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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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704. 1712, 18. Juni. 1. Die Stadt St. Gallen ersucht die Gesandtschaften beider Stände Zürich ^um ihre Mithilft, daß bei jeziger Gelegenheit ihre Anstände mit dem Abt von St. Gallen entweder durchVertrag oder durch eine Specialcommission richterlich abgeräumt werden. Namentlich wünscht die Stadt,Gebiet vom äbtischen Lande ganz eingeengt ist, es möchte mrb titui» sapurutionis ot sutiskuetianis nebst Ä»das Gebiet rings um die Stadt sammt dem Kloster selbst in einem stuudbreiten Gürtel der Stadt zugeeignetferner daß ihr die in früher» Kriegen der Stadt abgenommene Herrschaft Steinach und Obcrberg san»»>Zoll- und Grcdhaus zu Stcinach wieder zugestellt werde.

2. Die Begehren von Appenzell-Außcrrhoden gehen dahin: l. Lvstrcnnung der Pfarrei Grub von 1^'"band mit dein Abt und Überlassung der alten Pfarrkirche au die reformirte Gemeinde. 2. Abstellung der «w > ^Auflagen ans (appcnzellische) Gitter im Gebiete des Abtes. 3. Erledigung der Anstände mit dein Abtkatholischen Feiertage. 4. Erlaß einer Verordnung wider den Einkauf von katholischen Fremdlingen im5. Aufhebung des Zolles auf Leinwand, die zur Schall nach Rorschach gebracht, daselbst aber nicht verkam ^wieder zurükgenommeu wird. li. Gänzliche oder thcilweise Aufhebung des Zolles von 5 Kreuzern ans jedes b"passirendc Stük Leinwand. 7. Zurüknahmc des Bündnisses des Abtes mit dem ErzHaus Österreich von 1^

Staatsarchiv Bcrn: ZoMnburjchiicher o. KS4. asr.

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70i>. i7l2, 18. Juni, Eharlottenbiirg. Antwort des Königs von Preußen auf das Schreibe» vonund Bern vom 23. Mai. Das bisherige Vorgehen der zwei Stände in der Tvggcnburgersache habe a>nHof und im Reich, besonders bei den katholischen Ständen nicht geringe 'Alteration und Mißvergnügen ver> ^und möge auch gar wohl die Absicht Einiger dahin gerichtet sein, die Unternehmungen beider StändeFricdenöbruch gegen den Kaiser und das Reich aufzunehmen und mit Gewalt zu ahnden. Die zwei Städteindessen versichert sei», daß der König »ach Kräften 'Alles beitrage, dergleichen oxtroimr abzuwenden und diU ^welche zu solchem Ernst hinneigen, auf gemäßigtere Gedanken zu bringen. Beide Städte sollen dannihrerseits den Glimpf und die Mäßigung so viel möglich vordringen lassen und billigen Bestrebungen zu ißMittelung stattgeben und dadurch drohenden Weiterungen und Verdrießlichkeiten zuvorkommen.

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnlmrg. <Or>g1

700. 1712, 1!). Juni, Aarau. Bericht der bcrnischen Gesandten an ihre Obern. Der französischetheilte durch seinen Secretär mit, er habe die V Orte zur Einsendung umfaßendcrer Instructionen ausistiwillfahren sie nicht, so wolle er den Städten behvlftu sein, Mittel zu ergreifen, durch welche der Furor derorte im Zaum gehalten und diese mutinj? und Nebelleu zur Raison gebracht werden könne».

Staatsarchiv Bern: Toggcnlmrgliiichcr 0. !>i>4.

Gleichlautend ist auch der zürcherische Gesandtschaftsbericht vom 19. Juni.

Staatsarchiv Zürich: Acten TvM'nimrg.

Leib i"

707. 1712, 20. Juni. Räthe und Burger von Zürich beschließen, den V Orten wirklich auf be"gehen, wenn sie sich nicht zu billigen Friedensbedingungen bequemen und weitere Aufzüge suchen sollten. ^

Ende soll die Conjunction der Truppen beider Stände an den Grenzen der Länder von nun an sorgewerden. Den Kricgsräthen ist überlassen, zu bestimmen, ob nicht die Berncr gegen Luceru und die ZüiAü" ^gesondert gegen Zug vorrükeu sollen. 'An die einzelnen Corps zu Wädensweil und Rüti werden t>c>'

Befehle erlassen. Gleichzeitig wird der Beschluß den Gesandten in 'Aarau mitgetheilt, mit dem Auswich

V Orlen bis längstens Mittwoch 'Abend, den 22. Juni, eine kategorische Erklärung über die an sie gestellt»"zu verlangen. Staatsarchiv Zürich: Acten u. 0ich. Misslveabach r- ^

708. 1712, 20. Juni, Aarau. Bericht der schwyzerischcu Gesandten an Schwyz. 'Ans die A»tu'"^ ^MtOrte über die a» sie gestellten Punkte seien Zürich und Bern stark aufgebraust und hätten alö Ko"erklärt, daß bis morgen eine andere »aktc 'Antwort zu erfolgen habe. 'Als mau darauf bei dem

schafter Raths erholte, zeigte sich dieser etwas entrüstet, daß man sich ohne sein Vorwisftn so herausge a