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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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^«nde an wieder rüsten; aber hiezn bedürfe es wahrhaftige brüderliche Verständnis, und Vergefien alles Vergangenen,f°bald der König Frieden habe, werde er verhelfen, das, die katholische» Eidgenossen bei ihrer Religio» n»d Frei-ste» verbleiben Die beiden Stände hätten rnnd erklärt, es sei jezt nicht darum zn thun, wer recht habe, londcrn" befehle, welcher die siegreichen Waffe» in der Hand habe. Wenn SchwYz und seine Helfer auf Anrufen desb's in das Toggenburg zu Hilfe gezogen wären, könnten sie nichts dawider sagen; aber die Besiznahn.e von den»°"'°i"en Herrschasten fti ihnen unerträglich gewesen; jezt aber wollen sie sich auf eine Rechtfertigung gar nicht"'"»ssm, sondern nur darauf, waS sie freiwillig zurükgeben wollen, Graf Trautmannsdorf habe den katholischen^e» auch geschrieben, den Mnth doch nicht sinken zn lassen, da die Antwort vom Hofe aus nicht mehr lange»^bleibe» werde; es scheine aber allerorts zn spät zu sein,

LandeSarchi» Schwyz: Acic» Toggenburg, (Orig.1

7>4. 1712 21 Juni Pfäffikon Die schwyzerischc» Kricgsräthc an Schwyz. Die Kricgsräthc seien nicht"''"b" als der Rath in Sckwyz in die Enge gesezt, gegen die Ausreißer auS dem Feld den Ernst vorzukehren;

'h-ine unausbleiblich, das, die Kriegsräthe innert zwei Tage» keine 5» Mann mehr haben werden. Welcher Schimpf'"b Schaden daraus erfolgen möge, sei leicht einzusehen. Die Vollenzer und Einsiedler, welche in Rapperswpl in??»isv" sind, wollen auch mit Gewalt abmarsehiren, indem sie vorstellen, die Landleute solle» ihnen zuerst ein-"-res Beispiel geben und nicht also heimlanfen. Da man nun von Aarau noch nicht wisse, ob eS zum Frieden" ZUM Krieg kommen werde und eö eine Unmöglichkeit sei, mit den wenigen Truppen das Land, die Stüke, dasund den Landsfahnen vor einem ....versehenen Uberfall der Zürcher zu rette», finde man sich gänzlich ansierx »"d. eine,. En.schlus, zu fassen. Man erwarte daher Befehl, ob man mit allem Volke »ach Hanse ziehen oder!5""' an der Grenze verbleibe» solle. Im lezte». Fall soll die erforderliche Mannschaft ins Feld gemahnt werden,."Na'h von Schwgz antwortet den 23, Juni; Betreffend die große Zahl der entlaufenen Mannschaft sehe er,,!' »Ue Confnsio» und Revolten zu vermeiden, kein besseres Mittel, als den 24. in SchwPz und in den übrigenfingen Kirchgemeinden zn halten, und durch die Räthe de». Volke die Sachlage vorstellen und die Mannschaft^ Kompagnien ...ahnen zn lasse». Man hoffe von dieser Form mehr Erfolg alS durch strenge Befehle, da

lluwltteu unter ^>eu ^llttbltuttNivtl'svnl't.v "uivlueil uunl vcn ,5- Landcsarchw Schwyz: Acten Toggenburg. (Orig.)

tz 1712, 21, Juni, Preßburg, Kaiser Karl VI, an Zürich und Bern, So sehr sich der Kaiser seit seiner

Wiking habe angelegen sein lassen, die Herstellung deS Friedens i» der Christenheit^..ach Kräften^;., befördern

r,., "a>"c»tlich auch den Ruhe- und Wohlstand der verbündete» und benachbarte» Mächte und Republiken zni>. unlieb habe er vernommen, daß Zürich und Bern, bald unter diesem, bald unter jene». Vorwand,

f 'u "> der Grafschaft Toggenburg und hernach in de» übrige» fürstl, st,-gallischen und ander» angrenzende»^ Landschafte» weitauösehende Empörnnge» »nd Gewaltthätigkeiten unternomme» und damit auch unter ihrenb »-"offen selbst gefährliche Bewegungen erregt haben. Um über de» Sachverhalt recht gründlich und .»»ständlichW Zu s"n, habe der Kaiser sich ans alte» und neuen Acte» referire» lassen, daß Toggenburg ein uraltesdr, ""-he« und des römische» Reiches .»»»ittclbareö Lehe» sei, auch woher der Aufstand und die Widcrsczlichkcitbestx. »»-"burgcr gegen ihren Herrn den Ursprung genommen habe», daß beide Stände die Toggenburger darin

Llly.s ^ Mbst gegen vieler ihrer eigenen Rathsverwandten und Burger Meinung Toggenburg, die abt-st.-gallischefür, "lt, Thnrga», Bade» und andere Lande gewaltsam angefallen und überwältigt haben. Der Kaiser erachtetz, """Nhig, beiden Städten die seit den ältesten Zeiten den Grafen von Toggenburg und später den Abte» von-"heilten Lehenbriefe vorzulegen, da solche bisher bei eines jeweiligen Abtes Huldigung in Wyl diedie. der Schir.norte eingesehen und nie widersprochen habe», U.» so weniger begreife der Kaiser, wie sichb°r..ü ^»Ne des Streites zwischen den Toggenburger.. und de». Abte annehmen konnten. Das kaiserliche RescriptAbsa., ^ hiebe! ans den Vcrzicbtbrief von Zürich von 1W9 a». Erching vor Pfingsten, auf den allgemeinendes d-r xiii Orte von 1599 den Landfrieden von 1531, den Rapperswyler Spruch von WIK, die AbmahnungenEe>^" Joseph sei. I7vti die 1709 unfruchtbar abgelaufene Mediationsverhandlung, die seitherigen verschiedenen"^igkcitcn im Toaaenbura und namentlich auch ans die wider alles Völkerrecht bei dem Angriff auf Baden