20 Oktober 1K81.
darauf, daß die eidgenössischen Gesandten dein Bruder des Königs die gebührende Ehre, welche dieser fürseine eigene annehme, nicht vorenthalten. Damit geben sich aber die Gesandten nicht zufrieden, sondernmachen durch eine spceicllc Abordnung dem Marquis von Croissp ihre Gegenbemerkungen, die jedoch keinenbessern Erfolg hatten. Indem die Gesandten auch ihrerseits bei ihrer Entschließung verblieben, wurde» siedurch zwei königliche Dcputirtc, Marschall von Bellcfond und Marquis von Anjou, zu Pferd abgeholt undzu der Mahlzeit geführt, bei welcher ihnen sechs königliche Verordnete Gesellschaft leisteten, bis der KönigNachmittags gegen halb drei Uhr in EnsiShcim ankam. Als nun der Marquis von Croissp die Gesandtenauf Befehl des Königs besuchte, brachten sie ihm nochmals direct und eindringlich ihren Anstand in Betreffdcö Bruders des Königs vor; allein derselbe ging von seinem frühern Bescheid nicht ab, sondern stellte ihnenin Aussicht, daß, wen» sie auf ihrer Prätensivn bestünden, ihnen auch die Audienz bei dem König und derköniglichen Familie nicht crthcilt werden könnte. Bestürzt über diese Antwort bcrathschlagcn sich die Ge-sandten auf's neue und beschließen endlich nachzugeben, jedoch mit Kcnntnißgabc an Herrn von Bonveil,daß sie spccicll über diesen Punkt nicht instruirt seien und daß was sie nun gegenüber dem Herzog von ^Orleans thucn, ihren Obern niemals nachthcilig ausgelegt werden solle. So wollen sie cS nun in Gottes ^Namen geschehen lassen. Nachdem Herr von Bonocil diese ihm besonders mitgcthciltc Entschließung an-genommen, werden sie in den Kutschen zum königlichen Logcmcnt auf das RittcrhauS, darauf zu derKönigin, dem Dauphin, der Dauphinc, dem Herzog von Orleans und dessen Gemahlin, dem Herzog vonEnghicn, dem Prinz von Conti und seiner Gemahlin, sowie seinem Bruder, Prinz de la Roche Suryongeführt, wo der Gesandte von Zürich allerorten die Proposition deutsch gcthan, welche dann vom königlichenDolmetscher Baron französisch wiederholt wurde. Daö königliche Rccrcditiv wurde am 19. Oktober aus-gestellt. WaS für Aufmerksamkeiten den Gesandten in Basel und Mülhausen erwiesen wurden, wird jederderselben an seinem Ort zu berichten wissen. « . Zur Nachricht wird beigcsczt, daß Herr von Bonveil amMorgen nach der Abreise von EnsiShcim den Gesandten die königlichen Geschenke nach Mülhausen gebrachthat, worauf dieselben durch den Stadtschrcibcr von Basel dem königlichen Ucbcrsezcr Baron zu Händen deöHerrn von Bonocil vicrundzwanzig, und zu Händen seines „CommiS" zwölf Dublonen zustellen licsscn. Inder folgenden Nacht aber schiktc der Stadtschrcibcr von Mülhausen die scchöunddrcißig Dublonen durchExpressen wieder nach Basel, mit dem Bericht, Herr von Bonocil habe kein Geld annehmen wollen, dabeiaber zu verstehen gegeben, er hätte das Geschenk nicht ausgeschlagen, wenn es ein Pferd oder etwas anderesgewesen. Nach hierüber gepflogener Bcrathung, wobei namentlich beantragt wurde, dem Herrn von Bonveildie angebotene Verehrung nochmals nach Straßburg zu übersenden, ward man einig, cö dabei bewenden zulassen, da die Ehrcngesandtcn für ihre Honoranz auch Geld angenommen. «I. Zu Eudc der Tagsazungwird beschlossen, Zürich solle durch vertraute Hand bei dem Freiherr,, von Landscc sich über die Wieder-aufnahme der Unterhandlungen mit den Waldstädten erkundigen. «». Die von dem Vorstand der baslcrischcnKaufmannschaft dem Rathc daselbst eingereichte Klage wegen Erhöhung der österreichischen Zölle inRhcinfeldcn und an andern Orten, zu deren Besprechung eine Confcrcnz der kaufmännischen Direktorien vonZürich, Schaffhauscn und St. Gallen angeregt ist, wird für die genannten Städte dem Abschied beigefügt,damit sie diese Eonfcrcnz ebenfalls placidircn und die Zeit zu deren Abhaltung festsczcn können.
Aus dem Exemplar der Stadt St. Galle».