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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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^ ^üude auf gcmächlicherm TLeg und durch sanftere Mittel hätte erreicht werden mögen. Ziachdem es aber'ü>f mdar Waffe» gekommen sei, erscheine den Generalstaaten nichts besser und crwünsehlicher, als annoch^sser bedacht zu sein, dasi der Bruch, ehe er grösier werde, wiederum heile und der Zwiespalt je eher destoRülich aus dem Weg geräumt werde. Durch die Gesandtschaft in Wien habe man dem Kaiser Vorstellungenhchei ^'"^ci Partei zu nehmen, sondern durch freundliche Mittel zur Stillung der nnzcitigcn Unruhe» mitzu->ei/" - ^ Niederlande rathen statt den »»sichern, köstlichen und gefährliche» Weg der Waffen, so gut er auch^ lluterhandluugcn zu schreiten und die Wirren durch ein gutes Abkommen gütigst z» enden und inINchc Mäßigung an de» Tag zu legen, dasi der Widerpart desto eher zu billigen Zugeständnissen gebracht werde.

Staatsarchiv Zürich: Acten TcMenburg. Orig. (Holländisch.)

^712, 13. Juni. Note der Generalstaaten der Vereinigten Niederlande an ihren Gesandten in Wien,^ n ^'usiinx. Der Gesandte solle auf den Kaiser wirken, dasi er nicht gegen Zürich und Bern, die während des'^'kgs so treu ans seiner Seite gestanden, Partei ergreife zu Gunsten der französisch gesinnten katholischendie av sehe offenbar nichts lieber, als dasi die Wirren in der Schweiz andauern, in der Hoffnung, durch

und Vcrtheilung der Waffen, die jezt wider sie gebraucht werden, großen Vortheil zu bekommen.Der » > ^abe bereits versucht, durch Versprechungen beide Stände an sich zu ziehen und dem Kaiser zu entfremden,söch Hof solle sieh bedenken, diese Bestrebungen durch feindliche Schritte gegen Zürich und Bern zu

^se>d Gencralstaaten stehe» in äußersten Sorge» vor dieser Conseguenz und haben beinebenS noch ein

^irr« ^ ^"teresse wegen deS in ihrem Dienste stehenden GvrpS der protestantischen Kantone: denn wenn sich died' ^ Vrnge ziehen, besonders wenn sich das Reich oder andere Mächte dareinmischen, sei zu besorgen,zurükbernfen werde. Wenn der Abt auch noch im Recht wäre, müßte doch das grosic Interesseüberwiegen, nämlich dasi die protestantischen Orte nicht von denselben getrennt und die Alliirtcn unterch lMchwächt werden. Dieser Beschluß soll auch de» kaiserlichen Minister» Zinzendorf und Baron vonlh„ ^,!"ü'ie dem holländischen Residenten zu Regensburg und dem Gesandten in Grosibritannicn zu bestmöglichster

lVN'den. Staatsarchiv Zürich: Actcn Toggenburg. Abschrift bei den Acten Tog^enbnrg v. 3t). Juni.

Juni. Die Stadt Baden klagt den unbetheiligten Orten in Aarau die ihr widerfahrendelZgg.. ""ü, dasi ihr nämlich sämmtliche Gesehüze und Waffen weggenommen wurden, die Gloke» mit mehr als^ll»ad" " Zurükgekanft werden mnsiten und alle Fourage um die Stadt herum aufgezehrt werde. Die zugesagtenTsih Wmgspuukte seien »och nicht zugestellt worden, die Panner, das Archiv, gemeiner Stadt Gültbriefe, dasdar Stadt Gelder und Vorräthe seien in Verwahr genommen. Bade» bitte die unbetheiligten Orte' Verwendung, dasi es in die vorigen Freiheiten wieder cingesezt werde.

Staatsarchiv Ziirich: Acic» Toggcnburg. (Abschrift»

verlangt Bern die Übersendung eines Verzeichnisses aller Gülten, Renten und Gefälle der Stadt>t^ ün Inventar über das vorhandene Silbergeschirr und daö baare Geld und die Vorräthe an Wein

^mittel», die sämmtlich zu gleichen Thülen unter die beiden Stände gcthcilt und in Sicherheit gebrachtde» ^'üet>. Sämmtliches Silbergeschirr der Stadt bestehend in Bechern, Schalen u. s. w. hatte ein Gewicht^üü)e>, ^ O.uintchc» ; ferner findet sich an baarem Geld im Gewölbe auf dem RathhauS, außer dem Spital-,

^ llvcj Nrinengttt, vor 136,910 Pfund 12 Schilling 3 Pfenning. Auf Befehl von Bern wird auch übersvfo^ Schlosi Baden gefundene» Handmühlcn das LooS geworfen. Bern läßt die ihm zugefallene Mühle"hcn und nach Aarburg bringen. Über deren Construction sagt der bernische Commandant von Baden,die ^ ' "daß unter so vielen dergleichen Nanceuvres, die ich mein Lebtag gesehen, mir keines so ourioss unter^lhe'l üefallcn". Zürich beschließt den 21. und 22. Juni, um der Reputation beider Stände willen solle die^l>>,u ""Ü des Geldes, des Silbergeschirrs, Weins u. s. w. der Stadt Baden beiseitgcsczt und dafür eine Gcldcon-die^h^' pjg Thaler auferlegt werden. Bern lehnt den Vorschlag den 25. Juni, soweit es

' ""g des baarcn Geldes und Silbergeschirrs betrifft, ab, und befiehlt, dasi sein Antheil ihm zugeführt werde.

Staatsarchiv Venu Tvggenburgbitchcr L. 300, 303, 313, 315, 354, 35k.