Juli 1K81,
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und Solothurn uui Erstattung der noch rcstircndcn Kosten der lcztcn von ihncn ausgeführten Gesandtschaft»ach Burgund, erklären Schwyz, GlaruS und Appenzell, daß sie hieran nichts bezahlen, da sie mit jenerGesandtschaft nicht einverstanden gewesen. Obwaldcn und Zug zeigen sich zur Bezahlung ihres Betreffnissesbereit, wenn auch die andern Orte ein gleiches thun, während Schaffhauscn seinen Antheil von 138Gulden bereits bezahlt hat. In Anbetracht, daß in selber Roth männiglich diese Gesandtschaft nothwcndigerachtet hat, wird die Angelegenheit in den Abschied genommen, p. (Bern, Frciburg und Solothurn.)Bern wird beauftragt, in Neuenbürg Borstcllnngcn zu machen über daö bündnißwidrigc Porhaben, einerseitsvon Gutern, welche Angehörige der drei Städte dort verkaufen, den Abzug zu fordern, anderseits diedortigen Zölle zu erhöhen, q—<»<»«». (S. u. d. Pogtcicn.)
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
I»I»I». (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der katholische Gesandte von Glarusrröffnct, daß ein dreimaliger Versuch einer Ausgleichung mit der evangelischen Partei ohne Erfolg gebliebenI«, indem lcztcre die Verträge von <623 und <638 dahin auszudehnen prätcndirc, daß alle Sachen vorgemeinem Stand verhandelt werden sollen und der katholischen Partei keine besondere Instruction auf dieTagsazung zugestanden werden wolle. Drßhalb sei er instruirt zu verlangen, daß die Sache vor gemeinerZession ausgetragen »verde und auch die zwei Spccialabgcordnctcn katholischer Religion dabei erscheinen könnenund hicfür ein besonderer Tag angcsczt werde, waö der Bürgermeister von Zürich verweigert habe. Nachdemin Willfahrung des Gesuches die verlangte Session wirklich angcsczt worden war, ergab sich wieder der frühereWiderspruch, daß nämlich katholischcrseitS nur vor gemeiner Session, evangelischcrscitS aber nur vor gleichenSäzcn verhandelt werden wollte, so daß man nicht weiter kommen konnte, als wie vorher im gemeinenAbschied zu sehe» ist. Alis die endliche Anfrage des Schultheißen von Luccrn, ob die evangelische Partei beiallfälliger Zulassung gleicher Säzc, sofern das Unheil zwiespältig ausfalle, die Gesandte» gemeiner Session alöObmann anerkennen wolle, gicbt dieselbe eine entschieden verneinende Antwort lind behauptet grundsäzlich, daßüberhaupt alle Streitsachen zwischen den Orten solchcrgcstaltcn durch unparteiische Säze sollten anSgctragcnwerden, was auch auf die obschwcbendc Angelegenheit Anwendung finde. Dem entgegen finden die vcr-lammeltcn Orte, daß der glarnerischc Vertrag vom Jahre <623 zwar durch Ausschüsse beider Parteien projcctirt,aber vor gemeiner Session geschlossen und ratificirt worden sei, waö sich auö dem Eingang dcö Vertrags vomJahre <638 ergebe, demnach sich auö diesen Verträgen für die Verbindlichkeit zu Aufstellung gleicher Säzenichts herleiten lasse. Es soll daher jedem Ort angelegen sein, in Bündnissen, Abschieden und Verträgennachzuschlagen, wessen man sich dcö Richters halb in solchen Fällen zu versehen habe und wie namentlich derFriedensschluß von < 656 in den Orten angenommen lind authcntisirt, und waö dabei vorbehalten worden ist.Dieses alles soll in den Abschied genommen lind dann mit unser» Eidgenossen der andern Religion erläutertund erörtert werden. <»«>>«> Auf die Beschwerde Solothurnö, daß Bern den freien Verkehr, namentlich inBetreff des Weinkanfö, hemme und sich bemühe, seine (Solothurns) Untcrthancn im Buchbcrg, deren nochviele heimlich der bessern Gesinnung seien, an sich zu ziehen und namentlich die Jugend in den Schulen durchBesuche und Auöthcilung von Preisen zu gewinnen, wird Luccrn beauftragt, im Namen der katholische», Ortebei Bern die erforderlichen Vorstellungen zu machen, 11^. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrnerinnert an das den verbündeten Orten niitgcthciltc Schreiben dcö GubcrnatorS zu Mailand, »vorn, Graf
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