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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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April 1682.

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begehrten Zuzuges aus dem Wallis diese Hilfeleistung laut lcztaufgcrichtctcm BundeSabschicd auf Kosten dcShilfcleistcnden und nicht des mahnenden ThcilcS zu geschehen habe. Von Obwaldcn wird Bericht gegeben,ü' sich dortscitS mit ungcschiktcn groben Reden eines Priesters gegen Frankreich zugetragen, worüber vomfranzösische» Gesandten Gcnugthuung verlangt und ferner auch gegen einige Kapueincr geklagt werde. Dieübrigen Orte, hierüber um ihren Rath ersucht, nehmen die Sache rkloronäum, glauben aber, daß esÜ»t wäre, wenn sich Obwaldcn mit dem Internuntius, welcher deshalb guter Gesinnung sein soll, freundlichvergleichen suchte. I,. Zulczt wird fragwcisc angebracht, ob es nicht anständig wäre, dem Papst diesicbührende Obedicnz zu erstatten. Auf die Bemerkung, daß demselben Gesandtschaften nicht angenehm seienund daß man die Gratulation schon längst schriftlich verrichtet habe, läßt man beim Geschehenen bewenden.

Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschnftsangelegenheiten:

Grafschaft Sargans. «I. Art. t »7. Instizsachen, Recht, Gericht.

25.

Coufercnz der Orte Uri, Schwyz, ttnterwaldeu und Zug.

Brunnen. U>. April.

LandeSarchi» NIt»valt>c». Abschiede.

Gesandte: U r i. Sebastian Muhcim, alt-Laiidammann; Karl Beßler, Sckclmcister. Schwyz. JakobWeber, Ritter, Landannnann; Johann Franz Ehrlcr, Landöhauptmann der March, und Franz Betschart, beidenlt-Landammann; Johann Kaspar Dcttling, Sckclmeistcr. Unterwaldcn. Peter Elitz, Landammann, vonObwaldcn; Johann Ludwig Lussi und Johann Jakob Stultz, beide alt-Landammann, von Nidwaldcn.Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ritter, alt-Amniann; Johann Jakob Andcrmatt, alt-Landvogt und des Raths.

i». Wie Unterwaldcn schriftlich an Uri berichtet hatte, soll auf der lcztcn Coufercnz in Luccrn in Betreffbcr Solcmnisation des Bundes mit dem Herzog von Savoycn zwischen Luccrn und den übrigen vier OrtenGre Meinungsverschiedenheit über den Inhalt der dem Herzog auf sein freundliches Schreiben zu crtheilcndenAntwort gewaltet haben. Weil damals die Chrcngesandtcn von Uri und andern Orten wegen besondererGeschäft frühzeitiger verreist waren, wünscht Uri zu vernehmen, worin diese Schwierigkeiten bestanden haben.Hierauf wird weitläufig rclatirt, der Stadtschrcibcr von Luccrn sei im Sinne der übrigen vier Ortebeauftragt worden, das Schreiben in der Weise zu concipircn, daß sie dem Herzog anhcimgcstcllt habensollen, für die Bundeöcrneucrung eine Gesandtschaft zu verlangen; Luccrn habe sich diesfalls ohneGistruetion erklärt, dagegen aber versprochen, das Conccpt stiller Obrigkeit zu hinterbringen und sich darüberG äußern. Nun sei aber das Schreiben in einer Weist concipirt worden, daß der Herzog daraus hätte^tnchmcn müssen, die Reist nach Picmont sei den Orten mißbclicbig, indem wegen der bevorstehendenb'andsgemcinden die Häupter nicht entlassen werden können und daß die Disposition in dieser Sache ganz demHerzog eingeräumt sei; dem entgegen haben die übrigen Orte Streichung dcS erstem Punktes und eineModifikation in dem Sinne verlangt, daß dem Herzog die Bezeichnung der Zeit und der Malstatt in seinenbanden überlassen werde, da die von Luccrn verlangte Fassung den Schrill trage, als habe mandenBcttelsak angehängt"; in diesem Widerstreit der Meinungen seien die Orte auseinander gegangen und

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