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^ ^ Juli, Aaran. Die zürcherischen Gesandten an Zürich. Bei Anlas? der Rcligions- und
^^'""llsrcmednrc» in den gemeinen Herrschaften, die endlich und endlich in drei Siznnge» ans Gutheißen derkizkeiten vereinbart worden, haben die Gesandten von Bern die Thcilung der geineinen Herrschafte» wieder starküud diesen Abend darauf bcharrt, hicwegcn bei den katholischen Orten nochmals einen Anwnrf zu^Zürich habe zugesagt, immerhin auf Grundlage der Instruction und der Schlußerklärung vom 3tl. Juni,dvlli ^ Amrhhn und Landammann Püntincr meinten, wenn Zürich sich des Sarganscrlands sammt Warta»Zz ^"^^^ge, könnte man wohl davon reden, zumal noch eine oder andere ihrer Bedingungen laut Eingabe voml't>, ' Zugelassen werden müßte. Darauf haben es die Gesandten von Zürich bei dem schließlichcn Bescheidwährend die Berner begehrten, daß die Katholische» nochmals einen Antrag steilen. Gewiß sei,sehr ^ Mitrcgicrung Thurgaus und der Mitanthcil selbst auch an den dortigen zürcherischen PrärogativenH»r seien, was daraus zu entnehmen, daß die Gesandten sich nicht allein in dem Punkte betreffend die
ga»i>chx„ Pfräaden schwierig erzeigten und solches wiederholt ahndeten, sondern auch eine gründliche Darstellung'wgten, aus was für Gründen Zürich dieses Vorrecht für sich beanspruche.
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggcnburg, FricdcnSvcrhattdlung. (Orig.)
litt, ^ Juli. Dreifacher Landrath und gemeine Landleutc von Nidwalden zeigen den vier Orten a»,
F^^^htmann und Ritter Johann Jakob Achcrmann sei aus eigenem gute» Willen entschlossen, mit eineni Corps^ort, baldigst Zug zu Hilfe in's Feld zu ziehen und den Feind aufzusuchcn. Von diesem preiSwürdigcn»>ü> Mittheilnng gemacht, damit Gleichgesinnte der andern Orte sich ihm anschließen können. Von llri
Awhz mird umgehender Bericht gefordert, ob der Plan gebilligt werde oder nicht.
Staatsarchiv Lucern: Acte» Toggcnburg. <Orig.) — Laudcsarchiv Schwyz: Acten Toggenburg. <Orig.>
die 5. Juli. Schultheiß und Rath von Lucer», dem das vom päpstliche» Nuntius (Ende Juni) an
^^^u erlassene Schreiben mitgetheilt worden, wodurch diese übereifrig zum Kriege crmahnt und befehligt^ser v' Antriebe da und dort einzupflanzen, gebietet den Klöstern, den Kapuzinern und Geistlichen,
^choi-c" d>er llnterthanen tvider die Obrigkeit entgegenzutreten, die Pfarrkindcr zu nichts als zu dem schuldigenstg^ Ükgcn die Obrigkeit nach Berns und Pflicht zu ermahnen und weder in den Predigte» noch Beichtstühlenl>Oth Suggestionen zu Krieg oder Frieden zu geben. Im Weitern wirr den Pfarrherren der Besuch der
leg a. auf den 7. Juli ausgeschriebenen Capitelsversammlnng gänzlich verboten. Dies wird auch dem Auditor'wlius schriftlich zngefertigt.
Staatsarchiv Lnccrn: Acten Tvggcnbnrg. (Conccptc.)
Denselben ist beigelegt eine Abschrift d. erwähnten Erlasses d. Nuntiatur an die Pfarrgeistlichkcit.
^>cht g, Juli. Zürich an seine Gesandten in Aarau. Zürich tritt ans die abermalige Theilnngsidcc
Indern >vill, daß die Gesandten bei der leztcn Verabredung verbleiben und mit den katholischenTractat sobald als möglich abschließen, dabei, wenn immer möglich aber noch trachten, daß die Parität'erbeamüm in allen gemeinen Herrschaften Plaz greife, daß, was das Vornehmste ist, der Landfriede» von^erOriginal beide» Ständen airhcimgegcbcn, oder aber den unbetheiligten Orten eingehändigt, oder^'gstenö beiden Ständen ihre Siegel daran zurükgcstcllt werden.
Swutsarchiv Zürich: Geheimes Misiivcnbuch x 378.
sich 5»^' ^lZ, I. Juli^ Lnccrn an llijdwaldcn. Zur Sammlung von Frcilvilligen und unter Freisahnen könneLandes wegen nicht verstehen, da auf solche Weise weder der Krieg fortgcsezt noch bessere Fricdcns-erlangt werden könne», vielmehr eine derartige Zersplitterung Alleö noch in größere Gefahr und Ber-ylle ^ »lüßte. Immerhin verbleibe aber Lnccrn bei seiner leztcn Erklärung vom lltl. Juni und lasse es für^ guter Hut und Vigilanz nicht fehlen, da immer noch über Plann im Felde stehen.
Staatsarchiv Lnccrn: Actcn Tvggcnbnrg. ^Eonccpt.)