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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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anzustiften, suchen beide Stünde den Frieden in der Eidgenossenschaft zn erhalte» nnd lassen sich stets angelegen 1^'de» C'rbverein niit dem ErzHaus Österreich zu beobachten nnd halten sich des Gleichen auch auf Seite Östcrr» ^um so mehr versichert, weil ihnen zu Andern, nnd Widrigem und zur gewaltthütigen Abreismng der toggenbnrg^Lehen nichts beigemessen werden könne.

Staatsarchiv Zürich: Geh. Missivcubllch p. 247. — Staatsarchiv Bern: To^gcnbnrjchnch I!. 185, 138.

5>75. 1712, 1l>. Mai. Bericht der Oberkriegsbeamtcn in Baden. Die Abschneidung des Seils bei demin Windisch habe bei den Bernern grosie Erbitterung erwekt; in Brugg habe,, sie die mit Salz befrachtetender Koblenzer Schiffleutc weggenvunuen. Die Bcrner fasse» im Siggcnthal immer mehr Posto und Zürcherdringen gegen Spreitenbach nnd Dietiko», Würcnloö nnd Wettingcn vor, tvodurch Bade» sehr bedroht sei- .den Compagnien von Zug »ud Schwyz in Gebistorf herrsche ein aufrührerischer Geist; ein Theil derselben seiaufgebrochen; in Gebistorf Hütten sie gehaust, als würc ei» abgesagter Feind da gewesen. Es sei zu ,venigzur Bcrthcidigung der Stadt Baden da, u. s. >v.

Staatsarchiv Zürich: A. Toggenburc;. (Orig.) Ein gleichartiger Bericht d. Landshauptinann Neding v. 16. Btai i. Landesarchiv Schwyz-

1712, Iii. Mai. Landvogt Hieronymus Thormann in Baden ersucht die V katholischen Orte, dickstdrei Wochen über ihn verhüngte Eingrenzung aufzuheben und ihm allfalls Gelegenheit z» geben, zn beweist»'er sich keinerlei Pstichlvcrleznng habe zu Schulde» kommen lassen.

Swatöarchiv Luccni il. Vaiidc3nrchiv Schlvyz: 'Acten To^^enlnic^.

Zl»

!»77. 17!2, 17. 2lpril. Kleine und grosie Rüthc von Zürich an die unbethciligten Orte i» Bade»-Hinblik ans das langjührige, aufrichtige Bestreben, die toggenbnrgisehen Streitsachen in Güte zn erledigen,die fortgesczten Bemühungen der Gegenpartei, die von Zeit zu Zeit so vielfültigc» Hindernisse cinzustrene» ^auch die lczte Tagsazung in Baden zu vereiteln gewicht habe, biete ein nochmaliger Congresi weder 2ittl»b nHoffnung auf eine fruchtbare Erörterung. Gleichwohl wolle Zürich den Tag in Olte» und Aarburg nochbesuchen, wenn zuvor versichert werde, dasi alle katholische» Orte mit ausreichenden Instructionen ebenfalls crM'

Staatsarchiv Zürich: Geh. Misswcnbuch i>.

.778. 1712, 18.—23. Mai. Schultheis;, kleine und grosie Rüthc der Stadt Bern an die evangelische»England, Preusicn, die Gcneralstaaten, Hannover, -Hessen-Kassel und Württemberg (mutnlm mutniulm.) ^

Ew. Majestüt hatten wir bereits vor geraumer Zeit grundnmstündlichc Information zu ertheilengehabt, worin das zwischen dem Herrn Prülaten zu St. Gallen an einein nnd den Einwohnern derToggcnburg am andern Theil erwachsene und nun lange Jahre in der Eidgenossenschaft gemattete Streitig ^eigentlich bestehen wolle, ivie nüinlich diese toggenbnrgischcn Landleute vvii ihren ehevorigen Herren Grast» ^vielerhand schönen Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten begabt und versehen, folglicheu aber, als diese G»» leben wegen solch unbedingten Rechten von den Freien von Raron um die geringe Sunlinc der 14,3G>das Kloster St. Galle» verkauft, diese Laudlcute von Zeit zu Zeit an sothanen ihren Rechten und Freiheite» tbckrünkt und vcrnachtheiligt worden, auch wie lobl. Stand Zürich mit und neben nnS nach so langem undder Sachen Umtrieb endlichen verleitet »nd bewogen worden, uns dieser Leute von beiden Religionen Z»Herstellung ihrer gebührenden Primordialfreiheiten des Nühern anzunehinen. Seither hatten wir, die beide» ^alles Ersinnlichc nnd Zumuthlichc versucht und vorgekehrt, damit aller bedenklichen Weiterung vorgebM»,aber diese Streitsache durch billige Vorschlüge und gütliche Mittel und Wege friedlich beigelegt, und ast^'Theil daS Zustündigc zu ruhiger Bcstzung angewiesen werden möchte. Es war aber solches Alles cl

verblieben nnd hatte Herr Prülat bisdahin mit Hilfe der lobt, katholischen Orte, ans welche und üusicrc ^ ^„>isich bestens verlassen, die hierseits angebahnte freundliche Erörterung jederzeit zu verunmöglichcn gewußt-aber war es nicht gcthan, sondern eS hatte derselbe annoch bei Anlaß lcztcr österlicher Zeit durch manigt»und Rünke, Versprechungen nnd Bedrünnngen einige Gemeinde» vom Land, (da doch sie sich durch ci»e» ^Landeid zusammenzuhalten verbunden) abtrünnig gemacht und die annoch redlich verbliebenen Landleutc