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5,94. 1712, 22, Mai, Mellingen, Bericht der zürcherischen Kriegsräthe an Zürich, Nachdem sich dieMellingen an die Verner ergeben, treffen die in Lenzbnrg befindlichen Gesandten beider Stände in Mellingen süber die Manntenirnng dieser Stadt folgende Anordnungen: 1 'Nach der in Kaiserstnhl beobachteten Regel»morgen sämmtliche Burger und zubchörige Mannschaft beiden Ständen das Handgclübde leisten, 2, Der Garnmuß die Kirche oder ein anderes geeignetes Lokal znr Abhaltung der Predigten angewiesen werden, 3, DieBürgerschaft wird entwaffnet. 4. Die näher» Bestimmungen über vic einzulegende Garnison werden denossicieren noch vorbehalten, 5, In den Dvrfschaften der Grafschaft Baden soll in bisheriger Weisewerden, die Ilnterthanen für beide Stände in das Gelübde zu nehmen. Das Nämliche im Freiamt zu voW ^wird dem Kriegscorps von Lenzbnrg überlassen, K, Die Gesandten von Bern verlangen die Fvrtseznng derOper»^nach links und rechts, da das Volk durch langes Hinhalten im Felde mafileidig werde; die Gesandten vonerklären aber wegen Mangels an Befehlen nicht eintreten zu können. Die Berner bemühen sich darzustelle», ^die Bcmächtigung BrcmgartenS beiden Ständen weit vortrefflicher und leichter sei, während Zürich lieber e>»von Bade» gehört hätte, zumal Bern sein Contingcnt bei dem zürcherischen Corps zurükziehe» wolle. Die Ges»»von Zürich gewärtigen daher nähere Verhaltöbefehle.
Staatsarchiv Zürich: Acten ToMnlmrg, <Ong1
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511'». 1712, 22, Mai, Die Repräsentanten Zürichs in Lenzbnrg und die bcrnischen KricgSräthetreten ans das abermalige'Ansuchen der unbetheiligten Orte in Baden vom 11, Mai, mit den Feindseligkeitenhalten nicht ein; sie können nicht davon abstehen, die erhaltenen Befehle so cxequircn zu lassen, dafi dieh'»^welche diese öfter ungebührlich und unfriedlich behandelten, znr Gebühr gezogen werden, wozu gestern ein gli»Anfang gemacht worden sei,
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg-
1712, 22, Mai, Vormittag, Die Stadt Wyl ergibt sich nach kurzem Bombardement, Die Capit»^,,lautet: 1, Es werden beiderseits zwei Geiseln bis zu beider Thcile Unterzeichnung und völliger Exectttü'»Kapitulation ausgewechselt. 2, Die Stadt Wyl, Schaubegg, St, Peter sollen mit allen den daselbst sich besi»^^Canonen, Munition und Proviston eingeräumt und überlassen werden, 3, Den hohen und nieder» Officiere»,'gemeiner Soldatesca wird zugelassen, mit fliegenden Fahnen, klingendem Spiel, Equipage und zwei kleinen St»^^zu jedem sechs Schüsse, wegzuziehen, 4. Landshauptmann Keller soll mit seine» Möbeln ungehindert wcgh^,mögen, 5, Wegen vorgegangenen Ranbcns und Plündcrns soll keinem Ossicier nichts zugesucht werden,Bürgerschaft und Klöster sollen bei ihrer Religion, Freiheiten und Rcchtsamcn verbleiben und denselben »zugemuthet werde», 7, Eine Garnison wird man nach Gutsinden beider Stände in die Stadt legen, 8, Züreh^^bcrnerische und äbtische Gefangene sollen gegen einander ausgewechselt werden, !1, Das Ranben, Stehle»Plündern in und auficr der Stadt solle den Soldaten nicht gestattet noch erlaubt werden, 1(1. Da der Äl»Rechte auf Wyl, und der Hof Wyl seine Rechte und Emolumente sich ebenfalls vorbehalten haben, ft'lle» ^Punkte beiden Stände» Zürich und Bern, um mit dem Prälaten darüber nach Belieben zu tractiren,überlassen sein, Geben im Feldläger vor Wyl den 22, Mai 1712,
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggeubnrg, <Orig,) , Staatsarchiv Vera: Tvggcnbnrqbiichcr Band I!, I>, ZA--»»»'
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Ü117. 1712, 22, Mai, Schultheis! und Kriegsräthe von Lucern in Surfte an Brigadier Sonne»^',^Muri, Nachdem der Feind in den Freiämtcrn soweit vorgcrükt, könne nicht mehr anders geholfen werden, »' >.alle einzelnen zerstreuten Corps cvnccntrirt und aufgestellt und der Feind ohne weiteres Bedenken im Felde "griffen werde, Ei» gleicher Befehl erging auch gleichzeitig au Statthalter und Rath zu Lnccrn,
Staatsarchiv Lncer» : Acten Tog^cnburg, tswü»
5,118. 1712, 22. Mai, Preßburg. Kaiser Karl an de» 'Abt von St. Gallen. 'Nicht allein aus de^Memorial, sondern auch aus verschiedenen von anderwärts her zugekommenen Berichten habe der Kaiserdaß die Kantone Zürich und Bern die Grafschaft Poggenburg neulich mit gewaffneter Hand überzogen,befindlichen Schlösser und Klöster beftzt, dem 'Abte und seinen Ordensgeistlichen alle Einkünfte und den Lebens»»^