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G ^ u»d wcggcnvmmc» und sich seines Landes völlig Gemeistert haben, so das, der Abt sein Heil ausier seinemci», ^"usc U> suchen bcniiißigt sei und, da beider Städte Absicht dahin gerichtet sein soll, das Gotteshaus zu>»ü"! ^6leich nach ihrem Willen 511 zwingen, vom Kaiser Beistand und Rettung, sowie die Zufuhr von Lcbens-»ia^ ^^augt habe. Den Kaiser befremde das ungerechte und thätliche Verfahren der beiden genannten Kantone^ ^'nig-, da sie allem Anschein nach auf die vom kaiserlichen Gesandten auftragsgemäß gethancn Abmahnungendie 21"'^ Nnkstcht nehmen als ans jene des verstorbenen Kaisers, so habe der kaiserliche Hof für uöthig erachtet,sinnen Haupteoinmissär, Cardinal von Lainbcrg, bei der Reichsversammlung in Rcgenöburg mittelstgü^.^uöhnlichcu Cominissionsdecrctes anzubringen und darüber von den Kurfürsten, Fürsten und Stände» ein^"^"^chteii z>, begehren und des Reiches lehenbarc Gerechtsamen in Toggcnbnrg aufrecht zu erhalten, welche derdlih ' ^ ^ch)svcrsain»il»ng durch einen giechtSkundigcn, der unverzüglich dahin abzuordnen sei, vorstellen und sonstsi>r ^^thwendigc vorkehren lassen solle. Inzwischen gereiche dem Kaiser des Abtes unbewegliche StandhaftigkeitEs, ^^iserlichen und ÜieichSrechtc zu bcsonderm gnädigem Gefallen ; der Abt habe sich des allmöglichcn kaiserlichenBeistands, so viel es die gegenwärtigen Läufe immer erleiden, festiglich zu getrosten und solle, wenndas beiden Kantonen irgendwie ein den Reichsrechten nachtheiliger Vergleich zugemnthct werden wolle, dagegenzj ""^gcndc kaiserliche Inhibitorium vorzeige». Im Weiter» sei an die ausschreibenden Fürsten des schwäbischenKtr?^ vberösterreichischc Regierung in Innsbruck die Weisung bereits ergangen, dein Abte und seinen
' ^ggcnburgischen llntcrthanen auf deren Ansuchen das bedürftige Getreide über den Bodenscc oder ans>»s/e' zukommen zu lassen. Das Gleiche werde nnter heutigem Datum dem Bischof von Constanz noch
ändere zugeschrieben, mit dem Ansinnen, dem Abte in allen thunlichcn Dingen die hilfliche Hand zu bieten.
Stiftsarchiv St. Gallen: lli8torioa., 28. (Orig.)
H 1712, 22. Mai, Prcsibnrg. Kaiserliches Inhibitorium an den Abt von St. Gallen. Nach empfangenem
"der bie eigentliche Bewandtnis; der Streitigkeiten zwischen dem Abt und seine» toggenbnrgischcn Unterthancn,
der e.^ Kaiser Joseph vcranlaßtc Mcdiationsverhandlung und deren Abbrechung, und über die Fruchtlosigkeitkaiserlichen Rescripte, und nachdem beide Städte Zürich und Bern unlängst in Toggenburg mitehrt ^ Hand eingefallen und dasselbe bemeistcrt, alle Schlösser bcsezt, die Kirchen und Klöster geschändet, vcrun-ausgeplündert, die Geistlichen und andere treue Unterthancn übel behandelt und sonst darin so feindseligAbt ^ben, dasi der Abt sich anderwärts hin habe retten müssen, mit welche» Proccdnren beide Kantone den^ugchung ihrer Vorschläge zwingen wollen, gebietet und verbietet der Kaiser dem Abte, da er eine irgend^crd^ ^uuknng der in Toggcnbnrg habende» kaiserlichen und deS Reiches lchcnbare» Rechte keineswegs zulassen»ist r' Bcrmeidnng der kaiserlichen und deS Reiches Ungnade, weder mit seinen rebellischen Untcrthane», »ochLeb. Städten Zürich und Bern irgendwie freiwillig oder gezwungen über die genannte unmittelbare kaiserlichetirrs^^chkigkeit jezt oder hinkünftig eine» Vergleich einzugehen, oder jene in Compromiß zu stellen. Der Kaiser"chte^ ^ ^1't ""b sein Gotteshaus ihre Eide und Pflichten gegen das Reich schuldigstermasscn bcob-'"'ssen vor Eingang dieses Befehls ans nichts eingelassen haben oder solches künftig ohne kaiserliches Vor-
dc„, Bewilligung thu», noch viel weniger etwas gegen die schwere» Pflichten schließen werden, womit sie»»d ^"'üchtigen Gott, dem Kaiser und dem Reiche verbunden seien, widrigenfalls der Kaiser solches jezt und dannb>„. und jezt als ungültig »nd nichtig erkläre, und de» Abt und sei» Gotteshaus als Inhaber der toggcn-d»r " ^eichslehe» keineswegs daran gebunden wissen wolle, wonach sich der Abt gehorsamst zu richten undHodei, zu hüten wissen werde. .....
Stlftsarchw St. Gallen: llistoriea tuse. 28. (Orig.)
^1'L, 23. Mai. Bericht der luccrnischen Brigade in Boswyl an Lucer». Die gestrige Musterung habeditß das Corps ä2W Mann stark sei; den Frciämtern sei aber nicht zu trauen, sie lassen sich verlaute»,
e^ uns die Schlachtbank liefern lassen. Gestern Abend haben sich etwa 20tt Walliser abscntirt. Es""H "ur cttva 2R>l» Mann Luccrner, mit welchen dem Feind nicht wohl die Spize geboten werden könne.Halbs, ss! hart bedrängt; ans den Höhen gegen Bremgartcn lassen sich zahlreiche Zürcher sehe». 'Als das