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»nd Officicre zu wählen und die Compagnien zu bilden. Schwyz soll ein Looö- und Feuerzeichen gegenSecliöbcrg anordnen, von wo dann nach Altdorf und Miele» avisirt werden kann. Auf den Fall, daßunsere ennctbirgischcu Untcrthancn sich, wie chcvor, ungehorsam erzeigen sollten, sollen die Ortsstimmeu inS-Micin atlSgcfertigt und gegebenenfalls dem Vorort Luccrn übersendet werden, welches sie dann ihnen miternstlichem Bcfehlsschrcibcn mitzuthcilcn hat. Sollten sie dann auf Befehl dcS LandvogtcS oder aus sichselbst ausbleiben, so sott im erster» Fall der Landvogt gefänglich eingezogen, in lcztcrm aber die Untcrthanenals Rebellen abgestraft werden. Gegen die Berncr sollen Lueern und Uri, und gegen die Zürcher Schwyzuud Zug Späher und treue Kundschafter unterhalten. Weil bei solch' gefährlichen Zeiten die Verschwiegenheite>» großes Kleinod ist, indem durch Offenbarungen die köstlichsten Anschläge zu Luft gemacht werden, wieluccrn unlängst erfahren hat, so geloben sich alle Orte die sorgfältigste Beobachtung der Verschwiegenheit.Da man allgemein überzeugt ist, daß, wenn im lczten Aufstand der Friede im Feld gemacht worden wäre,dus gegenwärtige Mißvcrständniß der gleichen Säzc halber nicht entstanden sein würde, so ist beschlossenworden, nach einmal erfolgtem Bruch den Frieden nur im Feld zu machen. II». Auf die Anregung von<sug, daß viel vergoldetes, genageltes und gclöthctcs Gold im Umlauf sei, welches bald wieder abgebrauchtund zu leicht werde, wird einhellig beschlossen, jedes Ort solle seinen Goldschmieden untersagen, zu leichtesGold zu vcrgüldcn, zu lvthcn oder zu nageln. Die fernere Bemerkung von Zug, daß die Philipp,welche nach Probe und Gewicht wohl zwei gute Gulden ertragen, unterschiedlichen EurS haben, wird vonluccrn und Schwyz all rokeronäum genommen.
24.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. lli»2, 2. April.
Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I.xviu, k»I. K8.
Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, alt-Schulthciß und Panncrherr; Beat Schumacher, Statthalterund Sekclmeistcr; Aurelian Zurgilgcn, Spcndherr; HanS Martin Schwytzcr, des Raths. U r i. AntonDchmid, Landammann und Landshauptmann ; Sebastian Muheim, alt-Landammann. S ch w y z. JakobWeber, Landammann. Unterwaldcn. Peter Entz, Landammann; Johann Melchior von Atzigcn, alt-Wndammann und Panncrherr ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammaun nid dem Wald undLandshanptmann ob und nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Severin Trinkler,Raths.
». Der Eonfcrcnz werden zwei Schreiben von Frriburg an Luccrn mitgcthcilt; in dem erstem wirdgerügt, paß man am t8. Februar ein Schreiben an den savoyischcn Hof, betreffend Erneuerung des BundesZwischen diesem und den verbündeten Eidgenossen überlassen habe, ohne Freiburgs Genehmigung einzuholen; indrin andern aber ist die Erklärung enthalten, daß dortscits eine Gesandtschaft nach Turin eben so unanständig,unnöthig erachtet und seinerseits an einer solchen nicht Thcil genommen »verde. Die Gesandten haltenl'ch aber darob nicht lange auf, sondern nehmen von den am 18. Februar an den Herzog von Savoycnund den Markgrafen von Grcißy erlassenen Schreiben, sowie von der Antwort des Herzogs vom 7. März