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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lebensmittel. I» Antwort hierauf verdentct Lucern gleichen Tags, cö sei unbegreiflich, dasi man keinenmehr nachkomme und stets mit allerlei Beschwerden nichts als Widerspenstigkeit zeige. Luccrn protestire, bai>dem Feind Alles so ohne Schwertstreich preisgeben wolle ; es scheine, daß man de» Walliser» und den frciänü'^Untcrthanen nicht mit dem nöthigen Zutrauen entgegenkomme.

Staatsarchiv Luccrnt Acten To>M»burq. rOriqiualmisjivcn.'

<i<>1. 1712, 23. Mai. Mellingen. Die Kricgsräthc und Generalität der Stände Zürich und Bernan die Stadt Baden das Ansinnen, die dortige Garnison der V Orte abzuschaffen, die Stadt davon z» 1^'und der beiden Stävte offen Haus zu sein und neutral zu bleiben, endlich gleichen Tages noch eine 'Abordnung ^Mellingen zu senden. Ebenso ergeht an die Dörfer der Grafschaft Baden und a» einige deS Freiamtö der ^beiden Ständen die Huldigung zu thnn. Cvmmandant und Rath von Baden geben den 23. Mai den katlst'l^Orten hievvn Kenntnis! und verlangen Rath, was sie thnn sollen, da sie nun von allen Seiten eingesper^abgeschnitten seien.

Staatsarchiv Bern: Toggenbnrgbüchcr II. 440. - Landcsarchiv Schwyz: Acten TvZZenburg-

Uber die Situation von Baden ist auch noch ein durch Vermittlung des französischen Botschafters übct^^spcdirtcr Bericht von Landshanptmann Rcding an Schwyz vom 25. Mai zu vergleichen, der steh namentlich "die Haltung des Klosters Wcttingc» beklagt.

Lavdcsarchiv Schüchz- Acte» Toqgrnliuri;. (Origl

<i<12. 1712, 23. Mai. Hauptmann Nabholz bcsczt mit dem toggcnbnrgischen Corps die Schlösserund Glattburg; gleichzeitig unterwirft sich das Amt Goßau den beide» Ständen.

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (Orig.) Staatsarchiv Bern: Toggenbnrgbnch l!. 343-

<><13. 1712, 23. Mai. Zürich gibt dem bei Mellingen stehenden Corps folgende Befehle: 1. Den ganze» ^^^>1berg, ob sich und nid sich zu säubern und zu verwahre»; 2. durch die Bauern die Verhaue und Verseht",: ,beförderlich aus dem Weg räumen zu lassen; 3. die Bauern sämmtlich zu citircn und in Gclübd, dieaber in wirkliche Huldigung zu nehmen und ihnen die Waffen wegzunehmen; 3. die entlaufenen und bös»» ^ ,Papisten von Spreitcnbach zur Verantwortung vorzuladen, auszusuchen und sämmtlich gefangen nach Zürich ^zu lassen. Dem Vogt von Spreitcnbach ist eine Citativn an das Hans zu schlagen, des Inhalts, wen»nicht binnen wenigen Tagen stelle, man gegen sein Hans und seine Güter, als denjenigen eines Rebellenrädelsführers cpeguiren werde; 5. sofern allfällig den Evangelischen in Spreitcnbach geraubte Sachenwerden, diese ihnen wieder zuzustellen; <>. mit den bcrnischen Kriegsräthen sich über den Angriff auf Brenig»^'"Verbündlhen. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (Orig)

<><14. 1712, 23. Mai. Bern verlangt im Namen beider Städte von Basel die Aufstellung von 2l><>^gegen Solothurn, da befürchtet wird, in lczterm Orte möchte troz der zugesicherten Neutralität der bekannte kaRcligionöeifer die Oberhand gewinnen. Basel gibt hierüber ausweichende Antwort.

Staatsarchiv Bern: Toggenbnrgbücher v. 549. u. ^

<i<15. 1712, 23. Mai. Der zürcherische Repräsentant in Bern an seine Obern. In Bern haben ^Ideen und das System über den gegenwärtigen Krieg seit seiner Hieherkunft merklich geändert; man stelsi " .x»der Begierde, den Sachen einen geschwinden Ausschlag zu geben. Die Freude über die Einnahme von ^sei unbeschreiblich; die eroberte Artillerie sehe man als gutes Omen zu völliger Auöwezung der vilmcrgischc"an. Die glüklichen Erfolge verändern die Gemüthcr derjenige», welche bis anhin der Sache widrig und h>» 'gewesen seien, urplozlich. Staatsarchiv Zürich! Actcn TvMvüurg.

<><1<>. 1712, 23.-25. Mai. Bürgermeister, Schultheiß, kleine und große Näthc von Zürich und ^ ^England, Holland, Preußen, Hannover, Hessen-Kassel und Württemberg (nnit. inutnnlli«.) Nachdem die W ^die Gewalt zu völliger Unterdrükung der Freiheiten und Gerechtigkeiten des Landes Tvggenbnrg auf das