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,712 23, I„li. Schwhz an die Kricgöräthc i» Pfäffiko». ll.» Geld zum Kornankauf zu erhalten,^ '"an mit größte. Mühe etwa «Uli Loth au Silbergeschirr zusammenbringc» könne», auf welches hin BrentanoNapperswyl bereit sei, Geld darzuleihen. Mit höchstem Herzleid sehe man, in welche» Umstand das Vaterlandde» nicht gar glüklichen Angriff gegen die Zürcher gesezt worden sei und besorglich noch ferner gesezt werde,^ Krieg HM erst jezt recht angefangen, man könne aber troz aller Mühe nicht finden, wie die Mittel und Gelder^n Fortseznng aufgebracht werden sollen. Der bischöfliche Commissär Ur. Franz Anton Reding habe zwardasi von einem gewissen Orte her etwa 2U,Wl> Gulden gegen Verpfändung deS Landes erhältlich wären,'est Verpfändung Verstösse aber gegen die LandSgemeinderkanntniß; man möge also erwägen, ob cS nicht den^'»ten sowohl in de» Höfen als in den Freiämter» vorgebracht werden sollte. Ohne einen solchen Beschlußweder Rath noch Weg, um Brod oder Geld aufzubringen.
vandcSarchw Schwyz: Acten Toggcnbur.., iEoncchte.f
flflli. 17,2 23 f> Bender in Presiburg an Baron von Thür», Dem Auftrag gcmäsi habe er bei
kaiserliche» Ministerium um einen Entschluß sollicitirt, dasselbe sei aber durch die englischen und holländischen>'ren und Berichte von Prinz Eugen und ans Spanien derart beschäftigt, dasi ein weiteres Dränge» geradezu"^lich wäre. Sowohl der Obersthofkanzler von Seilern als Referendar von Buol haben die Unmöglichkeit fürKaiser vorgestellt in seinem und des Reichs Namen, ohne Zustimmung aller drei Neichöcollegien eine CommissionFührung der Unterhandlungen zu ernennen. Dazu sei der Hof noch ohne jegliche Nükänßernng der Stände^ich und Bern über das an den Abt erlassene Inhibitorium, Man müsse sich also zeitweilig gedulden. Weitere"b schärfere Mittel können beide Stände gegen de.. Abt doch nicht vorkehre», da sie sich nicht beigehen lastenseine außer der Eidgenossenschaft gelegenen Besizungen anzugreifen. Der Papst habe wegen St. Gallens, " ^cve an den Kaiser erlassen wodurch der Hof seine Absicht erreichte, nichts destowenigcr aber dafür halte, die-"',k"tt)olischc„ Orte» Übermächte» 2»,l>U0 Send! seien geflissentlich »ach Zürich addreffirt worden, nur dan.it ...anin n? >
dt nicht zahlen müsse. S.istsarchw St, Gallen: Copialband I''. IKS7,
8l!7. 17,2 24 Juli, Zürich und die bcrnischcn Repräsentanten daselbst befehlen ans den Bericht, daß in^-» eroberten Städten und Landen einige Nntcrthancn zum Feind übergehen und wider beide Stände die Waffen/''sc"' de» einzelnen Truppencommandanten und Amtleuten: l. Die den Untcrthane.. abgenommenen Waffen aufa risches »der bcrnischcs Gebiet in Sicherheit zu bringen, mit der Versicherung, dasi wer sich bis zu Ende der^»»rnhc» treu und gehorsam aufführe, mit besondern Gnaden werde ange.ehen werden; 2. ei» bezügliches- -"'Zuschlagen; 3 genaue Verzeichnisse der Mannschaft zu erheben, um diejenigen, welche zum Feind über-genau in Erfahrung zu bringen; 4. alle Schritte und Zusammenkünfte der Unterthane» scharf zu
llch'igen. Staatsarchiv Zilrich: Acten Toggenburg,
8«8. l7l2 24 Juli Gründliche Vorstellung einerseits, wie ei» Stand Bern alle zumnthlichcn Mittel und^"k'käge zu Wiederherstellung eines billigen und beständigen Friedens aufrichtig beigetragen und angenommen;n/^itö da..», wie ans Seite Lucern und llri zuwider de», förmlich geschlossenen und wirklich verbriefte» Frieden" A°r Wcjs<: die Waffen wider die bernischc» Lande und Völker geführt werden.
Schultheiß kleine und große Räthe der Stadt Bern thn» h.em.t aller»...»,»gl,che» kund und zu w.ssen:kdie vor weniger Zeit in Drnk ausgegangene Manifest genugsam an den Tag gelegt, wclchermasse» dieR >k)"°r der Grafschaft Poggenburg von ihren ehevorige.. Herren und Grafen mit allerhand schönen Freiheiten,
> « "d «s-'M, -w, .«dich ».ich... » Kich.. Sc s».
ch "lk- dieselben von Zeit zu Zeit an sothanen ihren Rechten und Fre.he.tt.. heft.g betrankt n..d vernachthe.l.gt" dcrmasse.. daß, als die Namens des jeztmaligen Herrn Abte» zu St, Gallen alldorten verführte nbermnß.geh /°zu strenge Regierung denselben über das Haupt wachsen und nmrträgl.ch werden wollen, d.ese guten Land,beiden Religionen ohne Unterschied, nach so langem und kostbare», der Sachen U.n.r.eb e..dl.ch ver e.tetbewogen worden lobl Stand Zürich mit und nebe» uns um Hilf, Schuz und Rettung dr.ngendl.chst anzuflehen;