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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
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Octobcr 1681.

1!)

unbcdekten HauptcS erscheinen müsse, und bei dem BundcSschwur zu Paris im Jahre 1663 nicht nur inder Eidgenossenschaft, sondern auch bei dem Konig Aufsehen gemacht habe, als dessen Bruder sich bei derAudienz der eidgenössischen Gesandten bcdeklc, während diese entblößten HauptcS vor dem Könige gestandenwaren. Man findet daher für rathsam, dem Bruder des Königs, wenn anders nicht etwa Mangel an Zeitvon der Verlegenheit eines Besuches bei ihm befreit, vielmehr gar bekannt würde, daß dieser Besuch erwartetwerde, durch den französischen Gesandten oder eine andere Mittelsperson vcrdcutcn zu lassen, daß dieEhrcngesandten bereit seien, ihm die Aufwartung zu machen, jedoch in der Vorauösczung, cS werde dies beider-seits bedektcn oder entblößten HauptcS geschehen. Wenn dieser Antrag nicht willfahrig angenommen wird, sollder Besuch unterbleiben, unter Berufung darauf, daß die Instruction also laute. Die Anordnung des Zugesbetreffend kommt man übcrcin, daß bei der Audicnzerthcilung in Hüningcn die Gesandten in ihrenordentlichen Mänteln in Kutschen hinfahren, und zwar in der Rangordnung der Orte, jcweilcn ein Diener>n der Farbe zu Pferd vor der betreffenden Kutsche und Diener in Privatlivrccn zu Fuß neben der Kutsche.Erfolgt die Audienz an einem andern Orte, soll zwar die gleiche Ordnung eingehalten werden, docherscheinen die Ehrcngesandten, da sie zu Pferd reisen müssen, ohne Mäntel, in CavalicrSklcidung. Die Ab-ücsandtcn der Stadt Mülhausen, welche in dem 1663 bcschworncn Bündniß mitbcgriffcn ist, werden auch inbas dem König abzugebende Crcditiv eingeschlossen, und wird ihnen gestattet, an der Bewillkommnng nebenbcn eidgenössischen Gesandten thcilzunchmcn. Dem lautgcwordencn Wunsche des Königs, daß die Lösungbcr Stükc bei seiner Ankunft in Hüningen auch in Basel crwiedcrt werde, soll angemessen entsprochenwerden. Nach etlichen Tagen läßt der französische Gesandte ansagen, daß er Bericht vom Hofe erhaltenhabe, worauf die vorgenannten Abgeordneten von ihm vernehmen, der König sei zu dem Empfang derEhrcngesandten in Hüningcn oder Ensishcim bereit; an erster», Orte aber sei gar wenig Plaz, während inEnsishcun Sonntags der ganze Hof angetroffen werden könne. Der Ausschuß eröffnete dem französischenAnibassador gleichzeitig, waS die Ehrcngesandtschaft vorhabe, um einer Wiederholung der Jnconvcnicnzen von1663 zuvorzukomme», wogegen von Grave! einiges Bedenken erhob und im weitem vorläufige Mitthcilungbkö CreditivS und der Proposition an den König sammt den Namen der Gesandten begehrte. Nachdem dieMitthcilung dieser Schriftstükc geschehen, wird SamötagS die Reise nach Mülhausen angetreten und Sonntagsgegen Ensishcim fortgcsczt. Eine halbe Stunde herwärts dieser Stadt wird der gen,eine Landschrcibcr vorauS-gcschikt, um mit Herrn von Bonocil (Bonncuil), Vorführer der Gesandten bei dem König, über die Erfüllnngihrer Sendung Rüksprachc zu nehmen und ihm zugleich ihren Entschluß bezüglich einer allfälligen Audienzbei des Königs Bruder anzuzeigen. Der Landschrcibcr bringt nach kurzer Zeit den Bericht zurük, daß nebstbc», Könige und seiner Familic auch dessen Bruder sammt Gemahlin, sowie dem Herzog von Enghicn undde», Prinzen von Conti das übliche Complimcnt abgestattet werden solle und die rüksichtlich des Besuchs beibcS Königs Bruder gestellte Bedingung nicht angchen werde. Die Ehrcngcsandtcn halten darauf in, Felde nocheine Bcrathung und lassen Herrn von Bonocil durch den Landschrcibcr und den Stadtschrcibcr von Baselnochmals anzeigen, daß sie bei ihrer Entschließung verbleiben; das gleiche eröffnen sie inSgcsanunt Herr» vonbonocil, der sie bei dem Rathhausc in Ensishcim empfing, und betonten, wenn 1663 das Ccrcmonicl von1633, wo der Besuch bei dcS Königs Bruder beiderseits bedektcn HauptcS erfolgte, nicht eingehalten worden,bicö in einer Verwirrung und nicht mit einhelligem Einvcrständniß geschehen sei. Der Bescheid, denbaraufhin der Secrctär deö Königs, Marquis von Croissy, erthcilt, geht dahin, der Hof berufe sich auf denBorgang von 1663 und die dicSfabS übereinstimmende Ucbung mit andern Gesandtschaften, und versehe sich