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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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741. 1712, 28, Juni, Kleine und große Ruthe von Zürich an den Repräsentanten in Bern, Der Gesa»^erhält den Auftrag, bei Schultheiß Willading und anderortö abermals alle 'Anstrengung zu machen, daß das ^Bern projectirte Memorial an den kaiserlichen Hof für einstweilen unterbleibe, weil die Ausführungen gegen d»'Botschafter Trautmannsdorf den vorhabenden Zwek weit mehr schädigen als fördern, da er einmal doch ein

des Vertrauens sei, und weil anderseits die Sachlage durch die Friedensverhandlungen binnen Kurzem leichtklärt werden könne. Wenn Bern aber auf der Abseudung beharre, ertheilt Zürich hiezu seine Zustimmung "dann, wenn die Stelle betreffend den Botschafter ausgelassen werde. Wenn Bern das Memorial in eigenem Itn» ,abgehen lassen wolle, solle die Expedition doch verzögert und inzwischen an Zürich berichtet werden, damit d»dann seine nähern Maßnahmen auch treffen könne,

Staatsarchiv Ziirich: (Äch. Missivenbuch p. 366.

742. 1712, 28, Juni. Luccrn an seine Gesandten in Aarau, Seit man in die Friedensverhandlungentreten und die Vorschläge den katholischen Orten durch die Gcsandschaftöberichtc bekannt geworden, sei auch ,Verwirrung im Wachsen, Unterwalden habe den 'Anfang gemacht mit einer Gesandtschaft nach Zug, vonman nach Schwyz, dann nach Uri, und endlich heute nach Luccrn gekommen, entschlossen, in nichts zu weiche» ^von den gemeinen Herrschaften, namentlich von Bade» und den Frciämter» auch nicht das Geringste prciszNjstsondern de» Feind anzugreifen und zu schlage», um zu einem rechte» und mehr rcputirlichc» Frieden zu ^Angesichts dieses Triebs und pvpularische» Zusammcnlaufs in de» Orten, und in der Ungewißheit, wie weit b>wmit dem Frieden komme» möchte, habe sich Luccrn nicht weiter herauslassen wollen und könne», theils aus m ^vor dem bekannte» um sich greifenden Gift für die Untcrthanen, theils, damit Lucern nicht so zum Krieg ^werde und dann allerorte», hinten und vornen, angegriffen werde. Umsichtiges Handeln sei jezt geboten?wohl zu bemerken, daß die katholischen Orte ihre i» Zug gehabten Truppen vor wenig Tage» »ach Haus

u»d da den Krieg beschlossen haben, wo die Feinde mit starker Macht bei Maschwande» und in den ^

stehe» und seit zwei Tagen gegen Lucern anrükcn und die Orte überfallen könnten, ohne daß diese ihre TU> ^nur erst wieder im Felde hätten. Lucern wisse weder Mittel noch Wege, was hierin gethau werden sollte,Vernünftiger» in den Orten nicht reden dürfen noch können, und alle Sachen durch den geineinen Mann ,was die Gesandtschaften genugsam mit sich geben. Als den Gesandtschaften der vier Orte der Bescheid deseröffnet worden, haben sie sich formalisirt, daß man die crtheilte Instruction nicht gleich abgeändert und de»ohne Weiteres beschlossen habe; weshalb sie dringend angehalten haben, »»verweilt die Ansichten der luceri»Brigade einzuholen und deren Entschluß ihnen dann mitzntheilen.

Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggcnburg, (Conccptt

74Ü. 1712, 28, Juni, Der Rath in Luceru erklärt vorläufig auf das 'Anwerben der Gesandtschaft'^Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug (Zeugherr Karl Franz Jauch und Landvogt Johann Martin Brand vonJoseph Franz Mettler, Sicbner, und Georg Zeno von Hospital von Schwyz; alt-Laudvogt Franz Ludwigund Philipp Jakob Omlin von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann, Franz RemigiCommissär, und Franz Odcrmatt, Gesandter von Ridwaldc»; die von Zug sind nicht genannt;) die vonTagen vor gesammtem hohen Gewalt nach 'Aarau crtheilte Instruction zum Frieden könne dermalen vor de» ^zahlreichen Räthe» nicht abgeändert werden; Luccrn hoffe noch immer, einen anständigen und gutenerhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, werde es nach alter Schuldigkeit mithelfen und beistehen,bcvorab die bisherige Jnactiou zu bedauern und anzunehmen sei, daß man die Versäumnis! und eigeneunter sich selbst genugsam wahrnehme, so werde, wenn der Friede nicht erhältlich sei, verhofft, daß dann alle,es betrifft, ihre Kräfte vereinigen und auf standhafte Rettung bedacht sein werden,

Staatsarchiv Luccrn: Acic» Toggenburg, (Eonccptc u, Missivcn,) Landcsarchtv Schwyz: Acten Toggcnburg, (Onsl

Diese Erklärung wird de» 3l), Juni den vier Orten gegenüber nochmals schriftlich bestätigt,

Landesarchiv Schwyz: Acten Toggcnburg, tONg l