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667. 1712, 16. Juni, Aarau. Die lucernischcn Gesandten an Lucern. Die Instructionen der V Orteganz auseinander. Neben Luccrn sei Uri für den Friede», die andern für energische Fortsezung des Kriegs-das lezte Mittel haben Luccrn und Uri den französischen Gesandten zu Hilf genommen, um Schwyz, Untern"'und Zug dahin zu bringen, daß sie sich auf das Tractircn einlassen, was sie endlich zusagten, indem deran ihre Obern ein entsprechendes Mahnschreiben abgehen liest. Laut Bericht des französischen Botschafters ß ^in Wallis die Dinge nnglükselig zn, da die zurükgckehrten Truppen im Lande eine halbe Nebellion airgcst^'^Norgesezten übel tractirt hatten, daß sich keiner mehr darf sehen lasse» und auch eine Garnison nach Sitten ^werden mußte. Hieraus könne man schließe», welche Hilfe oder Diversionen von Wallis zu hoffen sein wcrU^
Staatsarchiv Luccrn: Acten ToMnburg.
66kl. 1712, 16. Juni. In Aarau treffen die Abgeordneten deö Doggenburgs ein, nämlich PannerherrHauptmann Keller, Obcrcommissär Genna»» und Sckelmcistcr Rüdlingcr, nebst Hauptmann Nabholz vo»
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg-
666. 1712, 17. Juni, Buonas. Kricgsconfcrcnz der V Orte. Genaue Aufzeichnungen über die Verhandlefehlen. Wir geben folgende Actcnauszüge: ^
1. Lucern insiruirt de» Gesandte» Oberst Jost Amrhyn den Iii. Juni: Luccrn sehe nichts Anderes "K' ,
unter möglichst günstigen Bedingungen den Frieden zu suchen. Weiterhin solle der Gesandte sich nicht a>rund allfällige Hilfsbegehren ablehnen, da Lucer» außer Standes sei, einige Mannschaft abzugeben; weitere
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solle er all rvkoronänm nehmen.
2. Lncern an die IV Orte, 17. Juni. Lucern habe die Relation über die heutige Confercnz >» ^angehört und einerseits die auf das äußerste bedrohte Kathvlicität tief beherzigt, anderseits aus Aarau
daß zu dieser unglüklichcn Lage als größtes Unglük sich noch die eigene Uneinigkeit geselle. Die Orte st'llc" ,vor Allem ihre eigene Faßung und gute Einigkeit wiederzuerlangen suchen. Das von Zug speciell gestelltedie Vcrtheidigung des Passes bei der Wart zu übernehmen, werde abgelehnt, da Lucern seine eigene Grenzen u»lassen müsse, um ein oder zwei Corps für den Nothfall da und dort concentrircn zu können.
Staatsarchiv Luccrn: Actcn ^ ^
3. Rechtfertigung des schwyzcrischen Gesandten, Statthalter Joseph Anton Rcding, vom 25. Juni, a» ^ ^amniann und iliath von Schwyz gegen Anschuldigungen an der Landsgemeindc vom 23. Juni, als
nicht gemäß Jnstrttction aufgeführt. Statthalter Rcding stellt den Verlaus der Konferenz also dar: d>t
vor, daß man bei der Sachlage möglichst trachten solle, mit den zwei Städten Frieden zu machen, wofür » ^Gesandten zn Aarau instruirt seien. Sollte aber ein verbündetes Ort angegriffen werden, so werdees nicht ebenfalls angegriffen werde, sucurrircn. Uri eröffnete, nach sichern Berichten werde Bellenz vo» ^aus bedroht, da von Zürich und Bern viel Geld nach Bünden geschikt worden sei, »in sie zn diesem ^rd ^bringen. Auch gegen Glarus »nd Bern müsse Uri die Posten bcsczt halten. Was außerdem Uri z»oder Defensive thun könne, werde es ans cinmüthige Erklärung hin erstatten und sich von den meh>u»nicht söndcrn und werde helfen, wenn ein Ort oder Rappcrswyl angegriffen werde, ohne jedoch die StarHilfstruppen anzugeben. Statthalter Rcding habe seine Instruction verlesen und abschriftlich an H>'»- 'und Zurlanben mitgethcilt und vcrdeutet, daß Schwyz den Frieden mit den Waffen in der Hand zusei, wenn bei den katholischen Orten gleiche Absicht walte. Ob- nnd Nidwaldcn bedeuteten, ihre 3»st'"^.
Aarau seien, de» Frieden keineswegs so, wie Zürich und Bern ihn wolle», einzugehen. Der Hilst V"Landammann Anderhalden von Obwalden, dieser Stand habe auf dem Brünig gegen Bern zu wehrenlange Zeit viele Mannschaft im Baarerboden und in Rappcrswyl und könne also wenig mehr leisten. 'will halb so viel Hilfsmannschaft geben als Obwalden. Lanvcsarchw Schwyz: A-t-n T°m°ub»rg ^
766. 1712, 17. Juni, Aarau. Der französische Botschafter an (Uri), Schwyz, (Untcrwaldcn u»d ^^..jgkeiisei von dem gegenwärtigen Zustand der Kathvlicität in der Schweiz lebhaft durchdrungen, allein Gottes Bau»und die vollkommene Kenntniß der Intentionen des Königs nöthigen ihn, offen herauszusage», daß dEsi