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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juni 1682.

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uv>? nichts Andern? zu wissen, als das; den Orten wegen rükständigcr Pensionen fünftausend Silbcrkroncnb<Nhlt worden seien; daß den Obrigkeiten wegen des JncorporationSinstrumenteS auch nur das Mindesteerlegt worden sei, davon habe?? sie durchaus keine Kcnntniß. u. I>. (S. u. Baden.) I. Uri rügt, daß'u Fürstensachen unter den Orten eine große Ungleichheit herrsche, indem die einen für ihre Ansprachenbefriedigt werden, andere aber nicht, während doch alle die gleichen Rechte haben. Die Verhandlung darüberäurd auf die nächste badischc Tagsazung verwiesen, wobei man über den Grundsaz einig geht, daß sich alle^rtc gleich halten und auch gleich behandelt werden sollen. Ii. Der am zweiten Tag erschienene Gesandtevon GlaruS berichtet, daß die Katholischen eine Landcöthcilung für das Heilsamste halten, die Unkatholischcn"bcr davon nichts hören »vollen. Deshalb habe man das früher aufgeseztc Project eines freundlichen Ver-nichs wieder vorgenommen, wobei sich aber bei zwei Hauptpunkten Anstoß erhoben habe. Die Unkatholischcnfordern nämlich, daß die Katholischen mit ihnen wegen der Vogtcicn Uznach und Gastcr gegen Schwpz dassiecht brauchen sollen, widrigenfalls sie sich deswegen an den katholischen Mitlandlcutcn erholen würden.Nim andern »vollen die Katholischen beim vierten Punkt, wo gesagt ist, daß alle Sachen, mit Ausnahmebor Religion und was in de»? Verträge»? begriffe»?, vor gemeiner Rathstubc und LandSgcmrindc verhandeltwerden sollen, noch eine Ausnahme cinbcdingen für alle Sachen, »vorüber die Orte insgemein der einenReligio»? gegen die Orte inSgcinci»? der andern Religio»? streitig würden. Da hierüber eine Verständigungnicht erhältlich sei, so müssen die Katholischen wünschen, daß ihnen zur Landesthcilung verhelfen »verde.Rönne diese nicht erreicht »Verden, so möchten ihnen die katholischen Orte mit ander»? guten Vorschlägenbehilflich sein. Die Gesandten der übrige»? Orte finden nach diesen? Bericht für daö Beste, auf eine LandcS-chnlung hinzuarbeiten und zu diese»?? Zwcke Herren von de»? Orten zu erbeten, welche de»? Augenschein ein-nehmen, wie die LandcSthcilung auszuführen sei. Dann soll den Parteien ei»? Termin bis ungefähr imHerbst angcsezt »Verden. Kommt keine Vereinigung zu Stande, so soll wieder eine gcmcinc Zusanuncnknnftveranstaltet »verde»?. Schließlich wird an Zürich geschrieben, daß seine RcligionSgcnossc»? zu ernstlichem^er>nch cincr freundlichen Verständigung crmahnc und auch die übrigen Orte gleicher Religion z»? voll-ständiger Instruction über dieses Geschäft auf die badischc Tagsazung einlade. I. Daö Schreiben des Land-jägers und etwelchcr Dcputirtcn katholischer Religio»? in Bünden von? 11. März wird freundlich verdankt»»d dabei bcincrkt, daß »na»? nichts vo»? cincr besonder»? Mißhelligkcit unter den Orte»? wisse und in Rüksichtentzweiten Landlcutc von GlaruS der Hoffnung lebe, daß ei»? gütlicher Vergleich, zu dein sie gewiesenworden, zu Stande kommen »verde. >». (S. ?». SarganS.) ». Wege»? der an vielen Orten eingerissenen^ucht unter Rossen und Vieh soll jedes Ort zeitlich die erforderlichen HilfS- und Präservativmittcl an-Wendc»? und allfällig schon InficirtcS davon zu befreie»? suchen. «». Wegen der in verschiedenen Orten nochausstehenden königlichen Pensionen soll auf der nächsten badischen Tagsazung ein mehrcrcö verhandelt undBefriedigung der Ansprache»? gesucht »verde»?, z». De»? Hauptmann Neuron i»? vcnctianischcn Diensten wirdbehufs Erlangung der für seine Compagnic zu gut habenden Zahlung eine nochmalige Empfehlung bewilligt.

Man sehe anch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

^"dnrafschast Thurgi?»?. v. Art. Z5I. Abzn.

eafjchag Bade»?. Art. tZZ. Judikatur- und Cvmpetcnzanstände. Ii. Art. 146. Judicatur- ». Cvnwetenzanst.

^afsihaft Sarftmrö. Art. 106. Justizsachen, Recht, Gericht.

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