September 1i>82.
67
der Evangelischen grvßcn Kasten erforderte, dcßhalbcr man ihnen nothwcndig entgegen gehen müßte;desgleichen daß bei beliebender dergleichen Separatio» und einer absbndcrliche» Verwaltung Gericht undRechtens, auch der Kösten halber, diesfalls über beide Religionen ergehende, zu Vermeidung alles ferncrnAnlasses zu einichcr Misihcllung nothwcndig auf einen jeden Thcil sonderbar verlegt werden müßte; allesgetreulich^und ungefährlich gemeint. (A»S dem Zkrcherexemplar.)
Das StaaatSarchiv Lncern bestzt über den Glarncrlandesstreit eine reichhaltige gebundene Actensammlung, welchewit ziemlicher Vollständigkeit den gegenseitige» Schriftenwechsel zwischen den katholischen und protestantischen Ständen, sowiemit GlaruS selbst enthält. Staatsarchiv Lucern! Glarnerhandel, Domns öl), a b u. e. Unter diesen Acten istbesonders bemerkenswerth ein gleichzeitiges (oom Spätjahr lK82) Gutachten des lucernischen Unterschreibers Johann KarlBalthasar über das Wesen und den Stand des Streites, worin namentlich gegen die Möglichkeit einer Landestheilungauch diejenigen Gründe aufgezählt werde», die „wegen seines gewissen RespectS" in den vffieiellen Acten nicht erwähntwerden, wie z. B. namentlich die finanzielle Zerrüttung von katholisch Glarns durch die vielen Kriegszüge in Frankreichund die daraus zu gutem Leben gewöhnte Annelgung und Armuth, ». s. w.
»9.
Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz uud Nivieru regierenden III Orte.Brunnen. lltttL, IL. September.
ztaiidcsarchw Nidwaldc». Abschiede.
Gesandte: U r i. Sebastian Mriheiin, alt-Landammann; Johann Heinrich Beßler, Pannrrherr.^chwyz. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr und Jakob Weber, Ritter, beide alt-Landammann;Heinrich Fridolin Rcding, Panncrherr. Nidwaldc». Johann Ludwig Lussi, Landammann, NiklausKaiser, Statthalter.
)>- Die Confcrcnz versammelt sich auf die Kunde von dem schimpflichen, unnachbarlichcn und demVertrag von 1585 dircct widersprechenden Verfahren der Sanitätsbehörde zu Mailand, und namentlich vonbarbarischen Attentaten dcö SanitätScommissärS zu Canobbio gegen die Unterthancn zu Bcllcnz, welche^e» Wochcnmarkt zu Pallanza besuchen wollte». Es wird beschlossen, den Paß zu Bcllcnz dieses Jahr zu^crren und vierzehn Tage vor und nach dem Lauiscr Markt Niemand dorthin passiren zu lassen. Fernerivlrd Luccrn ersucht, den Abschied der jüngst dort gehaltenen Confcrcnz sammt der Publication, den Lauiscr^"rkt betreffend, einzusenden. Bei diesem Anlaß soll Luccrn nicht nur eine Abschrist dessen, was denen vonGbnz zu Canobbio begegnet, beigelegt, sondern auch die Einberufung einer mehrörtischcn Confcrcnz verlangtbürden. Von den Vorfällen zu Canobbio wird auch an Zug, und von der Schließung dcS Passes zu^kiiz ebenfalls an GlaruS, den III Bünden und den Landvögtcn zu SargauS und im Rhciuthal Mit-^nlung gemacht. Dabei wird auch nöthig befunden, daß bei einer zahlreicher» Confcrcnz auf eine Gc-büdtschgst an den Gubcrnator im Namen aller mit Mailand verbündeten Orte gedrungen werde, und daß,l^rn die mehrcrn Orte cS mit Schreiben ausmachen wollten, eine solche Namens der III Orte abge-'^igt werde. Laut gemachter Eröffnung soll auf dem Sindicat zu Lauiö im Jahre 1681 eine Publication^bjeschla^ worden sein, daß zufolge Ucbcrcinkunft der Ehrcngcsandten mit der mailändischcn SanitätS-Hordc von jedem Haupt Vieh den Commissaricn von Lauiö zehn Soldi bezahlt werden sollen. Ucbcr diesechlußnahmc wird eine nähere Untersuchung angeordnet. I». (S. u. Bcllcnz.)
Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangelcgenheiten:
Meie» Bellen, ,r. i>». Art. t-t.