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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Massen kraftvollen Maßnahmen, um das Vaterland vor feindlicher Invasion sicher zu stellen.Diese Bemühungen concentrirten sich einerseits ans die Erhältlichmachung der Deklarationender kriegführenden Mächte, den neutralen Boden der Eidgenossenschaft nicht zu betreten,anderseits auf die Einführung einer bessern Wehrverfassnng des gemeinsamen Vaterlandes,und mit nicht geringerm Erfolge auch auf die Neutralisirung der unmittelbaren Vorlandeder Eidgenossenschaft. So blieben während dieser wilden Kriege zeitweise die bischof-basel'schenLande, ein Theil der Markgrafschaft Baden und ein Landstreifen längs des Rheins unddes Bodensee's von den feindlichen Armeen verschont. Aber auch zu diesen Werken derSelbsterhaltnng schritt die Mehrzahl der eidgenössischen Orte ohne innere Freudigkeit undpatriotisches Gemeingefühl. Wiederholt, aber ohne Erfolg versuchten einzelne Stände in Zeitensolcher Roth das Band, welches die Eidgenossen zusammenfaßte, noch enger zu ziehen undden Kreis der eidgenössischen Lande durch Aufnahme der Vormauern, wie Genf, Waadt,Neuenbürg, Bisthum Basel, Graubünden und Wallis zu erweitern.

Die bernische Politik wachte mit großer Sorgfalt, daß die Krone Frankreich in Genfund Neuenbürg keine Stüzpunkte für Geltendmachung ihrer Macht und ihres Einflusses inder Eidgenossenschaft finden konnte; es ist vorzugsweise den Bemühungen des Standes Bernzuzuschreiben, daß das Fürstenthum Neuenbürg im Jahre 1707 statt in die Hände einesfranzösischen Prätendenten unter die Hoheit des weitentlegenen und religionsverwandten Königsvon Preußen gelangte.

Ein großes Werk christlicher Nächstenliebe übten die evangelischen Orte gegen die vielenTausende aus Frankreich und Savoyen vertriebenen Resormirten Und Waldenser, die zeitweiligin den resormirten Landen Aufenthalt und Unterhalt fanden, bis ihnen später eine neue Heimatin verschiedenen deutschen Landen angewiesen werden konnte.

Die Bearbeitung der vorliegenden Abtheilnng des Abschiedewerkes hatte der schweizerischeBundesrath den 2. Februar 1863 dem damaligen Regierungssecretär und Archivar vonSchwyz, Herrn Or. Martin Kothing übertragen. Dieser widmete während dreizehn Jahrensämmtliche freie Zeit, welche ihm seine Amtspflichten übrig ließen, mit unverdroßenem Eifer dieserArbeit, deren Beendigung er freilich nicht erleben sollte. Als Herr Ur. Kothing im März 1875starb, und die Fortsezung und Vollendung des begonnenen Werkes dem Unterzeichneten über-