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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1K8Z,

31.

Gemeim'idgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung.

Baden. l«»S, 5». Jnli.

Staatsarchiv Luccrn. All». Absch. Bd. I.XVIII, kol. I»S. «antonsarchiv Freiburg. Agg. Msch.

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar Escher, StatthalterBern. Johann Rudolph Wurstcmbergcr, Bcnncr; Abraham Tillicr, Sekclmcistcr. Lucern. JosephAmrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Vcnner. Uri. Anton Schmid,Landammann; Sebastian Muheim, alt-Landammann. Schwyz. Franz Betschart, Landammann; AugustiiiJndcrbitzin, Spitalherr und des Raths. Untermal den. Johann Melchior von Atzigen, Landamman»und Pannerherr ob dem Wald; Johann Franz Achermann, Landammann, und Franz Melchior Zeiger, Land-schrcibcr und des Raths nid dem Wald. Zug. Karl Hegglin und Franz Kreuel, beide alt-AmmannGlarus. Johann Peter Weiß, Landammanu; Johann Georg Bachman», Statthalter. Basel. JohannLudwig Krug, Bürgermeister; Johann Christoph Burkhardt, Drcicrhcrr. F r c i b u r g. Franz PctttBondcrwcid und Johann Castella, beide Sckclmcistcr und des Raths. Solothurn. Georg Wagner, Ritter,Schultheiß; Johann Victor Bescnval, Vcnner und des Raths. Schaffhausen. Johann KonradNcukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthalter und Panncrhcrr. Appenzell. Konrad Fäßlcr,Landammann, von Jnncrrhoden; Hans Ulrich Schund, Landammaun, von Außcrrhodcn. Abt vo»St. Gallen. Fidel von Thurn, Landhofmcister. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, Eckel-^ meistcr und des Raths.

Rüksichtlich des Münzwescnö läßt man es bei dem verbleiben, waS seit jüngsten Jahre» deshalbverabschiedet worden ist. Einzig der halben Straßburgcrthalcr wegen, welche die Probe von fünfzehnLuccrncrbazen nicht haben, wird allseitig Obacht empfohlen, daß sie nicht zahlreich inö Land kommen, daBasel sie auf vierzehn Bazcn hcruntergesczt hat und Niemand wohl gezwungen werden kann, sie für voll-kommen anzunehmen. I». Da nach allen Berichten sich wahrscheinlich nächstens fremde Heere an den eid-genössischen Grenzen ansammeln werden, so wird für nothwcndig erachtet, daß jedes Ort laut Abschied voi»Octobcr lcztcn Jahrs beförderlich seine Compagnicn ergänze, mit Waffen, Kraut und Loth versehe, alleöVolk zum Auszug fertig halte und die Hochwachtfeucr, Sturmzeichen, Posten zu Pferd und Fuß i»Bereitschaft stelle. Da in den gcmcincn Vogtcicn dieser Sachen halber schlechte Anstalten bestehen, so sollallen hier erscheinenden Landvögten anbefohlen werden, gleich nach ihrer Heimkehr in Betreff der Mannschaft,der Wehr und Waffen, der Hochwachtcn, Feuerzeichen und Posten das Nöthige zu verordnen. Das ThurgaUsoll umgangswcis mit eigenem Volk bcsczt werden. Wegen dortigem Maugel an Officicren sollen aus denfünf Orten Zürich, Luccrn, Uri, Schwyz und Unterwalden fünf Männer dorthin verordnet werden, welchenicht nur zum Kriegswesen, sondern auch zum Schreiben und zum Reden mit fremden Generalen tauglichseien. Sobald sich dann ein fremdes Heer unfern Grenzen naht, sollen diese sich an den Rhein undBodcnsce begeben und neben dem im Land befindlichen Obcrstlieutcnant Wirz im Nothfall das Volkcommandircn, die Pässe und Grenzen beobachten, mit Zürich, Appenzell und dem Abt von St. Gallen guteKorrespondenz unterhalten und in schweren Vorfallcnhcitcn bei den nächst gelegenen Orten sich Raths erholen.