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December 1681.
mit Bcrn, übcr welchen schon auf dem jüngsten Bnndcöschwur verhandelt worden war, initgcthcilr. Bei allerGeircigthcit, ihren Bundesgenossen beholfcn und bcrathen zu sein, nehmen die Orte Anstand, bei dem jczlschwebenden Glarnergcschäft sich in den Span zwischen Wallis und Bcrn einzulassen, richten jedoch ei»freundliches Gesuch an die Eidgenossen von Bcrn, durch nochmalige Zusammcnknnft mit Wallis sich gütlichzu vereinbaren. Was insbesondere den Laus der Rhone betreffe, welche vor etwas Zeit aus dem alten Bebausgebrochen sei und der Stadt St. Mauriz jährlich großen Schaden zufüge, möchte Bcrn ohne weiteresgestatten, daß die von Wallis wegen des täglich wachsenden Schadens das Wasser unverweilt wieder indas alte Bett zurükleiten können, v. Auf abermalige Klage gegen den Gesundhcitsrath in Mailand wir»Zürich ersucht, bei demselben auf eine Antwort und Entschließung übcr sein früheres Schreiben zu dringet»«I. Betreffend den Jurisdictionsstrcit mit Constanz auf dem obcrn Bodcnscc will man die nochmals verlangteAntwort des Freiherr« von Landsce abwarten; sollte sie aber bis zur badischcn Tagsazung nicht erfolgen, s»wird gut befunden, dannzumal die in der Reichenau abgeredete Exemtion vorzunehmen. «>. (S. u. deutschegemeine Vogtcicn). t. (S. u. Baden).
Man sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSanqelegenheiten.'
Deutsche gem. Bofttcien übcrh. «. Art. gg. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche.
Grasschaft Baden. t. Art. l45. Judicatur- u. Compctenzanstände.
17.
Konferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte.
Aaran. NUtl, 24. bis 2<>. December. (14. bis 16. a. Kal.)
Etaalsarchiv Zürich. Absch. Bd. I.XIII, koi. SM.
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcrn.Johann Leonhard Engel, deutscher Sckclmcistcr; Johann Rudolph von Dicßbach, alt-Bauherr und des Raths.GlaruS. Johann Peter Weiß, Landammann. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr;Christoph Burkhardt, Drcicrherr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Statthalter; TobiasHolländer, Sckclmcistcr und Panncrhcrr. A p p c n z e l l - A u ß c r r h o d e n. (Entschuldigt). StadlSt. Galle n. Tobias Schobinger, Sckelmcistcr.
Veranlaßt wird diese Confcrcnz durch den Glarncr Landesstreit, dessen Vermittlung zwar nicht ohneeinigen Erfolg geblieben ist. Da aber auf leztcr Jahrrcchnungötagsazung eine weitere Untersuchung übcr dieStatthaftigkeit gleicher Säze vorbehalten worden war, so schreitet man zur Bcrathnng dieses Punktes.
Ein von Zürich übcr diesen Gegenstand ausgearbeiteter und den evangelischen Orten mitgcthciltcr Berichtkommt zu folgenden Resultaten: Die Stimmenmehrheit sei nur anerkannt im Drciländcrbund von 1315 undim IV Waldstättcbund von 1332; alle andern gemeinen Bünde dagegen rufen den gleichen Säzcn. Dieseseien auch bedungen worden in dem Vergleich zwischen Zürich und den V Orten betreffend den Matrimonial-und Collaturstrcit im Thurgau und Rheinthal. Im Bauernkrieg sei zwischen Luccrn und seinen Untcrthanendurch gleiche Säze der Spruch gefällt worden. Auch der Friedensschluß vom 26. Fcbruar/7. März 1656stelle die gleichen Säze auf. Das Stanserverkommniß weise für Streitigkeiten, welche Luccrn betreffen,ebenfalls gleiche Säze an. Uri habe bei der Aufnahme von Schwyz und Untcrwaldcn in die Gcmcindcr-