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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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ctioi, Brenigarten, absonderlich wegen der Konferenz zu Gnadenthal, da die lucernischcn Officiere gleich vortreffe» iin Llngesicht des Nolles sich nicht geschämt, die feindlichen Officiere zu umarmen und ihnen den^>kdensknß zu geben, was klar beweise, dasi Lucern mit Zürich und Bern in gutem Verständnis! lebe. Was beiTreffen geschehen, sei von den eifrigen Bauern wider den Willen der Officiere ergangen, darum haben sie fichstoffeu und die ersten davon gemacht. Man zweifle nicht, der Frieden werde mit Luccrn schon beschlossen sein;

glauben, dasi man anö den Ländern Nogtcicn wolle machen; sie haben aber die Herzhaftigkeit undder drei Teilen noch nicht verloren und haben die ersten Landvögte nichts Anderes als die zulezt gehabtenerwarte»,

Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggcnburg. (Gleichzeitige Abschrift.)

gxf. 1712, 26. Juni, Havre. Prinz Eugen von Savoycn an Zürich und Bern. Vcrdankung des in ihn

^Zte» Vertrauens, und Bedauern, daß er dermalen von Hof so weit entfernt sei, dasi er beiden Städten auf deni ^ 'hres Schreibens nichts Specielles antworten könne, sondern sich füglich dahin allein beziehe, was der Kaiser- Z icßeu werde. Für Alles aber wäre zu wünsche», dasi die Kantone sich wieder vereinigen und das aufgegangene^gsstuer nicht weiter um sich greife.

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnbnrg. (Orig.) Staatsarchiv Bern: Toggcnburgbuch d. 427, 432. (Abschrift.)

^ 7-tkl. 1712, 26. Juni, Hannover. Georg Ludwig, Kurfürst von Hannover, versichert die Stände Zürich und^ssii'' ^ schwebenden Toggenburgerstreit zu Gunsten jener alle von ihm abhängenden Offieien beitragen

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (Orig.)

sie 27. Juni. Im Lager von Hägglingen. Die bernischen Fcldkricgsräthc melden ihren Obern, dasi

^'ill' ^ gemäß des Llnftrages vorbeschicden haben. Llllc erklärten sich einstimmig, de» Befehlen der Obrigkeiten

^ ^ gehorchen und durch ihr Verhalten an den Tag zu legen, wie unschuldig und ungut sie angeklagt^°en sx!,

' Staatsarchiv Bern: Toggcnburgbuch d. 192. (Orig.)

Td. Juni. Vor Rüthen und Bürgern von Zürich wird beschlossen, cS solle mit Umgehung dera»ci " ^^^Kkle auf dein von den katholischen Orten selbst angeregten Theilungsvorschlag beharrt werden, namentlichbere't lo mühevolle Einrichtung der Rcmedur in der Regierung und in dem Landfrieden, über welche

gec, kostbare Zeit verflossen, sicherlich sehr beschwerlich fallen würde. Diese Thcilung könnte bei der

»irht vortheilhasten Zeitlage und zu Bcscheinung deS friedliebenden Gemüths und alter eidgenössischer Liebe

u»d-v eingerichtet werden als folgendermasseim Beiden Ständen fallen cigenthümlich zu die Grafschaften Badendieilau und die Stadt Brcmgarten, an Zürich allein kommt das Kelleramt, wogegen den katholischen OrtenH »theisi an den Freiämtcrn, an Sargans, mit Vorbehalt der Gemeinde Wartau, und an den cnnetbirgischen°i»cs"^'getreten würden. Wenn Rheinthal nicht als Ersaz für die Kriegskosten und allfalls gegen BezahlungStükes Geld für beide Stände behauptet werden könnte, solle es mit verbesserter Regierungsform beiRegierung verbleiben. Dem Orte GlaruS könnten endlich seine Rechte an allen Herrschaften vorbehaltenHeilt" Vorschlag wird den Kriegsräthcn in Mettinenstcttcn, Wädcnsweil und Rüti zur Prüfung mitgc-

^iesiu ^ensu Aarau, die Lluftrag erhalten, die Gesandten von Bern mit allen crsinnlichcn Gründen

bekn" ^pacitircn, namentlich durch Hervorhebung des großen VorthcilS, den Bern dabei vor Zürich voranS-»nh Wen» Zürich dem Stande Bern auch gern noch helfen wollte, einen Theil der Frciämter zu erlangen»»erhältlich sei, dürfe von diesem TheilungSproject nicht abstrahirt werden. Wenn Bern aber von^hejt" absolut nicht abstehen wollte, sollen die Gesandten vorstellen, wie man sich etwa nachher, wenn die

a» g'!"? "u't den katholischen Orten im Reinen, durch Abtausch eines Stükes von Baden an Bern und von ThurgauBullau an Glarus unter einander wohl vergleichen könnte; schliesslich aber, wenn dies nichts verfange,gr»,« ^cgchrcn von Bern unter der Bedingung beigestimmt werden, daß Bern das zürcherische TheilungSpro-übrigen Thcilen unabänderlich unterstüzc. Zu besserer Information der Gesandten wird überdiesJohann Ludwig Hirzcl nach Aarau abgeordnet.

Staatsarchiv Zürich: Geh. Rathsmanual ?. 182. Geh. Missivcnbnch x. 3SS. Ferner: Acten Toggenburg.