iv Nidwalde». Abschiedc.

Gesandte: Uri. Sebastian Muhcim, alt-Landammann; Johann Heinrich Beßlcr, PanncrhcttSchwyz. Franz Ehrlcr und Jakob Weber, Ritter, beide alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rcding,Pannerhcrr; Landvogt Dominik Schmidig, dcö Raths. Untcrwaldc n. Johann Wirz, Landvogt u»sdes Raths ob dem Wald; Johann Jakob Stultz, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann irid dein Wald.

Gemäß der Verabredung, welche bei der Abreise der nach Mailand abgeordneten Gesandten, Landammann Schmid von Uri und Statthalter Mohr von Lucern, in Altdors getroffen worden war, daß nämlichbei Eingang von Schreiben des Gesundheitsrathes von Mailand oder der Unterthanen zu Lauis, von UNeine Vörtischc Conferenz einberufen werden soll, ist diese Versammlung veranstaltet und ihr ein Schreibt»von Lauis vom 2. dieses Monats sammt einer vom Gesundheitsrath neu aufgesezten Vorschrift des Passeshalber mitgcthcilt worden. Luccrn und Zug eröffneten wegen späten Eingangs der Einladungsschreiben ihreAnsichten schriftlich. Nach Prüfung jener Vorschrift wird den Lauiscrn anzuzeigen beschlossen, daß sie wcgc»ihrer Gesandtschaft an den Gcsundheitsrath in Mailand verantwortlich erklärt und für dieses Jahr in Lauiskeinen Markt zu erwarten haben werden. Im übrigen läßt man es bis zur Rükkchr der nach MailandAbgeordneten beim Abschied von Luccrn verbleiben, und cö soll inzwischen kein Vieh über den Berg getricbc»werden. Davon ist den Gesandten in Mailand Mittheilung zu machen und ihnen zu empfehlen, d"erthciltcn Instruction genau nachzukommen und neuen, von Mailand oder Lauis versuchten Tractate»entgegenzutreten. Da der Landvogt zu SarganS dem Vernehmen nach für das Vieh aus GlaruS, Gast"und dortigen Gegenden auf die Vorgabe hin, eö wolle dasselbe auf die Märkte in Tirano und i>»BcrgamaSkischcn getrieben werden, den Paß gestattet hat, dabei aber sehr zu besorgen ist, daß dieses Vieh,wenn es dort nicht verkauft werdeil könne, nach dem Mailändischen oder nach Lauis geführt werde, so so^der Landvogt jene, welche mit solchen Waarcn den Durchpaß gebrauchen wollen, ernstlich verwarnen, bc>höchster Strafe das mailändische Gebiet nicht zu betreten. Desgleichen wird den Landvögten zu Bcllenz un»Bollenz alles Ernstes befohlen, Niemanden mit Vieh passircn zu lassen, sondern solches mit der erforderliche»Gewalt abzuhalten, und zwar bei Vcrwirkung von Leib, Leben und Waarc, was durch Edict bei ihre»Amtöangehörigcn öffentlich verkündet werden soll. Von den von Lauis aus an verschiedene Partikulare»gesandten argwöhnischen PaquctS Schreiben, wodurch bei Zürich eine McinungSändcrung zu bewirke»beabsichtigt werden möchte, soll Lueern an Zürich Mittheilung machen, leztcrm seine frühere Entschließungverdanken und damit das Gesuch um Aufrcchthaltung derselben verbinden.