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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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'">cr unzweifelhafte» Gefahr stehe», wen» sic sich nicht zutrancuövoll de» von ihm crtheiltc» Nachschlagen con-"""iren wolle». Man solle die jezige Lage der ganze» katholischen Eidgenossenschaft reiflich beherzigen; cS müsse.''^«»toiien daran gelegen sein, ihre Gesandten, gleichwie Lucern, zu inflruirc», den möglichst besten Frieden zunachdem einmal Zürich und Bern weder Waffenstillstand noch Waffenruhe, sondern durch einen Tractat'h eine» Thcil ihrer Eroberungen sichern wollen. Werde man sich hiergegen ungefügig erzeigen, können sie sicherbaß die kühnen Truppen, deren Überlegenheit sich bereits zu sehr gezeigt habe, auch in ihr Gebiet cindnngen.könntet Ihr Widerstand leiste» und welche Mittel hätten Euere wahren Freunde. Euch wieder in die alle Freiheit'ezen, wenn Ihr völlig vernichtet oder unterjocht seid? Ist eS nicht angezeigter und klüger, bei Zeiten nachzu-"nd günstigere abzuwarten, die nach aller Wahrscheinlichkeit in nicht weiter Ferne sind. Wenn diese Kantone^ N'rch ihr Verhalten einem sichern Verderben auösczc», verlange Gott unfehlbar von ihnen auch Rechenschaft über^ ^Adigung, welche sic der heiligen Religio» zufügen und über die Sclavcrci, i» welche sic durch ihre Schuld^ Nachkommen gebracht haben werde». Der Botschafter rathe sehr zu zwei Dingen; die Gesandten unvcrweilt8ricdensu»tcrhandluugcu zu ermächtigen und zweitens, was das Wichtigste >ci, mehr als je einig zu sein.

LandcSarchw Schwl^ Acic» T°M»burg. <Orig.> - Swaisarchw Lucm.i Acten T°M,U.»rg. <C°pic.,

klber die llncinigkcit der V Orte und die mündlichen Zurechtweisungen des französischen Botschafters vergleiche' öen ausführlichen Bericht der schnovzerischeu Gesandten vom 17. ^uni.

LandcSlNchiv Schwyz: Acte« Poggenburg. (Orig.)

^ 1712, 17. Juni. Zürich und Bern a» den ReichSconvcnt in RegcnSburg. AuS dem an den Reichs-

gelangten kaiserliche» EommissionLdecret entnehmen beide Stände mit Bedauern, wie der Kaiser über die^ Wnburger Angelegenheit ganz ungleich verständigt worden sei, weshalb sic zur Richtigstellung der Thatsachcnst»' Ncchtfcrtignng nachstehendes gründliches Factum einlegen.

* Staatsarchiv Zürich: Geheim. Missivcnbnch p. 13 t.

Nachdem beiden Stände» Zürich und Bern zum Vorschein gekommen ein kaiscrl. Commissionsdccrct an des^' Nöm. Reichs Kurfürsten, Fürsten und Stände zu RegcnSburg anwesende Herren Räthc. Botschafter undTau ""d ste daraus zu ihrem Bedauern ersehen, wie das, Jhro Röm. kaiscrl. Majestät von den toggcnbnrgische»Hab" wie sie sich wahrhaftig her- und zugetragen, sondern anderwärts ganz ungleich berichtet worden seien,alle!" ^ daher bcmüsiigt befunden, hiemit eine gründliche Vorstellung der Sachen wahrer Beschaffenheit mittz ^ziemender Ehrerbietigkeit darzulegen. Es ist in lobl. Eidgenossenschaft keine verborgene, sondern wcltkuudigc"-in!' wer auch immer wäre, der wider sein bessere« Wisse» und Gewissen ein Anderes behaupten wollte, denTtä? publica überzeugen, wie denn derer vielfältige in öffentlichem Drnk liegen, das, nämlich beide

3"rich „nd Bern die toggenburgischen Streitsachen von Anno 170, an, da sic sich zu erweitern angefangen,Hj.. , "b'ld, welche diesen Leuten widerfahren, Männiglich hat erkennen können, jederzeit durch güt- und schicdlichedes ? eidgenössischem Herkomme» abzuthun und alle Weiterungen abzuweichen sich äußerst beflissen; von Seiteh, ^">1 Abte» zu St Gallen aber »nd den katholischen Orlen jederzeit solche Hindernisse und 'l'orxiverkmtumon

»elegt worden, daß einmal der erwünschte Zwek zu erlangen unmöglich gefallen.

^ - 'st weniger nicht, daß in Anno I7»l> Ihre kaiscrl. Majestät Joscphus I. glorwürdigstcn Angedenkens, wiecs k>iesc Streitigkeiten durch gütliche Mittel und Wege gern beigelegt sehen möchte», die Erinnerung gcthan;jede!" " aber beide lobl. Stände damals »nd auf die Harnach von dcroselbe» wiederholte Erinncrnngöschreiben sich«»de? "'Uwvrtlich dahin vernehmen lassen, daß sic, beide Stände, hiezn bestens geneigt verbleiben, wen» sie nurRhw gleiche ehrliche und aufrichtige Intention verspüren thätcn; Massen sic hiezu beständig die gute Hoffnung

die kMi« weit sie sich aber betrogen befunden, zeigt sich heiter daraus, daß nicht nur in obcrdcutem 170t>. Zahr»ieh?Nischcu Orte ohne beider lobl. Stände Wissen und eigenmächtig ein ganz gefährliches und daS Geschäft«bim ""'"irrendes Gutachten gestellt, sondern in Anno 170» eben wiederum durch die katholischen Mediatoren"'"s gestellten sehr bedenklichen Schlusses, wie beiverwahrtc Beilage sub Nr. 1 zeigt, alle gütliche"""shandlung abrumpirl haben, lind gleichwie beide Stände Zürich und Bern und zwar in keinem e.gcn-

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