2550
7:tck. 1712, 26. Juni, Aarau. 1. Die zürcherischen Gesandten an Zürich. Nach Empfang der neuen Jnstrttckl"'sei man heute mit Bern in Confereuz getreten, desse Gesandte nunmehr befehligt sind, nicht nur auf der ga"»sGrafschaft Bade», sondern auch auf den Freiänitern zu beharren und nnr im äusiersten Fall sich mit einem gen«!«District von Jonen weg nach dem Hallwylersec befriedigen zu lassen. Nebstdcm sei Bern instruirt, mit ZürichThurgau zu begehren und dagegen die Kriegslasten sanunt den cnnetbirgische» Vogteicn fahren zu lasse«Rhcinthal, Sargans und den Rest der Freiämter im vorige» Stand zu belassen. Zürich stellte vor, dasi die ber»«IInstruction um ein Namhaftes höher geschraubt und daher nicht so weit zu bringen sein werde, dasi die V katholil^Orte ihre fünf Antheile an Thurgau gegen die zwei Antheile Zürichs und Berns an den ennetbirgischen Bog«'abgeben werden. Schließlich fand man rathsam, vorher mit Bürgermeister Burckhardt Rüksprachc zn nehme« "redete davon, den V Orten für die Kriegslasten Rhcinthal abzufordern und für den Überschuß die Antheile 'Luggarus und Mainthal zu cediren.
2. Gesaudtschaftssecretnr Eschcr an den Stadtschreiber in Zürich. Dem Burgermeister Burckhardt sei V"Abend von dein Interesse beider Stände bei gegenwärtiger Handlung Mitthcilnng gemacht und ihm die >«'"'Gedanken im Falle der Theilung oder der Fortsezung des Kriegs eröffnet worden. Dieser Herr werde sichangelegen sein lassen, nach dem ihm ertheiltcn Auftrag, als aus sich selbst, die Katholischen näher zu sondire«'
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. (Orig.)
7!t4. 1712, 26. Juni Nachts 12 Uhr, Aarau. Bürgermeister Johann Jakob Escher an Bürgermeister HvlflÜ^in Zürich. Stach vielem Räsounircn sind endlich Burgermeister Burckhardt als Ultimatum beider Stände folg"drei Borschläge, allerdings nicht um sie zu offenbaren, sondern in der Meinung, dasi er noch mehr zu crG ^suche, mitgetheilt worden: 1. Wenn keine Theilung, sondern allein die Compensatio» der Kriegsoperatio»««Frage kommt, wird die ganze Grafschaft Baden ohne Restriktion und Ausnahme und ein District dervon Jonen oder wenigstens von Brcmgarten gegen den Hallwylcrsee prätcndirt und für den abzutretendenThcil der Frciämtcr anderwärts eine Acgnivalcnt verlangt. 2. Handelt cS sich nur um etwelche und keine « ^meine Theilung, so wird zu obigem District noch Rheinthal beansprucht, wogegen beide Stände ihren ^"th"^"Luggarus und Mainthal abtrete». Lauis, Mcndris, Thurgau und Sargans blieben gemein, wie bis anhi». ^mau völlige Theilung, so prätcndiren beide Stände Baden, einen Thcil der Frciämtcr, Thurgau und Rhcinthal «cediren den größern Theil der Frciämtcr, Sargans und die vier wälschen Vogteicn.
Staatsarchiv Zürich- Acic» Toggenburg. (Lng.)
7:t'>. 1712, 26. Juni. Landsgemcinde in llri. Die Gesandtschaften von Schwyz, beiden Untcrwalde« ^Zug verlangen mit nachdruksamc» Vorstellungen, dasi auch Uri die Friedensverhandlungen abbreche und >«^übrigen Urständen geineine Sache mache. Nachdem die Gemeinde über acht Stunden gedauert und heftige^«für und gegen auf die Bahn gekommen, wird den Abordnungen Abends neun Uhr der Beschluß mündlich ^theilt; Uri wolle den Frieden nicht annehmen, wenn auch Lucern in gleiche Gedanken trete. Um Lucern zur Abänd" ^seiner gefaßten Meinung zn bewegen, werde Uri eine Gesandtschaft nach Luccrn schiken, um mit und «ü'"'drei übrige» Orten vor Räthe und Hundert zu treten, daß Lucern mit ihnen halte. Beharre dann aber ,auf seinen friedlichen Gedanken, lasse es auch llri bei den nach Aarau gegebenen Instructionen bewenden,falls sei Uri dabei, mitzurathen und mitzuhelfen, und wolle für diesen Fall den ersten Ausschuß und 'stündlichem Abmarsch bereit halten.
Landesarchiv Schwyz - Acten Togzzcnbnrg. Bericht des Rathes von Schwyz an die schwyzcrischen KrieySriithe. Gnchl
7ckk. 1712, 26. Juni. Bericht auö Meggen an Luccrn über die Stimmung in Schwyz. Unter dein „Mann sei eine gefährliche Cvnfusion, man sage öffentlich, daß die Vorgescztcn das Volk bei dem Aufbruchhätten. Wenn der Krieg fortgcsezt werden solle, »verde man schon ehrliche Officicrc finden lind selbstdie das Volk befehligen. Man »volle bei sich keine Unterthanen mehr habe», sondern alle müsscnLeute sein, damit den großen Herren die Möglichkeit benommen sei, durch ungerechte und unleidliche Erp'ülsich also über andere Ihresgleichen zu erheben. Von Lucern »verde sehr schimpflich gesprochen, theils »vegc«