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December 168t.
verschonen werde. <. Veranlaßt durch das freundliche Schreiben des kaiserlichen Gesandten über die ihmin Baden zugesicherte Beschirmung der Stadt Constanz beantragt Nidwaldcn, auf der nächsten Tagsazungin Baden auf die Erledigung des Jurisdictionsstreitcs auf dem Bodcnsce, welchen der Gesandte in seinemSchreiben auffallender Weise nicht berührt hatte, zu dringen. Da aber Uri und Schwyz diesfalls nichtinstruirt sind, wird der Gegenstand all rkterenelum genommen. «I. Um das parmcsanische Strcitgcschäfteinmal zu Ende zu bringen, wird Schwyz von Nidwaldcn erinnert, seinen Ehrcnsaz im Mitortc Ur>beförderlich zu bezeichnen, wie dies Nidwaldcn seinerseits auch thun wolle. Hierauf wird mit Mehrheitbeschlossen, daß auf der nächsten dreiörtischcn Confcrcnz jedes Ort seinen Ehrensaz benennen solle. Schwyznimmt die Sache in den Abschied, (S. u. Bcllcnz, Bollcnz und Nivicra.)
Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschnstsanqelegenhelten:
Vogtcicn Bcllenz^c. «. Art. 4.
Confereuz der VII katholischen Orte.
Lucern. Utttl, l.^. u i<». December.
Staatsarchiv Lucer». Mg, AM,. Bd. I.XVII, k«>. 142.
Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr; Eustachius von Sonncnbcrg, alt-Schulthciß; Beat Schumacher, Statthalter und Sekclmcistcr; Jost Dietrich Balthasar, Spitalherr und deöRaths. Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landa»n»ann. Schwyz. JakobWeber, Ritter, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Unterwalden. Johann Melchior vonAßigcn, alt-Landammann ob dem Wald; Karl Lcodcgar Lussi, Landammann und Panncrherr nid dem Wald.Z u g. Paul Müller, Landvogt; Martin Schmid, Sekclmcistcr. F r c i b u r g. Franz Peter Vondcrwcid,alt-Sckelmcister; Hans Franz Tcchtcrmann, des Raths. S o l o l h tl r n. Franz Suri, Schultheiß; FranzVictor Besenval, Vcnner.
Da die wegen deö GlarncrgcschäftcS aus den 8. December scstgcscztc Tagsazung nicht zu Standegekommen, so bcsammcl» sich die VII katholischen Orte zu einer Vorbcrathung in Lucern. Es wird eingestern von den Eidgenossen von Glarus katholischer Religion durch einen eigenen Boten übcrbrachtesSchreiben, mit beigefügtem Vcrglcichsprojcct beider RcligivnSpartcicn, verlesen und von den Schreiben, welcheZürich an Lnccrn und Luccrn an katholisch Glarus erlassen, Kenntniß gegeben. Die Gesandten haltenhierauf mit ihren beabsichtigten Rathschlägen zurük und beschränken sich zunächst auf Erwägung der er-wähnten Verglcichsvorschläge, finden dieselben aber sehr unlauter, so daß die katholische Partei damit wenigoder gar nichts erzwckcn könnte, vielmehr für das katholische Wesen daraus große Nachthcile und gefährlicheEonscqucnzcn hervorgehen müßten. Auffallend findet man, daß dabei die frühem Klagen der katholischenPartei, sie werde im Landrath und an der LandSgcmrindc übcrmehrt und ihr könne nur durch eineLandcsthcilung oder gänzliche Sönderung in Gericht und Rath, Kirche und Gottesdienst geholfen werde»,nicht mehr zum Vorschein kommen, ja sogar angenommen ist, daß alles nur ein Regiment sein solle, außerwas durch frühere Verträge verglichen worden sei. Es kommt daher in Anzug, der katholischen Partei ihrnachtheiliges und keinen Bestand versprechendes Tractiren zu verweisen, wogegen aber befunden wird, in der