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Eidgenossenschaft und machte endlich das seit 1531 angestrebte vollständige Gleichgewichtder protestantischen nnd katholischen Stände in Bezug ans die Verwaltung der gemeinenHerrschaften zur vollendeten Thatsache.
Bei der innern Zerrissenheit und Uneinigkeit der eidgenössischen Orte unter sich wares unmöglich, dem Auslande im allgemeinen, und namentlich dem deutschen Reiche undFrankreich gegenüber eine Achtung gebietende Stellung einzunehmen. Frankreich besonderskannte wenig Rüksichten für die Forderungen der Eidgenossen, die drohenden Festungen zuHünittgen und Landskron zu beseitigen; den angrenzenden Städten Basel und Genf wider-fuhren die empfindlichsten Kränkungen. Räch Belieben erschwerte Frankreich den wiederholtverbürgten Genuß der Handels- und Zollbegünstigungen nnd trieb wegen solcher eidgenössischenPrivilegien mit seinen getreuesten Alliirten ein mnthwilliges Spiel. Ludwig XIV. wußtedennoch für seine Raub- und Eroberungskriege allzeit zahlreiche schweizerische Truppen anseine Fahne zu ketten nnd trozte den eidgenössischen Ständen in Zeiten des Friedens überdieswichtige Concessionen ab, welche diesen Fremdendienst herabsezten und verschlechterten; trozdemdominirte der französische Einfluß ans den eidgenössischen Tagsazungen und in den Rüthen derMehrzahl der Orte selbst.
Kaiser und Reich gaben dagegen den eidgenössischen Landen oft genug ihr Mißfallenwegen deren Sympathien für Frankreich nnd der fortwährenden Transgressionen der inFrankreich dienenden Schweizertruppen durch allerlei Plakereien im Grenzgebiet und Hemmungdes freien Handels und Verkehrs in empfindlichster Weise zu erkennen; das habsbnrgischeHans drohte den Eidgenossen mitunter sogar mit der Wiedereinlösnng ehemaliger österreichischerPfandschaften, wie Nellenbnrg und Ramsen.
Spanien als Besizer des Herzogthnms Mailand erfüllte seine ihm diesfalls gegendie katholischen Orte obliegenden Bnndespflichten schlecht und schädigte durch willkürlichePaßsperren und Grenzverleznngen namentlich die eidgenössischen Unterthanen in den ennet-birgischen Vogteien.
Nur die nicht unbegründete Besorgniß, daß die Eidgenossenschaft der Schanplaz des zwischenFrankreich und dem deutschen Reiche im Jahre 1688 und 1689 entbrannten Krieges und desspätem spanischen Erbfolgekrieges werden möchte, vermochte die eidgenössischen Orte zu einiger-