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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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December 1681.

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ichaft von Bollcnz die Stimmenmehrheit ausgeschlossen. Dcr Friedensschluß von Osnabrück schließe inNeligionssachcn die Stinnncnnichrheit aus, desgleichen dcr Rcchtögclchrtc Bcsoldus in seine», Tliösaniusinaolieus in Anwendung auf Rcligionö- und Frcihcitssachcn. Zürich wird ersucht, bei dcr nächsten Tag-sazung im Sinne dieses Berichtes auf die Anwendung der gleichen Säzc im Glarncrgcschäft zu dringen,wobei es von den übrigen evangelischen Orten nntcrstüzt werden soll. Da die VII katholischen Orte aufcnic baldige Tagsazung dringen, so wird die Ausschreibung derselben auf den 8. Januar a. K. fcstgcsezt.>». Es wird voi, einem amtlichen Act vom 11. November abHill Kcnntniß genommen, ans welchem hervor-geht, daß iit Folge einer Deklaration des Königs von Frankreich vom 2. December, gemäß welcher dieKranken evangelischer Religion durch den königlichen Anwalt angefragt werden sollen, ob sie in dieser oderder römisch-katholischen Religion sterben wollen, die Frau des in Lyon niedergelassenen Bartholome Zollikofcrvon St. Gallen, ungeachtet der Protcstation des lcztcrn, durch ein zahlreiches Amtöpersonal auf ihremKrankenbette in obigem Sinne verhört worden ist. Da man ein solches Verfahreil gegen evangelischeEidgcnostcn ohne Excmpcl findet, von allfälligcn Vorstellungen beim König aber eher eine ungünstige Wirkungbefürchtet, so vereinigt man sich, bei Anlaß dcr nächsteil Tagsazung hierüber mit dem französischen Gesandtenzu confcrircn, um von ihm zu vernehmen, waö für heilsame Mittel dagegen ergriffen werden könnten.

Da im jüngsten Abschied von Basel über das Bccomplimctttirungöccrcmonicl gegenüber dcni Bruder dcöKönigs von Frankreich eine weitere Bcrathung auf dcr nächsten Tagsazung vorbehalten worden war, so wirddieser Gegenstand zur Instruction in den Abschied genommen. «I. (Die IV evangelischen Städte.) Zürich«hält den Auftrag, dem Grafen von Teklenburg als Pathcngcschcnk eine silberne Wasserkannc sammt Bckcnmit dcö Grafen und dcr IV Städte Wappen, im Werth von 4 bis 588 Gulden anfertigen zu lassen. « . Aufnächste Tagsazung soll darüber instruirt werden, wie man sich gegen Mailand wegen dcö Sanitätöcomnlissärszu Bcllcnz oder Bironico verhalten soll. t". (Die IV evangelischen Städte.) Dem kurpfälzischcn Gesuch umStündung wegen dcr ausstchcndcn Zinse dcö Anlcihcns von 62,1)8(1 RcichSthalcrn wird entsprochen, jedoch»llt bescheidener Bitte um nicht zu langen Verzug, »x. Wegen dcr in Deutschland noch inuncr grassircndcnEoiitagion sollen die Wacheil an den Hauptortcn und Pässen noch ferner behalten und namentlich Wolle,Wolltücher und Federn nicht ohne Quarantäne in'S Land gelassen werden. I>. (Zürich und Bern.) DemHerzog von Venedig wird auf sein Schreiben vom 22. November geantwortet, man nehme seine Aufkündungdes Bundes an, fordere dagegen aber die Bezahlung dcr fünf rükständigcn Pensionen. I. Appcnzcll-Außcrrhodcn berichtet mit Schreiben vom 16. December (a. K.), daß dcr bestellte Abgeordnete, Landammann^chmid, wegen Unpäßlichkeit nicht habe erscheinen können.

IN.

Conferenz der V katholischen Orte,kkucern. lltttS, lS. Januar.

DtaalSarchiv v»ccr». All«. Absch. Bd. I.XVIII, kol. Z. Kaiitonsarchi» Zug. Abschiede.

Gesandte: L ll c e r n. Eustachius von Sonncilbcrg, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; JosephWurhyn, alt-Schultheiß z Beat Schumacher, Statthalter lind Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Stadtvcnncr.^r i. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhen», alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber,