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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Soldaten. Warum wollten doch die eigenen Burger das Werk ihrer Hände zernichten und sich selbst denVerweis aufladen, daß alles Unheil in der Zeit der größten Prosperität ursprünglich und just von denen herrüftf'welche Glieder des Standes sind und Andern voraus mit Standhaftigkcit und Gehorsam vorleuchten sollen, beso»^wenn man auch »och betrachtet, daß dergleichen widrige Gedanke» bei den andern Officicren, so auf unterschied!»!""andern Posten stehen, nicht verspürt werden. So sei auch wohl zu beherzige», mit was für Gedanken dieseGeist der lieben und geduldigen Verbündeten, die mit ihnen auf eigene Unkosten im Feld stehen, anfüllen wcft^'Wenn dann aber diese Bürger und Officiere vermeinen »vollen, als wären die Räthc in Bern ohne ihrnicht befugt, über den weitern Fortgang des Kriegs einen Schluß zu fassen, so versehe man sich gegen sie, daß isnicht wider alte Übung und altes Herkommen die Grundsäulen der Republik mit dergleichen unbegreifliche» P"'tcnsionen werden umstürzen wollen, zumal der Stab der Regierung von Bern allzeit i» der Hauptstadt verblieb"und mit Gottes Hilfe noch fürbas verbleiben »verde. Falls die Näthe von sich aus gutbcfinden würden, zur Abfaiü^solcher »vichtiger Beschlüsse so viel möglich von ihren Amtleuten und Officiere» zu sich zu berufen, »verde»ihnen zu wissen thnn. Endlich sei auch zu erwägen, »vas doch daraus »verde» sollte, »venu diese OfficiereRüthen, als der von Gott rechtmäßig bestellten Landesobrigkeit Partei machen und ob es dieser an Mitteln eri»a»!si 'die Regierung in Bern zu beschirmen und damit das ganze Vaterland vor dem Untergang zu retten. Die l»a shoffen, daß diese wohlgemeinten und väterlichen Vorstellungen und Vermahnungen Eingang finden und daß,sie, die Räche in Bern, in der Furcht Gottes mit täglicher unverdrossener Blühe für das Heil und die WoM'des Vaterlandes sorgen, auch die Officiere drunten gleicher Gesinnung seien und sich in die Sachen schikcn iveft^»vie Gott dieselben immer verhängt habe. Feldkriegsrathsprästdcnt und Feldoberst sollen sie demnach hiczu crttwv"und sonderlich des gcschwornen Eids zu ihren bürgerlichen Pflichten und zu dem Artikclbrief erinnern. ^ .sich aber trozdem der eine und andere Officier fernerhin vcrdrüßig und unwillig »ach den» Guibefinden der ObnlÜzu dienen erzeigen, der oder die solle» ihres Dienstes entlassen und darüber beförderlich berichtet »verde», damitan deren Stelle ernannt »Verden, »vie denn auch von nun an der Kricgsrath in Bern Befehl habe, auf "Fall Willige aufzusuchen.

Staatsarchiv Bern: Tostgenburgbuch 0. 147. (Orig-1

711. 1712, 21. Juni. Die Gesandte» von Luccr» in Aarau an Lucern. Die katholischen Orte h»^" ^endlich einhellig entschlossen, dein französischen Botschafter ihre Absicht, Frieden zu schließen, zu entdeken »»^ ^inständigst zu bitten, daß er selbst Hand anlege und nnt beiden Ständen tractire, »venu nur die Grafschaft

und die Freiämter gerettet »verde». Der Botschafter habe sich sofort hiczu bereit erklärt und auch denMittheilung gemacht mit der Anfrage, ob sie die Unterhandlungen niit dem Botschafter durch die Mediatore» ^aber direct führen lassen »vollen. Die zwei Stände haben Erstens vorgezogen. Übrigens sei es hohe Zeit, ,zu schließen, da Bern alle Officiere zur Armee beordert habe; Lucern vernehme insbesondere, daß »venu cs Ifür sich Frieden schließen wollte, solcher nicht angenommen würde.

Staatsarchiv Luccrn: Actcu Tog^cnburg. (Orig)

712. 1712, 2l. Juni. Lucern an den französischen Botschafter. Lucern verdankt dem Botschafter seill^ ^hcrigcn guten Dienste und hält an, daß er bei den beiden Ständcn einen baldigen Frieden erwirke, wenigste"^ ^Lucern, »venu die übrigen Orte sich nicht ebenfalls hiczu einigen können, ehe und bevor der Krieg selbst

das eigene Land getragen »verde. ,

Staatsarchiv Lucern: Acten Toggenburg. (Eoneep -1

7l!i. 1712, 2l. Juni, Aarau. Die schwyzerischcn Gesandte» au Schwyz. Lucern und llri erklärte»Eröffnung der neuen Instructionen sogleich für den Frieden, damit nicht Allcö zu Grunde gehe. SchwPZholte, man solle doch das Herz nicht sinken lassen, es sei eine schwer zu verantwortende Sache, da und dortUnterthancn hinzugeben; aber wenn jene (Lucern und üri) nicht mithalten, müsse sich Sclnvyz gleichwohi 'conformircn, immerhin aber solle man doch so viel als immer möglich Hinterhalten. Der französilche ^eröffnete den V Orten, Bern suche mit Gewalt die Freiämter zu behalten, Thurgau und Rheinthal liege» ^»venig an der Hand. Wenn man jezt aber auch einen schädliche» Frieden eingehe» müsse, solle man sich ^