Wir stehen auch in den Gedanken, wann Euer Hochwürden, Excelleuz und die Herren die Erlwcrein, Annomil Kai>er Maxiniiliano aufgerichtet, zu ersehe» beliebe», Sie mit uns befinden werden, daß Herr Abt von St>ein Eid- und nicht ein Reichsgenvß, indem auödrukenlich darin enthalten, daß, weil er Herr Abt und ApA^lammt allen Schlössern, Land und Leuten mit der Eidgenossen>chaft in einem ewigen Bürgerrecht, LandrechtBcrwandtschaft stehen, hicmit dieselben auch in dielcm Erbvcrcin begriffen und also auch alles daherigcu VoUftftinit den übt igen XI I cidgcnössi>chen Orten Genoß sein sollen. Allermassen zu desto mehrerer Bekräftigung
Obigen wohl zu beobachten, daß der Abt von St. Gallen wegen Toggcnburg und seiner alten Landschaft i» ^
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zwischen der Krone Frankreich und einer lvbl. Eidgenossenschaft bestehenden ewigen Frieden eingetreten undwirklich fleh darinnen befinden thue; sogar daß Tvggenburg von Frankreich annvch einen Antheil FriedcnSgcldE'beziehen hat, welches AlleS ja die Reichsstände nicht würden nachgegeben haben, wann je Tvggenburg und üb ^alte Lande Reichsterritvriuin wären, lind weil also dieser Abt weder Siz noch votum in einigen Reichs" .Kreis-Versammlungen nicht hat, dabei auch wegen der Grafschaft Toggenburg und der äbtischcu alten Laimeinige Rcichsauflagcn nicht bezahlt, sondern als ein Eidgenvß dcro cxcmpt sein will und wirklich diesebeinahe 2<X> Jahr dahero genossen, als wüßten wir nicht zu begreifen, aus was Ursachen Jhro kaiscrl.und das Reich gegenwärtigen Herrn Abten in Schuz und Schirm wider uns, die wir dazu die geringstenicht gegeben, aufnehmen und also insoweit in unsere eidgenössische Händel eintreten wollte», allermassenzuversichtlichen Hoffnung gelebcn, es werden die hohen Rcichsstände bei so gestalten Dingen den Eidgenosse» ^landesherrlichen Rechte und Freiheiten noch vorbas unalterirt bestehen und also die Erörterung diesmaligen ^t»^lediglich überlassen und zwar um so da mchrcrs, weil dieselben seit der Zeit, da Zoggenburg an den st
St. Gallen in einen» geringen Kaufschilling käuflich gelanget, alle und jede wegen Toggenburg erwachsenen a» ^träfen Streitigkeiten zuweilen hingelegt und erörtert worden, ohne daß weder Jhro kaiscrl. Majestät noch das ^sich cinigermassen dazwischen gelegt haben; wie denn zu Bezeugung, daß Jhro kaiscrl. Majestät dieser ^ungründliche Vorstellung beigebracht worden, annoch eine mehrere Deduktion crtheilt »verde» könnte. Übrigensnochmals unvcrdeutet nicht lassen können, daß in Ansehung unserer Städte Kliugnau, Kaiserstuhl und Ad-
dern NcichSbvden das geringste Gcwaltthätige nicht verübt worden, sintemalen tinstreitig dortiger Enden alle > ,herrlichen Rechte den badisch und thurgauisch regierenden lobl. Orten zuständig und Jhro fürstl. Gnaden derBischof von Cvnstanz der Enden mehr nicht, als die nieder» Gerichte zu prätendircn hat, welche auch bei abgeiw»nwgewöhnlichem Gelübde der Treue daselbsten unberührt gelassen worden. AuS welchem Allem und unsermEuer Hvchwürdcn, Excelleuz und die Herren wider alle beigebrachte ungleiche Einstreuungen verhosscntlich eines ^informirt sein werden, dieselben dabei versichernd, daß wir unscrc freunvnachbarlichc und erbeinlichc DicnstbeRwgegen denselben bei jeden Aulässeu zu bcscheinen niemals unterlassen werden, Euer Hochwürdcu, ExcelleuzHerren inzwischen alles sclbstvcrlangcndc hohe Wohlsein herzlich apprecircnd. Gegeben und in unserer beiderRainen mit unser der Stadt Zürich Sccret-Jnsigcl verschlossen den 2ö. Junii 1712.
Staatsarchiv Zürich: Geh. Mtssivcabuch x. SI2. Staatsarchiv Vcrn: Toggenbtirgbuch V. 485. (Evtwvrsl
SliftSarchiv St. Gallcv: ^vta Iristorica. <DrukcxctNplar >
74t!. 1712, 3(1. Juni. Der zürcherische Repräsentant in Bern an Zürich. Das von Bern beschlossenean den kaiserlichen Hof liege zur Versendung bereit; alle Vorstellungen gegen die darin enthaltenen Beschulet! ^des Botschafter Trautmannsdorf seien umsonst und hätten nichts als vielfache Klagen veranlaßt. Am kästet' ^stehen die Sachen in sehr gefährlicher Krists, für das Vaterland sei es sehr gefährlich, zuzuwarten, bisgünstige Wendung nehme. Deshalb seien Räthc und Bürger entschlossen, ohne längern Verzug undallein im Rainen von Bern das Memorial abzulasse», damit dasselbe gleichzeitig mit der Note der Genera ^vom 13. Juni an ihren Gesandten in Wien und durch diesen dem Kaiser zugestellt werde. Die DeSavouiiung^Botschafters sei eine fest beschlossene Sache und es sei dieser Weg gegen Gesandte, die steh so aufführen/Ungewohntes. Weit mehr hätte man im gegentheiligcn Fall, wenn Trautmannödvrf auf seinem Posten sE'gefahren. Sein Credit am Hofe sei allbercitö gefallen und stehe ohnehin dessen baldige Abberufung bevor,habe dermalen ein Interesse daran, mit der Eidgenossenschaft und specicll mit beiden Ständen Freundschaft Z» ^Schultheiß Willading werde die Absendung bis spätestens den 3. Juli vertagen, um Zürich nochmals Gelege»
geben, sich auszusprechen. Staatsarchiv Zürich: Acte» TvMvburg. (VNtU