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7'»K. 1712, 2. Juli. Lucern au seine Gesandten in Aaran. Da Lncern einmal gezwungen sei, Friede»^schließen, sollen die Gesandten die freilich harten Bedingungen annelnnen, allerdings fände Lncern die Tcheil»»l>^Bogtcien für besser und reputirlicher. Wenn die übrigen vier Orte sich zum Friede» nicht verstehen wolle» ^müssen, sollen die Gesandten denselben für Lucern allein möglichst betreiben und auch abschließen.
Staatsarchiv Lucern: Acten Toggenburg. (Conccpt.)
757. 1712, 3. Juli. Auf Befehl des Nuntins beruft der Dccan des Vierwaldstätterkapitcls, KonradAbyberg, Pfarrer in Schwyz, die Pfarrer ans den 7. Juli i» die Wohnung des Nuntius (in Altdorf) Z" "Versammlung, um dessen Eröffnungen entgegenzunehmen.
Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggenburg. (Abschrift, Lateinisch )
758. 1712, 3. Juli. Zug an Uri, Schwyz und Untcrwalden. Mittheilnng der Unterredung desqnartiermeistcrs May von Bern mit dem Commandanten an der Sinserbrüke. Ersterer habe Zug angerathe»,ans der Sache zu machen und nach dem Beispiele von Lucern und Glarns die Neutralität anzunehmen.sehr exponirt und habe von den übrigen katholischen Orte» wenig Hilfe zu erwarte». Zug müsse sich nun d»>erklären; schlage es die angetragene Neutralität aus, vermeine es, so viel als wirklich angegriffen zu sc>»i .wird entweder die schleunigste Vnndcshilfe oder die kategorische Erklärung, wozu die Orte entschlossen seien, »u»damit der Bescheid an die Generalität von Bern darnach eingerichtet werde» könne. Sollte Zug die ^
Hilfe versagt werden, wäre es gezwungen, zu einem Entschlüsse zu schreiten, gegen welchen cö vorläufig
und der Welt protestirt haben wolle.
LandeSacchiv Schwyz: Acteu Toggcuburg. (Ong-)
75!). 1712, 3. Juli. Die schwyzerischen Kriegsräthc und die LandSgcmeinde zu Frcienbach verlange» ^Lucer» sofortigen Aufschluß, wie es sich mit der Angabe des Generalqnartiermeisters May von Bern,sich Lucer» in die Neutralität gesezt, verhalte. Übrigens habe die Landsgemcinde wiederum beschlossen,
der Mehrheit der V katholischen Orte nicht zu söndern. . .
Staatsarchiv Lncern) Acten Tostgenbnrg. <Ongt
71',l>. 1712, 3. Juli. Die schwyzcrische Landsgemcinde in Freienbach erklärt an Zug, in der AnrüklNbs^Bcrncr gegen die Sinserbrüke könne sie noch keinen wirklichen Angriff erkennen; allerdings bezweke Bern mit si"Vorschlag der Neutralität nichts -Anderes, als ein Ort nach dem andern von einander zu trennen und >Frieden zu zwingen. Schwyz falle schwer zu glauben, daß Lncern hinterrüks Abmachungen mit Bern lsihabe. Wenn Uri und Untcrwalden mit ihrem Volke aber Zug thatsächlich zuziehen wollen, werde auchmithalten; wenn jenes aber nicht der Fall sei, schlägt Schwyz vor, dem Gcncralquarticrmeistcr May zu a»ümdaß die Gesandten in -Aaran allerseits zum Abschlüsse eines Friedens instrnirt seien.
LandcSarchiv Schwyz) Acic» Toggenbnrg. <Covccptä
71,1. 1712, 3. Juli, Aaran. Die zürcherischen Gesandten an Zürich. Die Erwerbung von Stai»»^^Ncunforn u. s. w. nebst Napperswyl für Zürich werde kaum Plaz finden, da auch Glarns an lezterm "»drei Städte auch an der Hoheit zu Stammhcim milberechtigt seien. Zudem seien die Gesandten von ^zürcherischen Privatinteresses, wie sie einen Theil der Remcdnren heißen, müde. Die Gesandten erachten dafPbesser, von All' dem abzugehen.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenbnrg, Friedensverhandlung. (ONÜ-)
7K2. 1712, 4. Juli. Zürich beantwortet an seine Gesandte» ihr gestriges dahin i Was Rappcrswyl, ^heim, Nennfor» u. s. w. betreffe, finde Zürich nicht, daß man von Kriegökostcn bereits abstrahiren und »>^einen nochmaligen Versuch machen solle, allerdings aber ohne darüber die Friedensverhandlung abznbreche»-Weitern soll ans der Parität der Oberbeamten in den gemeine» Vogteicn durchaus bcharrt und von den kach»"Orten darüber ein kategorischer Bescheid verlangt und eventuell die Fvrtsezung des Krieges angedroht werde»-
Staatsarchiv Zürich) Geheim. Misjivcnbuch !>>