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649. 1712, 3. Juni. Rath und Burgerschaft von Baden leisten beiden Ständen Zürich und Bern Huldigungliefern die Waffen ab. Staatsarchiv Zürich: Acte» Toggenburg.
65V. 1712, 3. Juni. Die Gemeinden des obern und untern Rheinthals ergeben sich an Zürich und Bern^ huldigen ihnen, jedoch unter Wahrung der Rechte von Glarus und Appenzell.
Staatsarchiv Zürich: Acte» Toggenburg, sämmttiche Uiitcrwcrfmigsactc im Original. — Staatsarchiv Bern: Toggenburgbuch N. 354.
631. 1712, 4. Jnni. Sekelmeister Rüdlinger und Hauptmann Keller aus Toggenburg eröffnen vor einemusschuß von Zürich und den Repräsentanten Berns in Zürich, sie hätten mit Freuden 4l)ll Mann Hilfstrnppen""ch Zürich geschikt und empfehlen sich fernerhin in die Gunst beider Stände. Hauptniann Nabholz berichtet insbe-/"dere, daß zwischen den Katholischen und Evangelischen im Toggenburg wieder einige Reibungen entstehen wollen,'udeiu die katholischen Landräthe und besonders Obercommistär German» anfangen, die widerspenstigen Toggcn-"rger wieder allgemach in das Land zu lokcn und solche zu pardonnircn vermeinen. Ferner verlangen die^Agenburger in Aarburg auch vertreten zu sein und gehört zu werden, wenn es daselbst zu Fricdcusunterhandlungen°u»ue. Es wird daher uuter beider Stände Namen den Toggenburgern der Austrag gegeben, gegen die eigene»Lande »»treu gewordenen Landlente unparteiische Justiz zu üben ohne Ansehen der Person und nach Gestaltsamc^ Fehler, wie die Landräthe es nach ihrem Gewissen verantworte» können.
Staatsarchiv Zürich: Geh. Rathsmanual p. 145. Geh. Misjivenbuch p. 289.
652. 1712, 4. April. Zürich an seine Gesandten in Aarburg. l. Die Gesandten sollen mit Bern berathen,^ ^s schyi, iczwr badischer Tagsaznng beschlossene Schreiben betreffend die Einschließung in den bevorstehenden»genieinen Frieden in Ansehung der evangelischen Orte in der damals festgestellten Faßnng abgehen solle, ob und''e der Punkt wegen Poggenburgs darin abgeändert werden wolle, und endlich ob auch noch die Ansichten der übrige»^"gelischm, Orte darüber eingeholt werden sollen, was Zürich nicht für »othwendig halte. 2. Mit Bern soll dasToggcnburger, bei den Friedensverhandlungen auch anwesend zu sein, überlegt und berichtet werden,'>t die nöthige Einladung nach Toggenburg abgehe» kann. Staatsarchiv Zürich: Geh. Wissiv-nbuch x, 28?.
^ 653. 1712, 4. Juni. Lucern an seine Gesandten in Ölten. Oberst Jost Amrhyn habe über die jüngst ing gehaltene Conferenz einen Bericht erstattet, von dem nichts Mehreres z» sagen sei, als daß Lucern seiner Ansicht^6) von und bei de» katholischen Orten nichts zu hoffen habe und anders als der Bauern und Städte Confufion, 'Ucht erwarten könne, so daß Lucern endlich und annoch in der Zeit für sich schauen und sich selbst so bald^ möglich rathen und helfen müsse. Von den Spccialiräten wolle und möge man nicht reden, sondern manlchle den Gesandten einfach die Beförderung des Friedens. Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggenburg. (Conccpt.)
654. 171Z Juni. Der Landgraf von Hessen-Kassel versichert die Stände Zürich und Bern, daß er derenin dein gegenwärtigen Toggenburgerstreit bei dem kaiserlichen Hofe und sonstcn vertreten und untcrstüzen
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (Orig.)
de,, I"'u- Der Agent deS Abts in Wien, U. Blasius Bender, überreicht im Namen desselben und
dgp ^ gegebenen onrtv blunelw Gebrauch machend, dem Kaiser in Prcßburg den 13. Juni folgendes aus Hohenems>u>d^ ^ttgesuch: Der Kaiser sehe den Abt vor seinem Angesicht und Thron auf de» Knice» liegend, von Landdeshalb vertriebe», weil er, der Abt, sich in den mächtigen Schuz und Arm des Kaisers geworfenein ° bisheriger Treue und dem Vertrag mit Kaiser Leopold nicht abstehen wollte. Das allein sei die
und wahre Ursache des Elends und der Noth des Abts. Am schmerzlichsten falle ihm, daß Freunde und^6en, das mehr als 11»l> Jahre bestehende Stift wäre nie in solche Dcsolation gefallen, wenn cS sich nichtHoff " ^Üerlichen Schnz ergeben und mit dem ErzHaus so enge verbunden hätte. Gleichwohl lasse St. Gallen die""ug nicht sinken, daß der Kaiser Schuz und Hilfe gewähren werde.
StistSarchtv St. Gallo»: Eopialbanb I? IS87.